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Elternunterhalt: die Last der Sandwich-Generation - Ein neuer TaschenGuide von Haufe klärt über finanzielle Auswirkungen und rechtliche Möglichkeiten auf

Geschrieben am 11-07-2006

Freiburg (ots) - Die Überalterung der Gesellschaft wird schon in
den nächsten Jahrzehnten ein dramatisches Ausmaß annehmen. Kommen
zurzeit auf jeden Rentner in Deutschland rund vier Personen im
arbeitsfähigen Alter, werden es nach Zahlen des Statistischen
Bundesamts im Jahr 2040 nur noch zwei sein. Eine Entwicklung, die
schon heute spürbare Auswirkungen auf die sozialen Sicherungssysteme
offenbart. Zum Beispiel die, dass Bürger, die selbst Familienernährer
sind, plötzlich auch für ihre Eltern aufkommen müssen.

Werden nämlich ältere Menschen zum Pflegefall, reichen Rente und
Vermögen selten aus, um die Kosten für professionelle Betreuung und
Heimunterbringung zu decken. Bislang haben diese Lücke zumeist die
Sozialämter geschlossen. Doch in Anbetracht leerer Haushaltskassen
und steigender Pflegekosten fordern die Sozialhilfeträger die
Unterhaltszahlungen immer öfter von den Kindern der Betroffenen ein.
Was viele nicht wissen: So, wie Eltern ihren Kindern gegenüber zum
Unterhalt verpflichtet sind, sind es auch Kinder gegenüber ihren
Eltern - wenn diese bedürftig sind. Wenn die Behörde dann an die
Angehörigen herantritt, sind diese meist überfordert. Was darf das
Sozialamt alles wissen? Kann man sich gegen Forderungen überhaupt
wehren? Muss man am Ende eine Reduzierung seines Lebensstandards in
Kauf nehmen?

Wer Antworten auf diese wichtigen Fragen sucht, sollte sich jetzt
den neuen TaschenGuide "Elternunterhalt. Wenn Kinder zahlen sollen"
aus dem Rudolf Haufe Verlag anschaffen. Das übersichtliche Buch klärt
kompetent und rechtssicher über die relativ neue Problematik auf. Der
Autor Michael Baczko, Fachanwalt für Sozialrecht, kennt sich nicht
nur bestens mit der Materie aus, er versteht es auch, dem Leser
praktische Hilfe anzubieten.

Im TaschenGuide "Elternunterhalt" informiert er den Leser über
Unterhaltspflichten generell: Wer ist zur Zahlung verpflichtet, wenn
nur ein Elternteil bedürftig ist - Ehegatte oder Kinder? Gilt die
Unterhaltspflicht auch bei anderen staatlichen Leistungen, zum
Beispiel Alg II? Und können Schwiegerkinder zur Zahlung herangezogen
werden? Zu Letzterem lautet die Antwort: In der Praxis ja. Denn
Einkommen und Vermögen des Ehegatten werden beim sog. "Selbstbehalt"
des unterhaltspflichtigen Kindes berücksichtigt.

Besonders kritisch ist die Unterbringung im Pflegeheim - sie macht
viele Menschen zum Sozialfall. Was dann auf die Kinder konkret
zukommt, auch darüber informiert der Ratgeber. Fakt ist: Die
Leistungen der Pflegeversicherung, maximal 1688 Euro, reichen nie für
das Heim (Kosten: zwischen 3000 bis 5000 Euro im Monat). Geht man zum
Beispiel von einer Rente von rund 1300 Euro aus, bleiben bei
Heimkosten von 4000 Euro also immer noch mindestens 1000 Euro
ungedeckt. Dauerhaft mit Sozialhilfe springt der Staat jedoch nur
ein, wenn der Patient kein Vermögen hat - also Sparguthaben,
Lebensversicherungen oder Grundbesitz - und keine anderen Personen
zum Unterhalt herangezogen werden können.

Zu diesem Zweck überprüft die Behörde die finanziellen und
familiären Verhältnisse des Pflegebedürftigen genau. Mittels eines
Auskunftsersuchs werden die Kinder und deren Ehegatten aufgefordert,
ihre Vermögensverhältnisse umfassend darzulegen. Wie diese
Aufstellung von Einnahmen, Ausgaben und Vermögen aussieht, erläutert
Michael Baczko Schritt für Schritt. Und rät zur Ehrlichkeit: Denn
sogar nach Schenkungen innerhalb der letzten zehn Jahre wird von
Seiten der Behörde geforscht.

Wie sich der Elternunterhalt schließlich berechnet, wenn die
Kinder tatsächlich herangezogen werden können, zeigt der Autor anhand
zahlreicher Beispiele genau auf: ob mehrere Geschwister da sind, ob
ein Ehegatte verdient (mit Unterscheidung: Besser- und
Normalverdiener). Der Leser erfährt auf diese Weise, welches
Einkommen als Berechnungsgrundlage herangezogen wird, wie sich der
Selbstbehalt errechnet - und wie viel von dem verbleibenden Betrag
dann schließlich gezahlt werden muss.

Was aber tun, wenn man die so ermittelte Unterhaltsleistung für
unberechtigt hält? Dann sollte man entsprechende Rechtsmittel
einlegen. Auch dazu finden sich im TaschenGuide zahlreiche Tipps,
Hinweise auf die entsprechenden Fristen sowie je ein Muster für einen
Widerspruch oder eine Klage. Umgekehrt erfährt man aber auch, was zu
tun ist, wenn man festgesetzten Zahlungen nicht nachgekommen ist und
ein Mahnbescheid der Behörde ergeht oder der Fall sogar vors Gericht
kommt.

Am Ende hat der Leser eine Vielzahl an Informationen erhalten, die
ihm erlauben, seine rechtliche Situation besser einzuschätzen und
Fehler beim Umgang mit der Sozialbehörde zu vermeiden. Damit zur
schmerzlichen Erfahrung, die ein Pflegefall bei den eigenen Eltern
bedeutet, nicht noch eine unnötige finanzielle Belastung hinzutritt.

"Elternunterhalt. Wenn Kinder zahlen müssen"
Von Michael Baczko
1. Auflage 2006, Broschur, 128 Seiten, 6,90 Euro
Rudolf Haufe Verlag, Niederlassung Planegg bei München
ISBN 3-448-07222-8
Bestell-Nr. 0890-0001


Originaltext: Haufe Mediengruppe
Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=6856
Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_6856.rss2

Besprechungsexemplare für Journalisten und Verlosungsexemplare für
Medien bei:
Haufe Mediengruppe
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Tanja Eckenstein
Hindenburgstraße 64, 79102 Freiburg
Tel. 0761-3683-940, Fax -900
E-Mail: mailto:pressestelle@haufe.de


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