Börsen-Zeitung: Chance vertan, Kommentar von Christof Roche zum "Apotheken-Urteil" des Europäischen Gerichtshofes
Geschrieben am 19-05-2009 |
Frankfurt (ots) - Das Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) ist klar. Der Fremdbesitz von Apotheken in Deutschland bleibt verboten. Nicht Kapitalmarktinteressen sollen die Arzneimittelversorgung leiten, sondern verantwortungsvolle Apotheker. So weit, so gut der Spruch aus Luxemburg - und das Aus für die Pläne des Pharmahändlers Celesio, über seine Apothekentochter DocMorris eine weitflächige Medikamentenversorgung in Deutschland zu starten.
Allerdings: Die Argumentation des Gerichtshofes für das Grundsatzurteil ist kaum überzeugend. Glauben die Richter tatsächlich, dass ein Pharmazeut bei DocMorris Pillen wie Bonbons unter die Leute bringt, nur weil er angestellt ist? Erstens ist er ebenfalls approbiert und hat den gleichen Ethos-Werdegang wie seine Kollegen mit inhabergeführten Häusern durchlaufen. Zweitens ist das Gros der Medikamente in den Apotheken, ob Kette oder inhabergeführt, rezeptpflichtig und wird von Ärzten verschrieben. Mit anderen Worten: Die Einflussnahme des Apothekers auf den Verkauf ist nachgeordnet. Und drittens wackelt das EuGH-Argument erheblich, den Patientenschutz über Gewinnstreben zu stellen, wenn man die deutsche Apothekenregelung betrachtet. Dort ist es einem Apotheker ausdrücklich erlaubt, mehrere Geschäfte unter einem Dach zu führen. Was aber ist dies anderes, als Synergieeffekte zu realisieren und Gewinne zu maximieren? Ist dies bei einem Apotheker, der selbst wie ein Mini-DocMorris agiert, nicht sogar fragwürdiger, geht es hier doch um ganz andere Gewinnmargen?
Sicherlich: Der Gesundheitsschutz ist ein hohes Gut. Und richtig ist auch: Ohne EU-Angleichung im Gesundheitswesen ist es Sache der Staaten, den Medikamentenvertrieb in Eigenregie zu organisieren. Das bestätigt der EuGH - und vergibt dennoch eine Riesenchance, tradierte Strukturen aufzubrechen und in Zeiten, in denen die Gesundheitskosten explodieren, Effizienzen über Größe und Einkaufsmacht zugunsten der Patienten und des Gesamtsystems zu heben. Wenn Ulla Schmidt in Berlin jetzt applaudiert, die Apothekerschaft müsse dem EuGH-Urteil gerecht werden und "Qualität und Wirtschaftlichkeit der Arzneimittelversorgung" verbessern, ist dies heuchlerisch. Ehrlicher wäre es gewesen, gleich die ganze Botschaft zu nennen: Das Fremdbesitzverbot der Apotheken ist politisch gewollt - und wird auf Dauer die Medikamente verteuern.
(Börsen-Zeitung, 20.5.2009)
Originaltext: Börsen-Zeitung Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/30377 Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_30377.rss2
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