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Ungewisse Zukunft des deutsch-dänischen Staatsvertrages zur Fehmarnbeltquerung / Aktionsbündnis legt Beschwerde bei der Europäischen Kommission ein

Geschrieben am 27-05-2009

Fehmarn / Berlin (ots) - Am 28. Mai 2009 soll der Deutsche
Bundestag über den deutsch-dänischen Staatsvertrag abstimmen, mit dem
maßgebliche Weichenstellungen für den Bau einer Brücke oder eines
Tunnels über den Fehmarnbelt erfolgen sollen. Doch die Zukunft des
Vertrags ist ungewiss. Die geplante Verlagerung der Verantwortung,
Kosten und Risiken für das 5-Milliarden-Projekt von Deutschland auf
Dänemark könnte am Europarecht scheitern. Das Aktionsbündnis hat am
vergangenen Wochenende bei der Europäischen Kommission eine
Beschwerde gegen den Vertrag eingereicht. Nach Auffassung des
Aktionsbündnisses verstößt der Staatsvertrag gegen das
EU-Gemeinschaftsrecht durch den Vertrag beauftragt Deutschland eine
dänische Projektgesellschaft mit Finanzierung, Errichtung und
Betrieb einer festen Querung über den Fehmarnbelt. Dieser Auftrag
hätte nach den EU-Vergaberegeln europaweit ausgeschrieben werden
müssen.

Die Kommission wurde mit der Beschwerde gebeten, den Sachverhalt
zu prüfen, ein Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik
Deutschland und das Königreich Dänemark einzuleiten und geeignete
Maßnahmen zu ergreifen, um die Durchführung des Vertrags in seiner
gegenwärtigen Fassung zu verhindern. Wenn die Kommission zu demselben
Ergebnis kommt wie das Aktionsbündnis, wird sie eine weitreichende
Umgestaltung des Staatsvertrags verlangen müssen. Dies hätte
erhebliche Konsequenzen für das Vertragswerk und die Verteilung von
Risiken, Rechten und Pflichten der Parteien.

Die von der Bundesregierung mit dem Staatsvertrag verfolgten Ziele
- der Bau einer festen Querung über den Fehmarnbelt ohne Kosten und
Risiken für Deutschland - sind damit stark gefährdet. Diese Sorge des
Aktionsbündnisses schließt damit nahtlos an die ernsten Bedenken an,
die der Bundesrechnungshof schon in seiner Stellungnahme von Anfang
Mai gegen das Vertragswerk angemeldet hat. Auch der
Bundesrechnungshof rügte, dass der Vertrag erhebliche Unsicherheiten
für künftige Bundeshaushalte berge.

Der Bundesrechnungshof hat eine Vertagung des
Ratifizierungsverfahrens empfohlen, bis die Vielzahl der bislang noch
offenen und entscheidungsrelevanten Fragen eingehen. Das
Aktionsbündnis schließt sich dem auch wegen der europarechtlichen
Fragen an und hat den Verkehrsausschuss aufgefordert, die Abstimmung
im Deutschen Bundestag bis zur endgültigen Klärung des erhobenen
Vorwurfs eines europarechtswidrigen Staatsvertrages zu verschieben.

Originaltext: Aktionsbündnis gegen eine feste Fehmarnbeltquerung
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/72507
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_72507.rss2

Pressekontakt:
Aktionsbündnis gegen eine feste Fehmarnbeltquerung
Jürgen Boos
Gold 1a
23769 Fehmarn
Mob.: 01715424182
www.festebeltquerung.de
info@festebeltquerung.de


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