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ots.Audio: HIER GEHT´S UM DIE WURST - Wo das Grillen an Grenzen stößt

Geschrieben am 17-06-2009

Köln (ots) -

- Querverweis: Audiomaterial ist unter
http://www.presseportal.de/audio und
http://www.presseportal.de/link/multimedia.mecom.eu abrufbar -

Jedes Jahr tun es die Deutschen etwa 100 Millionen Mal. Ob im
Garten, auf dem Balkon, am See oder im Park; zu Beginn der
Grillsaison lockt es sämtliche Hobby-Brutzler zurück an ihre
Feuerstellen, wo sich die kulinarische Leidenschaft für Würstchen und
Koteletts wieder neu entfacht.
Obwohl echte Wettkämpfe beim Freizeitgrillen eher die Ausnahme sind,
sollte jeder bedenken, dass es auch bei diesem Volkssport einige
Regeln gibt, an die man sich besser halten sollte.

O-Ton Passant:
"Also wir waren letztens im Park und wollten da grillen mit unserem
Fertiggrill und sind dann angesprochen worden von Leuten und die
haben uns gesagt, das ist verboten, aber wir haben's dann trotzdem
gemacht, weil...ja wir machen uns da nicht so wirklich Gedanken
drum." (11 sec)

Grundsätzlich entscheidet die jeweilige Stadt oder Gemeinde, ob
das Grillen an sich in einer öffentlichen Grünanlage gestattet ist.
So genannte Einweg- oder Wegwerfgrills sind tatsächlich in den
Parkanlagen mancher Städte verboten, da sie die Grasfläche schädigen.
Bei einem Verstoß droht ein Ordnungsgeld. Ob sie im heimischen Garten
verwendet werden, bleibt jedem selbst überlassen.
Wer jedoch denkt, er habe daheim jegliche Freiheit, liegt leider
falsch. Harald Becker, Rechtsexperte der Gothaer, erklärt was es auch
hier zu beachten gilt:

O-Ton Harald Becker:
"Grundsätzlich ist zu sagen, dass es generell keine stärkere Position
gibt. Also weder der "Grillende" noch der sich gestört fühlende
Nachbar hat hier ein stärkeres Recht. Zu beachten sind hier
insbesondere die Regelungen des Mietrechtes und dort insbesondere das
Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme." ( 13 sec)

Kommt es also zu einem Rechtsstreit, wird individuell von Fall zu
Fall entschieden, wie oft der Grill befeuert werden darf. Es sei
denn, der Vermieter hat im Voraus festgelegt, was erlaubt ist und was
nicht. Becker noch mal:

O-Ton Harald Becker:
"In jedem Fall untersagt ist das Grillen allerdings dann, wenn es
explizit im Mietvertrag über den Vermieter untersagt oder aber der
Vermieter es in der Hausordnung untersagt hat und der Mieter diese
Hausordnung über den Mietvertrag anerkannt hat." ( 12 sec)

Um tatsächliche Auseinandersetzungen zu vermeiden, hilft es
allerdings oft, sich im Vorfeld mit seinen Nachbarn abzusprechen oder
sie sogar auf ein heißes Würstchen einzuladen. So lässt sich meist
verhindern, dass aus den ersten Grillfeuern des Jahres ein lodernder
Nachbarschaftsstreit entflammt.

ACHTUNG REDAKTIONEN:

Das Tonmaterial ist honorarfrei zur Verwendung. Sendemitschnitt bitte
an ots.audio@newsaktuell.de.

Originaltext: Gothaer
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/53508
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_53508.rss2

Pressekontakt:
Gothaer
c/o Radio Relations
Thorsten Kirmes
Im Mediapark 6
50670 Köln

Telefon +49-221-16 92 332
Telefax +49-221-16 92 334

kontakt@radiorelations.de


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