Brandheiße Gefahr beim Grillvergnügen / Unwissen und Leichtsinn können zu schweren Brandunfällen führen
Geschrieben am 22-06-2009 |
Köln (ots) - In den Sommermonaten gehört Grillen zu den beliebtesten Freizeitbeschäftigungen in Deutschland. Sobald die ersten Sonnenstrahlen ins Freie locken, ist die Luft allerorts von köstlichen Düften erfüllt. Aber mit Beginn der Hochsaison für Steak, Bratwurst und Co. steigt auch die Unfallgefahr: Durch Unachtsamkeiten und leichtfertigen Umgang mit offenem Feuer kommt es jährlich zu rund 4.000 schweren Grillunfällen in Deutschland - mehr als 500 davon mit schwersten Verbrennungen, die bleibende gesundheitliche Schäden nach sich ziehen. Auch hohe Sachschäden sind oft die Folge einer Grillparty. Um finanziell abgesichert zu sein, ist eine private Unfall- und Haftpflichtversicherung ratsam.
Es ist noch kein Grillmeister vom Himmel gefallen
Noch immer sind Holzkohlegrills bei Hobbybrutzlern beliebter als Elektro- und Gasgrills. Doch der richtige und sichere Umgang mit offenem Feuer will gelernt sein. Damit es nicht zu brenzligen Situationen kommt, empfiehlt die AXA Versicherung die Einhaltung von einfachen Vorsichtsmaßnahmen.
Richtiges Equipment ist das A und O
Bevor der kulinarische Freizeitspaß beginnt, sollte sicher gestellt sein, dass der Grill ordnungsgemäß zusammengebaut ist. Auch der kippsichere Stand im Windschatten und auf einem nicht brennbaren Untergrund ist Voraussetzung für unfallfreies Grillen. Zum Schutz vor fliegenden Funken oder Fettspritzern sind Grillhandschuhe und eine Schürze ratsam. Zum Wenden des Grillguts immer eine lange Grillzange mit hitzeisolierten Griffen verwenden. Generell gilt: Brennbare Materialien wie Sonnenschirme oder wehende Kleidung sollten vom Grill ferngehalten werden, da fliegende Funken sie entflammen können. Löschmittel wie ein Eimer mit Wasser oder Sand sollten immer in unmittelbarer Nähe bereitgehalten werden.
Finger weg von Brandbeschleunigern
Laut Brandexperten sind Brandbeschleuniger wie Spiritus oder Benzin die häufigste Ursache für folgenschwere Unfälle beim Grillen. Werden sie unüberlegt in die Flammen gegossen, können durch explosionsartige Verpuffungen hohe Stichflammen mit Temperaturen von bis zu 1800 Grad Celsius entstehen. Um ungewollt feurige Ereignisse zu vermeiden, sollten daher nur ungefährliche Grillanzünder (zum Beispiel Anzündwürfel) verwendet werden. Achtung: Die Anzündhilfe muss vollständig verbrannt sein, bevor das Grillgut aufgelegt wird. Auch bei herabtropfendem Fett ist Vorsicht geboten: Dieses kann sich in der Glut entzünden und hohe Flammen schlagen. Spezielle Grillschalen bieten Abhilfe. Von der Benutzung eines Föns zur Brandbeschleunigung ist unbedingt abzuraten, da starker Funkenflug entstehen kann, der besonders für die Augen gefährlich ist.
Sicherheit für Nachwuchs-Grillmeister
Insbesondere Kinder zieht offenes Feuer magisch an. Wenn kleine Kinder in der Nähe spielen, sollte der Grill daher außer Reichweite sein. Durch den vorbildlichen, verantwortungsvollen Umgang mit dem Feuer und eine kindgerechte Aufklärung über mögliche Gefahren kann so manches Unglück verhindert werden.
Grillen mit Happy End
Solange sich Glut im Grill befindet, muss dieser unbedingt im Auge behalten werden. Auch wenn sich der fleißige Grillmeister nach getaner Arbeit selbst ein Würstchen gönnt, darf der Grill nicht unbeaufsichtigt sein. Freilaufende Hunde stellen ebenfalls eine Gefahr dar, da sie den Grill umstoßen können. Vorsicht ist auch bei der Entsorgung der Asche geboten: Scheinbar erloschene Glut, die mit bloßen Händen berührt wird, kann zu schweren Verbrennungen führen. Daher nur völlig erkaltete Asche in einem feuerfesten Behältnis entsorgen und vorher vorsichtig mit Wasser ablöschen.
Gut geschützt durch private Unfall- und Haftpflichtversicherungen
Da Grillen ein Freizeitvergnügen ist, kommt die gesetzliche Unfallversicherung nicht für die finanziellen Folgen eines Unfalls auf. Damit bei bleibenden Gesundheitsschäden nach einem Unfall keine immensen Kosten auf den Geschädigten zukommen, ist eine private Unfallversicherung sinnvoll. Diese schützt immer und überall - natürlich nicht nur bei der Grillparty.
Neben dem eigenen Verletzungsrisiko besteht auch die Gefahr, umstehenden Personen Schaden zuzufügen. In diesem Fall kann der Geschädigte vom Verursacher Schmerzensgeld und sogar Verdienstausfall verlangen. Eine private Haftpflichtversicherung schützt hierbei vor weiteren finanziellen Überraschungen. Auch für Sachschäden, die durch eigenes Verschulden entstehen, wenn beispielsweise nicht nur der Grill, sondern auch Nachbars Veranda in Flammen steht, kommt die private Haftpflichtversicherung auf.
Serviceinformationen:
Erste-Hilfe-Tipps für den Ernstfall
- Leichte bis mittelschwere Verbrennungen mindestens 15 Minuten mit kaltem Wasser kühlen. Keine Eisbeutel verwenden, da starke Kälte zusätzliche Gewebeschäden hervorrufen kann.
- Schwere Verbrennungen sind ein Fall für den Notarzt. Finger weg von Hausmitteln wie Quark, Mehl oder Butter! Lebensmittel enthalten oft Keime, die zu gefährlichen Infektionen führen können. Die offenen Brandwunden mit einem sterilen Tuch aus dem Verbandskasten abdecken.
- Wenn die Kleidung von Umstehenden Feuer gefangen hat, den Geschädigten mit einer Decke (keine Kunstfaser) abdecken um die Flammen zu ersticken.
Weitere Informationen für Kunden: AXA Customer Care GmbH Tel.: 01803 / 55 66 22 * Fax: 0221 / 148-2 05 13 E-Mail: service@axa.de
* 9 ct je angefangene Minute aus dem deutschen Festnetz, ggf. abw. Mobilfunktarif
Originaltext: AXA Konzern AG Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/53273 Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_53273.rss2 ISIN: DE0008410002
Pressekontakt: AXA Konzern AG Konzernkommunikation Sabine Friedrich Colonia-Allee 10-20 D-51067 Köln Tel.: (0221) 148 - 31374 Fax: (0221) 148 - 30044 E-Mail: sabine.friedrich@axa.de
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