WAZ: Patientenverfügung geregelt - Autonomie - bis zum Lebensende - Leitartikel von Miguel Sanches
Geschrieben am 18-06-2009 |
Essen (ots) - Seit mindestens sechs Jahren dauert die Diskussion über die Patientenverfügungen an. Das Ergebnis: Verunsicherung. Deswegen war es richtig, dass der Bundestag mit einem Gesetz Klarheit geschaffen hat. Nach der Vorgeschichte war es nicht möglich, als Parlamentarier unverbindlich zu bleiben, quasi nach der Devise "gut, dass wir darüber geredet haben".
Niemand muss eine Verfügung aufsetzen. Wer es doch tut, will nicht am Ende seines Lebens der Intensivmedizin ausgeliefert sein. Das Risiko nimmt zu, weil die Menschen immer älter werden und die Medizin mehr denn je dazu fähig ist, das Sterben hinauszuschieben.
Jeder kann eine medizinische Behandlung ablehnen; und zwar völlig unabgängig von seinen Heilungschancen. Das ist eine freie Entscheidung. Und diese Freiheit sollte jeder auch dann haben, wenn er nicht mehr entscheidungsfähig ist und zum Beispiel im Koma liegt. Genau für solche Fälle setzt ein Mensch eine Verfügung auf. Er will in jeder Situation autonom bleiben.
Das ist nicht so einfach, wie es klingt. Es gibt ernste Einwände: Ein Mensch kann seine Meinung ändern. Er kann auch unmöglich für alle Fälle voraus bestimmen, was zu tun ist. Nur: Was wäre die Alternative? Dass Dritte an seiner Stelle entscheiden, Ärzte, Betreuer, am Ende Gerichte. Und das ist keine Alternative. Ohnehin bleiben Dritte auch mit dem neuen Gesetz nicht außen vor. In jedem Fall wird geprüft, ob eine Patientenverfügung auf die konkrete Situation passt.
Halten wir das Wichtigste fest: Alle Patientenverfügungen - es soll mehr als acht Millionen geben - bleiben gültig. Niemand muss eine umschreiben, um neuen Vorschriften gerecht zu werden. Das neue Gesetz entspricht im Wesentlichen der Rechtssprechung, beseitigt aber alle Zweifel. Politisch war schon der Weg das Ziel, weil der Bundestag sich der Problematik gestellt hat und den Worten Taten folgen lässt. Es siegte die praktische Vernunft gegen die Sorge, dass eine Hintertür für eine Sterbehilfe geöffnet wird.
Man könnte wie Bosbach viele Bedingungen fixieren: Beratungspflichten, Fristen, Krankheitsverläufe. Das würde nur neue Zweifelsfälle schaffen, und am Ende würde ein Mensch womöglich wegen Formfehlern zwangsernährt. Bei Bosbach war zu viel Misstrauen im Spiel. Man darf nicht den Blicks fürs Wesentliche verlieren: Die Würde des Menschen ist unantastbar.
Originaltext: Westdeutsche Allgemeine Zeitung Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/55903 Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_55903.rss2
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