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Heizen im Neubau: gesetzeskonform und effizient / Erdgas und Solar, Wärmepumpen sowie Mini-BHKWs erfüllen Anforderungen des EEWärmeG

Geschrieben am 22-06-2009

München (ots) - Bei einem Hausbau müssen viele Entscheidungen
getroffen werden. Bei der Wahl der richtigen Heizung spricht
inzwischen auch der Gesetzgeber ein Wörtchen mit. Denn seit Januar
2009 gilt das Gesetz zur Nutzung erneuerbarer Wärmeenergien - kurz
EEWärmeG. Demzufolge muss jeder Hausbesitzer einen Teil der Wärme aus
erneuerbaren Energien gewinnen. Das Gesetz gilt für alle Neubauten
mit Bauantrag ab dem 1. Januar 2009. "Die Anforderungen können zum
Beispiel mit Solarthermie in Verbindung mit einer
Erdgas-Brennwertheizung oder einer Wärmepumpe erfüllt werden", so der
Initiativkreis Stadtwerke Nordbayern im VBEW e.V., dem rund 20 lokale
und regionale Energieversorger angehören.

Wie hoch der Anteil erneuerbarer Wärmequellen sein muss, hängt vom
gewählten Energieträger ab. Bei der Kombination von Erdgas und Solar
beispielsweise müssen mindestens 15 Prozent der Wärme aus Sonnenkraft
gewonnen werden. Was das konkret bedeutet, erklärt der Initiativkreis
Stadtwerke Nordbayern: Laut Gesetz müssen bei einem Ein- oder
Zweifamilienhaus 0,04 m2 Kollektorfläche pro m2 Nutzfläche
installiert werden. Bei einem Haus mit 100 m2 Wohnfläche wären also 4
m² Sonnenkollektoren notwendig, die für Warmwasser sorgen oder der
Heizungsunterstützung dienen. Eine solche Solarthermieanlage kann mit
einer Erdgas-Brennwertheizung kombiniert werden. Diese arbeitet
besonders effizient und unterstützt auf diese Weise die
Umweltvorteile der Solarthermie.

Eine weitere Möglichkeit, die Anforderungen des Wärmegesetzes zu
erfüllen, bieten Wärmepumpen. Sie werden vom Gesetzgeber anerkannt,
wenn mit ihnen 50 Prozent des Wärmebedarfs gedeckt werden. Allerdings
müssen die Anlagen bestimmte Effizienzkriterien erfüllen.

Auch Mini-BHKWs erfüllen Anforderungen des Wärmegesetzes Das neue
Gesetz sieht auch Ersatzmaßnahmen vor, wenn die Nutzung erneuerbarer
Energien wenig sinnvoll ist. "Kraft-Wärme-Kopplung in Form eines
Mini-Blockheizkraftwerkes (Mini-BHKW) ist sehr effektiv und erfüllt
ebenfalls die Anforderungen des Wärmegesetzes, wenn mindestens 50
Prozent des Wärmebedarfs über ein Mini-BHKW gedeckt werden", betont
der Initiativkreis Stadtwerke, der sich die Förderung effizienter
Heizsysteme zum Ziel gesetzt hat. Mit Erdgas betriebene Mini-BHKWs
werden von einigen Mitgliedern des Initiativkreises Stadtwerke
Nordbayern bereits finanziell gefördert und sind vor allem für
größere Gebäude wie Mehrfamilienhäuser, Gewerbebetriebe oder
Verwaltungsgebäude eine gute Alternative. Die Einführung von BHKWs
für Ein- und Zweifamilienhäuser wird nach Ansicht des
Initiativkreises nicht mehr lange auf sich warten lassen.

Sowohl für Solarthermie als auch für Wärmepumpen und Mini-BHKWs
gibt es Förderprogramme, welche die Installation der innovativen
Technologien finanziell unterstützen.

Der Initiativkreis Stadtwerke Nordbayern rät Häuslebauern vor der
Entscheidung für eine Heizung, sich von Experten beraten zu lassen.
Werden die Anforderungen nicht erfüllt, sieht das Gesetz ein Bußgeld
von bis zu 50.000 Euro vor. Es müssen aber nicht nur die gesetzlichen
Rahmenbedingungen eingehalten werden. Die Wahl einer neuen
Heiztechnologie ist eine Entscheidung, die für die kommenden 20 bis
30 Jahre gilt. Deshalb sollten auch Wartungs- und Energiekosten
beachtet werden. Eine umfassende Beratung und Informationen zu
möglichen Fördermitteln bekommen künftige Eigenheimbesitzer unter
anderem bei den rund 20 Mitgliedsunternehmen des Initiativkreises,
die persönliche Beratung groß schreiben. Das Stadtwerk in der Nähe
und kompetente Ansprechpartner finden Interessierte unter
www.initiativkreis-stadtwerke.de . Auf der Homepage des
Initiativkreises findet sich auch ein Link zum
Bundesumweltministerium und den genaueren Bestimmungen des EEWärmeG.

Originaltext: Initiativkreis Stadtwerke Nordbayern im VBEW Verband der Bayerischen Energie- und Wasserwirtschaft e. V.
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/75993
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_75993.rss2

Pressekontakt:
Siynet Spangenberg
Fröhlich PR GmbH
Tel. 0921 75935-53
s.spangenberg@froehlich-pr.de


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