Westfalenpost: Das Dilemma bleibt Bundestag regelt Patientenverfügung
Geschrieben am 18-06-2009 |
Hagen (ots) - Von Winfried Dolderer
Selbstbestimmung hat keine Grenze. Sie reicht bis ans Ende des Lebens. Sogar über das Ende eines bei Bewusstsein geführten Lebens hinaus. Dem Staat ist dies so wichtig, dass er sich nicht untersteht, seine Bürger gegebenenfalls vor sich selbst zu schützen. Das ist es im Kern, was der Bundestag zur Patientenverfügung gestern beschlossen hat, mit den Stimmen von 320 Abgeordneten. Sie haben sich von dem Anliegen leiten lassen, Klarheit in eine nach dem Urteil vieler Betroffener nicht restlos geklärte Rechtslage zu bringen. Und zugleich die Sorgen und Ängste von Menschen zu beschwichtigen, die die immer weiter verfeinerte ärztliche Kunst längst nicht mehr nur als Segen, sondern auch als Bedrohung empfinden. Ohne die moderne Medizin und ihre Fähigkeit, Leben zu retten, wo vor nicht allzu lange Zeit noch keine Rettung möglich war, auch wenn dabei manchmal nur der Tod hinausgezögert wird, gäbe es das Problem nicht, das den Bundestag gestern beschäftigte. Nicht die Ängste, am Ende des Lebens an Schläuchen und Apparaten zu verdämmern. Nicht den Wunsch, sich dagegen beizeiten abzusichern. Und nicht die Sorge, dass eine solche Willensbekundung unbeachtet bleibt. Die Paradoxie besteht freilich darin, dass die Verfügung ein Versuch ist, Selbstbestimmung auszuüben im Vorgriff auf eine Lebenslage, in der die Möglichkeit der Selbstbestimmung erloschen sein wird. Können wir das? Das Ende unseres Lebens bis ins Detail regeln? Letztlich bleiben wir darauf angewiesen, unseren Ärzten zu vertrauen und den Menschen, die uns dann hoffentlich nahestehen. Daran ändert kein Gesetz etwas.
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