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Kirsch: Formeller Fehler muss umgehend beseitigt werden / Gerichtsentscheidung zum Beurteilungssystem

Geschrieben am 28-05-2009

Bonn (ots) - Der 1. Wehrdienstsenat des Bundesverwaltungsgericht
in Leipzig hat am 26. Mai 2009 entschieden, dass wesentliche Teile
des neuen Beurteilungssystems der Bundeswehr rechtswidrig sind
(Beschluss 1 WB 48.07). Dieses ist seit Januar 2007 in
Verwaltungsvorschriften des Verteidigungsministeriums geregelt (ZDv
20/6). Die Bundesrichter beanstandeten allerdings nicht die Inhalte
dieses Erlasses, sondern das Fehlen einer ausreichenden förmlichen
Rechtsgrundlage in der Soldatenlaufbahnverordnung. Hierzu erklärte
der Bundesvorsitzende des Deutschen BundeswehrVerbandes,
Oberstleutnant Ulrich Kirsch:

"Der DBwV begrüßt die Entscheidung des BVerwG, da diese die
besondere Bedeutung des Beurteilungswesens für die Soldaten
hervorhebt. Es ist ein Gebot der Rechtsstaatlichkeit, dass ein
Instrumentarium, von dem die beruflichen Entwicklungschancen eines
jeden Soldaten abhängen, gesetzlich verankert wird und nicht -wie
bislang- seine Grundlage lediglich in einer einfachen
Verwaltungsvorschrift findet."

Wichtig sei es jetzt, so Kirsch weiter, dass mit Blick auf die
laufenden Beurteilungsverfahren und den kommenden Beurteilungstermin
zumindest dem vom Gericht beanstandeten formellen Fehler umgehend
abgeholfen wird. Dies sei - beispielsweise im Wege einer
entsprechenden Änderung der Soldatenlaufbahnverordnung - binnen
weniger Wochen und damit noch vor der Bundestags-Wahl möglich.

Sollte das Ministerium die gestrige Entscheidung zum Anlass
nehmen, das System zugleich inhaltlich auf den Prüfstand zu stellen,
so fordert der Verband im Interesse der Betroffenen konsequent die
Beibehaltung der Prinzipien von Transparenz, Dialog und
Inflationsresistenz.

Originaltext: DBwV Dt. BundeswehrVerband
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/12472
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_12472.rss2

Pressekontakt:
Wilfried Stolze, Tel.: 030/80470330


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