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Grünenthal begrüßt jährliche Einmalzahlungen an Contergan-Betroffene: 50 Millionen Euro werden bis 15. Juli 2009 auf das Stiftungskonto eingezahlt

Geschrieben am 15-05-2009

Aachen (ots) - Der Deutsche Bundestag hat in seiner Sitzung am 14.
Mai 2009 das 2. Gesetz zur Änderung des Conterganstiftungsgesetzes
beschlossen. Mit der Gesetzesänderung wurde die rechtliche
Voraussetzung dafür geschaffen, dass die freiwillig von der
Grünenthal GmbH zur Verfügung gestellten 50 Millionen Euro für die
Verbesserung der finanziellen Versorgung der Contergan-Betroffenen in
die Stiftung einfließen können. Der Betrag wird von der Grünenthal
GmbH bis zum 15. Juli 2009 auf das Stiftungskonto eingezahlt.

Grünenthal begrüßt das geänderte Conterganstiftungsgesetz. Es ist
auch Ausdruck des stetigen Dialogs zwischen allen Beteiligten mit dem
Blick auf das realistisch Machbare. Das Unternehmen sieht wesentliche
Forderungen der Contergan-Betroffenen, vertreten durch den
Bundesverband Contergangeschädigter e. V., umgesetzt.

Durch die gemeinsamen Anstrengungen des Bundes und der Grünenthal
GmbH stehen den Betroffenen ab sofort 100 Millionen Euro zur
Verfügung. Diese Mittel und die Zinserträge sollen durch regelmäßige
Sonderzahlungen an die Betroffenen ausgezahlt werden. Das Geld wird
zusätzlich zu den Rentenzahlungen zur Verfügung gestellt, die bereits
Mitte des vergangenen Jahres verdoppelt wurden. Da sowohl die
Rentenleistungen als auch die Sonderzahlungen nicht auf weitere
mögliche Sozialleistungen angerechnet werden, hat sich die
finanzielle Versorgungssituation der in Deutschland lebenden
Contergan-Betroffenen eindeutig verbessert.

Originaltext: Grünenthal GmbH
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/25388
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_25388.rss2

Pressekontakt:
Kontakt: Dr. Annette Fusenig
Tel.: +49 241 569-3345, Fax: +49 241 569-3539,
annette.fusenig@grunenthal.com
Grünenthal GmbH, 52099 Aachen, Deutschland, www.grunenthal.de


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