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Bauindustrie zum BGH-Urteil vom 11. Mai 2009: Durchbruch für die Bauwirtschaft

Geschrieben am 13-05-2009

Berlin (ots) - - Öffentliche Auftraggeber tragen künftig
Verzögerungskosten bei Ausschreibungen
- Kosteneinsparungen von bis zu 1 Mrd. Euro jährlich

"Für die deutsche Bauwirtschaft ist das ein Durchbruch zu einer
faireren Verteilung der Risiken im Vergabeverfahren. Jetzt liegt das
Vergabeverfahrensrisiko dort, wo es hingehört: nämlich beim
öffentlichen Auftraggeber. Mehr noch: Es kann auch nicht mehr
einseitig auf den Auftragnehmer abgewälzt werden." Mit diesen Worten
kommentierte heute in Berlin der Hauptgeschäftsführer des
Hauptverbandes der Deutschen Bauindustrie, RA Michael Knipper, die
Entscheidung des Bundesgerichtshof vom 11. Mai 2009, nach der
öffentliche Auftraggeber künftig die Mehrkosten aus der Verzögerung
zu tragen haben, wenn der Zuschlag auf einen ausgeschriebenen
Bauauftrag erst nach Ablauf der Bindefrist für die Angebote erteilt
wird. Diese Verzögerungen hatten in der Vergangenheit den
Bauunternehmen immer wieder erhebliche Zusatzkosten verursacht, weil
die Preise für Baustoffe wie Stahl, Bitumen oder Beton in der
Zwischenzeit explodiert waren. Die Mehrkosten berechnen sich dabei
nach § 2 Nr. 5 VOB/B.

"Besonders erfreulich finde ich, dass der öffentliche Auftraggeber
künftig auch dann die Kosten tragen muss, wenn der Bauunternehmer
sich ohne Vorbehalt damit einverstanden erklärt hat, die Bindefrist
für sein Angebot zu verlängern", erläuterte Knipper. "Die
Entscheidung wird sicherlich nicht nur im Straßenbau, wo die
öffentliche Hand in der Vergangenheit mehrfach versucht hatte, diese
Kostenrisiken auf die Unternehmen abzuwälzen, mit Erleichterung
aufgenommen; ich bin davon überzeugt, dass die Entscheidung im
gesamten Baubereich eine bahnbrechende Wirkung entfalten wird. In der
Zukunft brauchen wir mehr Kooperation und nicht Konfrontation mit der
öffentlichen Hand. Dies ist nur erreichbar, wenn nicht erneut
versucht wird, das Vergabeverfahrensrisiko dem Auftragnehmer
aufzubürden."

Für die Bauwirtschaft ist die wirtschaftliche Bedeutung des
Urteils erheblich. Erfahrungsgemäß werden mindestens 10 % der
öffentlichen Aufträge im Bausektor verspätet abgeschlossen, dadurch
entstehen den Bauunternehmen schätzungsweise Mehrkosten von bis zu 1
Mrd. EUR jährlich.

Auch im Internet abrufbar:
www.bauindustrie.de

Originaltext: Hauptverband der Deutschen Bauindustrie
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/24058
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_24058.rss2

Pressekontakt:
Ansprechpartner: Dr. Heiko Stiepelmann
Funktion: Stellv. Hauptgeschäftsführer und
Leiter der Hauptabteilung Volkswirtschaft,
Information und Kommunikation
Tel: 030 - 21286 140, Fax: 030 - 21286 189
E-Mail: Heiko.Stiepelmann@bauindustrie.de


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