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Neue OZ: Kommentar zu Inneres / Justiz / Terrorcamps

Geschrieben am 28-05-2009

Osnabrück (ots) - Missglückt

Fast vier Jahre lang haben Union und SPD um ein Gesetz gerungen,
das Aufenthalte in islamistischen Terror-Schmieden unter Strafe
stellt. Herausgekommen ist ein Kompromiss, mit dem niemand zufrieden
sein kann.

Die Strafverfolger nicht, weil Absolventen eines Terrorcamps der
erforderliche Vorsatz eines späteren Anschlags kaum nachzuweisen ist.
Die Justiz nicht, weil die Vorschriften derart kompliziert sind, dass
die Gerichte damit große Mühe haben werden. Und die Bürger nicht,
weil neue Anti-Terror-Gesetze, die nur auf dem Papier stehen, mehr
Sicherheit lediglich vorgaukeln.

Umso bedenklicher ist es, dass die Koalition erhebliche
rechtsstaatliche Kollateralschäden in Kauf nimmt: Denn das
Terrorcamp-Gesetz bedeutet einen großen Schritt weg vom klassischen
Strafrecht, nach dem Menschen für ihr Handeln und grundsätzlich nicht
für verwerfliche Pläne bestraft werden. Die Bundesjustizministerin
ist sich dessen durchaus bewusst. Deshalb leistete sie lange
Widerstand, darum spricht sie nun davon, die Pläne seien
verfassungsrechtlich auf Kante genäht.

Praktischer Nutzen und rechtsstaatliche Kosten des neuen
Anti-Terror-Strafrechts stehen also in keinem Verhältnis. Nun hängt
es an der FDP, ob die missglückten Vorschriften im Bundesrat noch
gestoppt werden. Knicken Westerwelle und Co. ein, steht auch die
selbst ernannte Bürgerrechtspartei am Ende als Verlierer da.

Originaltext: Neue Osnabrücker Zeitung
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/58964
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Pressekontakt:
Neue Osnabrücker Zeitung
Redaktion

Telefon: 0541/310 207


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