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Gut zu wissen: Tipps für den Alltag / Urlaub und Gesundheit / Wie eine Auslandsreise-Krankenversicherung im Notfall hilft

Geschrieben am 07-07-2009

Coburg (ots) -

- Querverweis: Bildmaterial wird über obs versandt und ist
abrufbar unter http://www.presseportal.de/galerie.htx?type=obs -

Den Alltag vergessen, sich entspannen und Neues kennenlernen: So
sieht der perfekte Urlaub aus. Niemand denkt an Krankheit. Tatsache
ist aber, dass Jahr für Jahr Tausende während des Urlaubs ärztliche
Hilfe brauchen, auch im Ausland. Wer eine
Auslandsreise-Krankenversicherung hat, kann bei Notfällen - sei es
bei Krankheit oder Unfall - im Ausland jederzeit als Privatpatient
zum Arzt oder ins Krankenhaus gehen. Was im Notfall zu beachten ist,
erklärt die HUK-COBURG-Krankenversicherung.

Schon vor dem Kofferpacken sollte man an die Versicherung denken.
Ins Reisegepäck gesetzlich Versicherter gehört nicht nur die
europäische Krankenversicherungskarte, sondern auch die Notfallkarte
des privaten Auslandsreise-Krankenversicherers. Gerade für
Alleinreisende wichtig: Die Karten so verstauen, dass sie im Notfall
- wenn jemand zum Beispiel bewusstlos ist - auch von Mitreisenden
oder der Reiseleitung gefunden werden können. Zudem sollte die
Notrufnummer der Auslandsreise-Krankenversicherung in entspannter
Atmosphäre zu Hause ins Handy einprogrammiert werden, dann reicht im
Notfall ein einfaches Wählen.

Im Notfall rund um die Uhr erreichbar

Ist der Ernstfall eingetreten, und der Versicherungsnehmer weiß
nicht, welcher Arzt, welches Krankenhaus richtig für ihn ist oder er
hat einfach nur Verständigungsprobleme, so kann er zu jeder Tages-
und Nachtzeit die Notrufnummer wählen und sich weiterhelfen lassen.
Sobald umfangreiche ambulante Behandlungen oder
Krankenhausaufenthalte nötig werden, empfiehlt sich eine
Kontaktaufnahme prinzipiell. Hier geht es häufig um viel Geld, das
der Patient üblicherweise vor Ort vorstrecken müsste:

Mit einer Kostenzusage, die der Auslandsreise-Krankenversicherer
dem behandelnden Arzt oder der Klinik gibt, braucht der Patient
nicht, wie sonst üblich, die Rechnung vor Ort zu zahlen.

Wird ein Krankenrücktransport nötig, muss man seinen
Auslandsreise-Krankenversicherer auf jeden Fall informieren, damit
der alles Notwendige organisieren kann. Dazu nimmt der Arzt der
Notrufhotline zuerst einmal Kontakt mit seinem Kollegen im Ausland
auf, um zu klären, wie die Rückholung für den Patienten optimal
gestaltet werden kann. Gleichzeitig kümmert sich die Versicherung
auch um die Einlieferung in ein wohnortnahes Krankenhaus oder in eine
Spezialklinik.

* Länder mit Sozialversicherungsabkommen

In Ländern, mit denen ein Sozialversicherungsabkommen besteht,
erhalten Sie nach Vorlage eines Auslandskrankenscheines oder der
europäischen Versichertenkarte Leistungen, die von der gesetzlichen
Krankenversicherung übernommen werden. Der Leistungsumfang richtet
sich nach dem jeweiligen Recht des Vertragsstaates.

Belgien, Bosnien-Herzegowina, Dänemark, Estland, Finnland,
Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Bulgarien, Irland, Island,
Italien, Jugoslawien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen,
Luxemburg, Malta, Mazedonien, Montenegro, Niederlande, Norwegen,
Österreich, Polen, Portugal, Schweden, Schweiz, Serbien, Slowakei,
Slowenien, Spanien, Tunesien, Türkei, Tschechien, Ungarn, Rumänien,
Zypern, Gibraltar, Grönland, Korsika, Madeira, Azoren

Originaltext: HUK-Coburg
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/7239
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_7239.rss2

Pressekontakt:

Karin Benning
HUK-COBURG
Pressestelle
Tel.: 0 95 61/96-20 84
Mail Karin.Benning@huk-coburg.de

Auch als MP3-Format im Internet unter www.huk.de zum Downloaden.


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