Baugewerbe zur Änderung des Bauforderungssicherungsgesetzes: Ein Schritt zu wenig!
Geschrieben am 19-06-2009 |
Berlin (ots) - Anlässlich der Verabschiedung der Änderung des Bauforderungssicherungsgesetzes (BauFordSiG) erklärte der Hauptgeschäftsführer des Zentralverbandes des Deutschen Baugewerbes, Prof. Dr. Karl Robl, heute in Berlin: "Der Gesetzgeber hat mit der jetzt vorgenommenen Änderung nur einen Teil des Problems gelöst. Der jetzige Zustand ist unbefriedigend, aber überhaupt kein Grund, zur Einstellung vertraglich vereinbarter Zahlungen aufzurufen oder eine unangemessene Politikerschelte zu betreiben."
Der ZDB hatte ursprünglich vorgeschlagen, die Zweckbindung des Baugeldes an konkrete Baumaßnahmen aufzuheben, um das Baugeld zur Finanzierung verschiedener Baumaßnahmen verwenden zu können. Darüber hinaus sollte nach Vorstellung des mittelständischen Baugewerbes die 50 %-Quote gestrichen werden, so dass der Baugeldempfänger, der selbst an der Herstellung beteiligt ist, Baugeld in Höhe des angemessenen Wertes der von ihm erbrachten Leistung erhalten darf.
Denn durch eine Ausweitung des Baugeldbegriffs zum 1. Januar 2009 sind Bauunternehmen, insbesondere diejenigen, die eine Vielzahl von Bauvorhaben gleichzeitig betreuen, vor erhebliche Umsetzungsprobleme gestellt worden, die in der Praxis immensen bürokratischen Aufwand und darüber hinaus Liquiditätsprobleme verursachen können. Diese Probleme treffen dabei jeden Betrieb, der Arbeiten im Rahmen von Werkverträgen weiter vergibt.
Robl weiter: "Unsere Änderungsvorschläge zum BauFordSiG waren und sind ausgewogen und praktikabel und haben die Interessen der gesamten Branche im Auge. Leider hat der Bundestag nur einen davon umgesetzt. Dies ist sicherlich auf die Hektik am Ende der Legislaturperiode zurückzuführen. Die Diskussion ist auch dadurch erschwert worden, dass eine völlig unrealistische Totalrevision des Gesetzes lange Zeit gefordert wurde und dass immer neue Änderungsvorschläge und Resolutionen hierzu von unzuständiger Seite eingebracht wurden."
"Wir erwarten daher eine an den Interessen der gesamten Branche ausgerichtete Änderung des BauFordSiG unmittelbar nach der Wahl. Ziel muss dabei sein, Unternehmen vor Zahlungsausfällen und -verzögerungen zu schützen. Dies darf jedoch nicht mit großem bürokratischem Aufwand einhergehen und zu Liquiditätsproblemen führen." So Robl abschließend.
Originaltext: ZDB Zentralverband Dt. Baugewerbe Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/33001 Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_33001.rss2
Pressekontakt: Dr. Ilona K. Klein Leiterin Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Zentralverband Deutsches Baugewerbe Kronenstr. 55-58 10117 Berlin Telefon 030-20314-409, Fax 030-20314-420 eMail klein@zdb.de
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