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AWD gerät zunehmend unter Druck

Geschrieben am 01-07-2009

Wien (ots) - Nach gescheiterten Verhandlungen hat der
Österreichische Verein für Konsumenteninformation (VKI) eine erste
Sammelklage gegen den Finanzdienstleister AWD eingereicht. 125
geschädigte Anleger klagen auf rund 2 Mio Euro Schadenersatz wegen
Falschberatung. Das System AWD steht nun auf dem Prüfstand der
Gerichte.

Der Österreichische Verein für Konsumenteninformation (VKI)
verklagt - mit Unterstützung des deutschen Prozessfinanzierers FORIS
- den AWD. Eine erste Sammelklage für 125 Geschädigte hat der VKI am
30. Juni 2009 eingebracht. Gesamtstreitwert dieser ersten
Sammelklage: rund 2 Mio Euro. "Wir haben dem AWD Monate lang Zeit
gegeben für eine außergerichtliche Lösung", sagt Dr. Peter Kolba,
Leiter der Rechtsabteilung des VKI, "der AWD hat aber nur
Scheinverhandlungen geführt und auf Zeit gespielt. Jetzt entscheiden
die Gerichte."

Der Vorwurf gegen den AWD: Systematische Falschberatung durch
AWD-Berater beim Vertrieb von Aktien der Immobiliengesellschaften
Immofinanz und Immoeast. Diese Immobilienaktien wurden konservativen
Sparern systematisch als "sicher" verkauft. Die Folge: Tausende
Anleger haben aufgrund der schlechten Beratung falsche Produkte
gekauft, dafür viel Geld gezahlt und nach den Kursverlusten ab
Frühjahr 2007 teilweise ihre gesamten Ersparnisse verloren.

Bis Ende Februar 2009 haben sich beim VKI 6.500 Personen gemeldet,
die sich durch AWD-Berater geschädigt fühlen. Geschätzter
Gesamtschaden: rund 60 Millionen Euro. Bis Ende März haben rund 2.500
Personen erklärt, sich an der Sammelklagen-Aktion des VKI (im Auftrag
des Konsumentenschutzministeriums) zu beteiligen. Ihr Gesamtschaden:
rund 40 Millionen Euro. Kolba: "Und für diesen Schaden machen wir den
AWD haftbar."

Ein Geschädigter - Klaus Granegger aus Perchtoldsdorf - wurde als
Pilot abgefunden und wollte mit der Abfindung die Lücke bis zu seiner
Pensionierung schließen. Dank der Beratung durch einen AWD-Berater
droht das zu misslingen; er hat 200.000 Euro in Immobilienaktien
investiert und den Großteil verloren. "Das Verhalten meines
AWD-Beraters kommt mir vor, als ob ich als Pilot bei den ersten
Anzeichen eines Problems das Flugzeug mit dem Fallschirm verlassen
und alle Passagiere ihrem Schicksal überlassen hätte," bringt es
Granegger auf den Punkt.

Der VKI hat dem AWD mehrfach angeboten, den Streit
außergerichtlich zu lösen - bislang ohne Erfolg. Deshalb wurde nun
die erste Sammelklage eingereicht. Der VKI und der deutsche
Prozessfinanzierer FORIS fordern den AWD auf, für alle rund 2500
Fälle bis zur rechtskräftigen Entscheidung der ersten Sammelklage
einen Verjährungsverzicht abzugeben. Der Vorteil: Die Streitfragen
können exemplarisch gerichtlich geklärt werden, die Gerichte werden
aber nicht mit tausenden Fällen überlastet. "Lehnt der AWD dies ab,
dann wird klar, dass er nur darauf setzt, sich in die Verjährung der
Ansprüche zu flüchten", sagt Prof. Dr. Ulrich Tödtmann, Vorstand der
FORIS AG und kündigt an, "in diesem Fall werden wir dem VKI weitere
Sammelklagen finanzieren."

Originaltext: Verein für Konsumenteninformation (VKI)
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/76109
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_76109.rss2

Rückfragen und Interviews:
Verein für Konsumenteninformation, Dr. Peter Kolba, Leiter Bereich
Recht, Linke Wienzeile 18, A-1060 Wien, Tel. 0043-1-58877-320,
Mail: pkolba@vki.at

FORIS AG, Dr. Gerrit Meincke, Leiter Prozessfinanzierung,
Kurt-Schumacher-Str. 18-20, 53113 Bonn, Tel. 0228-957500,
Mail: gerrit.meincke@foris.de

PPR - Preuß Public Relations, Pia Preuß, Tel. 0160-96417026,
Mail: preuss@ppr-frankfurt.de


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