Straubinger: Union beseitigt Ungerechtigkeit bei der Rente wegen Kindererziehungszeiten
Geschrieben am 19-06-2009 |
Berlin (ots) - Zur heutigen 2./3. Lesung des 3. SGB IV Änderungsgesetzes erklärt der ar-beitsmarkt- und sozialpolitische Sprecher der CSU-Landesgruppe im Deut-schen Bundestag, Max Straubinger:
Da Berufsständische Versorgungswerke keine Leistungen für die Zeiten der Kinder-erziehung vorsehen, springt jetzt die Rentenversicherung ein. Angehörige von be-rufsständischen Versorgungswerken bekommen künftig Kindererziehungszeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung angerechnet und erhalten die Möglichkeit, mit freiwilligen Beiträgen später einen Rentenanspruch aus der gesetzlichen Rentenver-sicherung zu erhalten.
Kindererziehungszeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung sind Pflichtbeitrags-zeiten ohne Beitragsleistung. Für diese Zeiten gelten in der gesetzlichen Rentenver-sicherung Beiträge in Höhe eines fiktiven Verdienstes als gezahlt.
Diese Lösung bringt zwar keine direkte Berücksichtigung von Kindererziehungszeiten im Rahmen des Versorgungswerks. Durch die Nachzahlungsmöglichkeit haben aber auch die Vergangenheitsfälle etwas davon.
Die CSU-Landesgruppe hat sich konsequent und erfolgreich dafür eingesetzt, dass diese ungerechte Versorgungslücke von Familien mit Kindern geschlossen wird.
Originaltext: CSU-Landesgruppe Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/9535 Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_9535.rss2
Pressekontakt: CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag Pressestelle Telefon: 030 / 227 - 5 21 38 / - 5 2427 Fax: 030 / 227 - 5 60 23
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