"Europäische Charta für Pressefreiheit" in Hamburg von 46 Journalisten aus 19 Ländern verabschiedet Europaweiter Aufruf an alle Journalisten, den Text der Charta unter www.pressfreedom.eu zu unterzei
Geschrieben am 25-05-2009 |
Hamburg (ots) - 46 Chefredakteure und leitende Journalisten aus 19 Ländern haben am 25. Mai in Hamburg erstmals die "Europäische Charta für Pressefreiheit" beschlossen und verabschiedet. Diese Charta formuliert Grundsätze für die Freiheit der Medien gegenüber staatlichen Eingriffen, insbesondere für den Schutz vor Überwachungen, Lauschaktionen und Durchsuchungen von Redaktionen und Computern sowie für den freien Zugang von Journalisten und Bürgern zu allen in- und ausländischen Informationsquellen.
Die Charta wird bei der EU-Kommission in Brüssel notifiziert, um ihr in der Gemeinschaft Geltung zu verschaffen und ihre Anerkennung zur Bedingung bei den EU-Erweiterungsverhandlungen zu machen.
In seiner Begrüßung plädierte G+J-Vorstandsvorsitzender Dr. Bernd Buchholz dafür, dass "Journalisten frei und unabhängig von staatlichen Einflüssen" arbeiten müssten: Die Macht der Presse und die Verpflichtung, diese Macht maßvoll einzusetzen, sei nicht zu unterschätzen. Er unterstütze die Bemühungen der Charta, die Bedeutung der Pressefreiheit gemeinsam zu vertreten.
An der Hamburger Konferenz, die von den Verlagen Gruner + Jahr und Axel Springer gemeinsam unterstützt wurde, nahmen auch Journalisten aus Nicht-EU-Ländern teil, darunter aus Russland, Weißrussland, Serbien und der Türkei. 27 Repräsentanten weiterer europäischer Medien, die an der Konferenz nicht teilnehmen konnten, hatten bereits im Vorwege die Unterzeichnung der Charta zugesagt.
Die Charta umfasst zehn Artikel und hat den folgenden Wortlaut:
Art. 1 Die Freiheit der Presse ist lebenswichtig für eine demokratische Gesellschaft. Journalistische Medien aller Art zu achten und zu schützen, ihre Vielfalt sowie ihre politischen, sozialen und kulturellen Aufgaben zu respektieren, ist Auftrag aller staatlichen Macht.
Art. 2 Zensur ist untersagt. Unabhängiger Journalismus in allen Medien ist frei von Verfolgung und Repressalien, ohne politische oder regulierende Eingriffe des Staates zu garantieren. Presse und Online-Medien dürfen nicht staatlicher Lizenzierung unterworfen werden.
Art. 3 Das Recht von Journalisten und Medien zum Sammeln und Verbreiten von Informationen und Meinungen darf nicht bedroht, eingeschränkt oder unter Strafe gestellt werden.
Art. 4 Der Schutz journalistischer Quellen ist strikt zu wahren. Durchsuchungen von Redaktionen und anderen Räumlichkeiten von Journalisten sowie Überwachungen und Lauschaktionen mit dem Zweck, Informationsquellen ausfindig zu machen oder das Redaktionsgeheimnis zu brechen, sind unzulässig.
Art. 5 Alle Staaten haben sicherzustellen, dass Medien bei der Erfüllung ihrer Aufgaben den vollen Schutz eines unabhängigen Gerichtssystems, der Gesetze und der Behörden genießen. Das gilt insbesondere für die Abwehr von Belästigungen und Angriffen auf Leib und Leben von Journalisten und deren Mitarbeitern. Bedrohungen oder Verletzungen dieser Rechte sind sorgfältig zu untersuchen und durch die Justiz zu ahnden.
Art. 6 Die wirtschaftliche Existenz von Medien darf durch staatliche oder staatlich beeinflusste Institutionen oder andere Organisationen nicht gefährdet werden. Auch die Androhung von wirtschaftlichem Schaden ist unzulässig. Private Unternehmen müssen die journalistische Freiheit der Medien achten. Sie dürfen weder Druck auf journalistische Inhalte ausüben, noch versuchen, werbliche Inhalte mit journalistischen Inhalten zu vermischen.
Art. 7 Staatliche und staatlich beeinflusste Institutionen dürfen den freien Zugang von Medien und Journalisten zu Informationen nicht behindern. Sie sind verpflichtet, deren Informationsauftrag zu unterstützen.
Art. 8 Medien und Journalisten haben Anspruch auf ungehinderten Zugang zu allen Nachrichten und Informationsquellen, auch aus dem Ausland. Ausländischen Journalisten sind zur Berichterstattung Visa, Akkreditierungen und andere erforderliche Dokumente ohne Verzögerung auszustellen.
Art. 9 Der Öffentlichkeit jedes Staates ist freier Zugang zu allen nationalen wie ausländischen Medien und Informationsquellen zu gewähren.
Art. 10 Der Staat darf den Zugang zum Beruf des Journalisten nicht beschränken.
Den Entwurf der Charta hatten Journalisten führender deutscher Printmedien erarbeitet - stern, Spiegel, Focus, Frankfurter Allgemeine Zeitung, Frankfurter Rundschau, Tageszeitung (taz), Bild, Die Zeit und National Geographic. Die Initiative ging von dem stern-Journalisten Hans-Ulrich Jörges aus.
Besonders stark war die Resonanz in Osteuropa. An der Hamburger Konferenz nahmen allein führende Medienvertreter aus zwölf ost- und südosteuropäischen Staaten teil. Die Charta soll nach der Verabschiedung allen europäischen Journalisten und Medien zur Unterzeichnung angeboten werden. Dafür wird sie im Internet unter www.pressfreedom.eu präsentiert werden; diese Site wird heute Abend ab 19.00 Uhr für weitere Unterzeichnungen von Journalisten freigeschaltet werden.
Journalisten in allen Teilen Europas sollen sich bei Konflikten mit dem Staat und staatlich beeinflussten Institutionen darauf berufen und Unterstützung ihrer ausländischen Kollegen einfordern können.
Originaltext: Gruner+Jahr AG & Co KG Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/6562 Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_6562.rss2
Pressekontakt: Kurt Otto Pressesprecher 20444 Hamburg Telefon +49 (0) 40 / 37 03 - 38 10 Telefax +49 (0) 40 / 37 03 - 56 17 E-Mail otto.kurt@guj.de Internet www.guj.de
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