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Energieausweis wird für Nichtwohngebäude Pflicht / Viele private Eigentümer von Gewerbeimmobilien noch nicht vorbereitet

Geschrieben am 25-06-2009

Berlin (ots) -

- Querverweis: Bildmaterial ist abrufbar unter
http://www.presseportal.de/galerie.htx?type=obs -

Ab dem 1. Juli 2009 brauchen alle Nichtwohngebäude einen
Energieausweis, wenn sie neu vermietet, verkauft oder verpachtet
werden. Ob Bürogebäude, Supermarkt, Gaststätte oder Hotel, der
Gebäudeeigentümer muss dem potenziellen Interessenten spätestens auf
Nachfrage ein solches Dokument vorlegen. Bisher verfügen jedoch nur
35 Prozent der gewerblichen Nichtwohngebäude über einen
Energieausweis. Das ergab eine Umfrage der Deutschen Energie-Agentur
GmbH (dena) unter Eigentümern*.

"Mit dem Energieausweis können künftige Mieter, Käufer oder
Pächter im Vorfeld abschätzen, welche Energiekosten und eventuelle
Sanierungsmaßnahmen auf sie zukommen", sagte dena-Bereichsleiter
Thomas Kwapich. "Spätestens bei der Gebäudebesichtigung empfiehlt es
sich, nach dem Energieausweis zu fragen."

Von den bisher ausgestellten Energieausweisen für
Gewerbeimmobilien sind 66 Prozent verbrauchsorientiert und 34 Prozent
bedarfsorientiert. Der Bedarfsausweis basiert auf der technischen
Begutachtung der Bausubstanz und der Anlagentechnik. Die Bewertung
der Energieeffizienz eines Gebäudes ist darin unabhängig vom
Nutzerverhalten. Der Verbrauchsausweis basiert hingegen allein auf
den Heizkostenabrechnungen der Gebäudenutzer.

Auf die Frage, ob sie in den nächsten fünf Jahren eine komplette
oder teilweise energetische Modernisierung in ihren Nichtwohngebäuden
planen, gaben 40 Prozent der befragten Eigentümer eine positive
Antwort. 49 Prozent wollen dagegen überhaupt nicht modernisieren. Und
das obwohl nach Einschätzung der Mehrheit der gewerblichen Eigentümer
Vermieter und Verkäufer bereits heute Preisabschläge hinnehmen
müssen, wenn ihre Immobilien zu hohe Energiekosten verursachen.

"Die dena rät Eigentümern, in die Modernisierung ihrer
Nichtwohngebäude zu investieren und damit den Wert ihrer Immobilien
zu sichern", kommentierte Kwapich.

In öffentlichen Gebäuden mit Publikumsverkehr und über 1.000
Quadratmetern Nutzfläche muss der Energieausweis außerdem auch gut
sichtbar aushängen. Die Aushangverpflichtung betrifft insgesamt ca.
55.000 öffentliche Gebäude wie Rathäuser, Schulen, Kindergärten,
Landratsämter oder Krankenhäuser. Von den öffentlichen Gebäuden mit
Aushangverpflichtung können 75 Prozent noch keinen Energieausweis
vorzeigen. Das ergab eine weitere Umfrage der Deutschen
Energie-Agentur GmbH (dena) unter Vertretern von Bund, Ländern und
Kommunen als Eigentümern von Nichtwohngebäuden**.

Weitere Informationen bieten die dena-Broschüre "Energieausweis
für Nichtwohngebäude - der Einstieg in die Modernisierung" und die
Internetseite: www.zukunft-haus.info (Unternehmen & öffentliche
Hand).

Hinweis für Redaktionen: Weitere Informationen zur Umfrage sowie
detaillierte Hintergrundinformationen, Fotos und Grafiken zum
Energieausweis für Nichtwohngebäude stehen unter
www.zukunft-haus.info/presse zur Verfügung (Abdruck frei, Quelle:
dena).

* Die Umfrage wurde von der TNS Emnid Medien- und Sozialforschung
GmbH im April und Mai 2009 durchgeführt. Befragt wurden insgesamt 400
gewerbliche Eigentümer.

** Die Umfrage wurde von der TNS Emnid Medien- und Sozialforschung
GmbH im April und Mai 2009 durchgeführt. Befragt wurden insgesamt 300
Eigentümer von öffentlichen Gebäuden mit Aushangverpflichtung.

Originaltext: Deutsche Energie-Agentur GmbH (dena)
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/43338
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_43338.rss2

Pressekontakt:
Deutsche Energie-Agentur GmbH (dena), Olga Kahre, Chausseestraße
128a, 10115 Berlin
Tel: +49 (0)30 72 61 65-769, Fax: +49 (0)30 72 61 65-699, E-Mail:
kahre@dena.de, Internet: www.dena.de


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