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DZ Bank wegen DG Immobilienfonds zum Schadesersatz verurteilt

Geschrieben am 14-05-2009

Bonn (ots) - Die DZ BANK AG Deutsche Zentral-Genossenschaftsbank
Frankfurt (DZ Bank, ehemals DG Bank) hatte seit den 1980er Jahren
gemeinsam mit ihrer Tochtergesellschaft DG ANLAGE Gesellschaft mbH
(DG Anlage GmbH) rund 50 geschlossene Immobilienfonds aufgelegt und
bundesweit vorwiegend über die dem genossenschaftlichen Verbund
angehörenden Volks- und Raiffeisenbanken vertrieben. Die DZ Bank
fungierte für alle Anleger als "Treuhänderin". Zahlreiche dieser
Fonds führen bei den Anlegern - häufig "Kleinanleger" im
fortgeschrittenen Lebensalter - zu einem Totalverlust oder
Beinahe-Totalverlust. Der Schaden für viele Tausend Anleger liegt
bislang insgesamt bei über 800 Millionen Euro und dürfte sich noch
weiter erhöhen.

Das OLG Frankfurt am Main hat nunmehr am 13.05.2009 zu dem DG
Immobilienfonds Nr. 34 aus dem Jahr 1994 ein erstes Urteil gegen die
DZ Bank und die DG Anlage GmbH erlassen und sie zur Zahlung von rund
19.000,00 EUR nebst Zinsen und zur Rücknahme der Beteiligung
verurteilt. Der von Rechtsanwalt Dr. Gerd Krämer, Meilicke Hoffmann &
Partner Rechtsanwälte, Bonn (erstinstanzlicher
Prozessbevollmächtigter war Herr Rechtsanwalt Ulrich Kaminski, Bonn),
vertretene Kläger befand sich bei Zeichnung der Anlage bereits im
siebzigsten Lebensjahr und war über die Risiken des Fonds und
Interessenskonflikte bei der DZ Bank nicht aufgeklärt worden.

Das Urteil, gegen das die Revision zum Bundesgerichtshof nicht
zugelassen wurde, bedeutet für Tausende von DG-Geschädigten, dass sie
Schadensersatzansprüche gegen die DZ Bank und deren
Tochtergesellschaft geltend machen können. Die Entscheidung ist zum
DG Fonds Nr. 34 ergangen, doch stellt sich die Situation in mehreren
anderen Fonds, etwa dem DG Fonds Nr. 35, ähnlich dar. Es ergibt sich
damit aus den DG Immobilienfonds ein Haftungsrisiko für die DZ Bank
in dreistelliger Millionen-Höhe.

Bonn, 13.05.2009

Originaltext: Meilicke Hoffmann & Partner Rechtsanwälte
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/67364
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_67364.rss2

Pressekontakt:
Dr. Gerd Krämer
Meilicke Hoffmann & Partner Rechtsanwälte
Poppelsdorfer Allee 114
53115 Bonn
Telefon: (0049) 228/72543-42
Telefax: (0049) 228/72543-40
E-Mail: kraemer@meilicke-hoffmann.de
www.meilicke-hoffmann.de


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