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Neuer Anlegerschutz: Banken müssen ihre IT aufrüsten

Geschrieben am 09-07-2009

Hamburg (ots) - Das Anfang Juli vom Bundestag verabschiedete
Gesetz zum Anlegerschutz zwingt die Banken zu einer erhöhten
Professionalität in der Beratung. Bislang verzweifeln Berater im
Alltag zu häufig an komplizierten Dokumentations- und
Informationspflichten. Um einen rechtskonformen Beratungsprozess zu
gewährleisten, müssen viele Banken deshalb nachlegen und in neue
Software investieren - dies insbesondere vor den deutlich
ausgeweiteten Verjährungsfristen für Fehlberatung. An guten
Softwarelösungen jedenfalls scheitert es nicht mehr. Diese sind
inzwischen auf dem Markt verfügbar. Das ergab eine aktuelle
Untersuchung von Steria Mummert Consulting, bei der 75 Prozent der am
Markt erhältlichen Software-Lösungen unter die Lupe genommen wurden.
Mehr als 400 Kriterien flossen dabei in die Bewertung ein.

Die neuen Programme bewegen sich immer mehr weg vom reinen,
klassischen Planungstool hin zu einer Software, die den
Bankmitarbeiter durch den gesamten Beratungsprozess begleitet - von
der Akquise bis hin zum Produktabschluss. Alle untersuchten
Software-Anbieter decken inzwischen auch die klassischen Themen eines
Privatkunden ab, beispielsweise Vermögen, Alters- und Risikovorsorge.

Zwar setzen viele Institute bereits seit Jahren in der
Dokumentation der Beratung auf Computerunterstützung. Doch die
Programme waren den Beratern oftmals zu sehr technisch geprägt und im
täglichen Einsatz zu kompliziert. Außerdem nahm die Datenerhebung
viel Zeit in Anspruch, da sie mit sehr ausführlichen und daher
zeitaufwendigen Prozessen verbunden war. Daher wurden diese Programme
im Alltag zu selten eingesetzt. Inzwischen sind Lösungen auf dem
Markt verfügbar, bei denen sich eine Finanzplanung innerhalb von zehn
bis maximal 30 Minuten fertig stellen lässt. Damit sind diese
Programme auch für das Massengeschäft tauglich.

Noch sind allerdings einige Lösungen zu unflexibel, wenn es unter
anderem darum geht, neue regulatorische Anforderungen - zum Beispiel
aus dem Anfang Juli beschlossenen Gesetz zum Anlegerschutz - zu
integrieren. Verbesserungsbedarf gibt es außerdem bei der Anbindung
der Finanzplanungsanwendungen in bestehende CRM-Systeme sowie
Abwicklungssysteme im Bankbereich. So fehlt bei den meisten
Programmen beispielsweise eine fertige Schnittstelle zu
Kundenstammdatensystemen. An diesem Punkt gilt es für die
Softwareanbieter nachzulegen, um den Banken eine effiziente Beratung
zu ermöglichen.

Hintergrundinformationen
Das vom Bundestag am 3. Juli 2009 verabschiedete Gesetz zum
Anlegerschutz sieht unter anderem folgende Maßnahmen vor: Bankberater
oder andere Vermittler von Finanzprodukten müssen künftig ausführlich
protokollieren, warum ein Kunde sie aufgesucht hat, welche Wünsche er
geäußert hat, warum dem Kunden welche Produkte empfohlen wurden und
wie lange das Gespräch dauerte. Dieses Protokoll muss dem Kunden
ausgehändigt werden. Es dient bei einer etwaigen späteren Klage auf
Schadenersatz als Beweismittel.

Originaltext: Steria Mummert Consulting
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/50272
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_50272.rss2

Pressekontakt:
Steria Mummert Consulting
Birgit Eckmüller
Tel.: +49 (0) 40 22703-5219
E-Mail: birgit.eckmueller@steria-mummert.de

Faktenkontor
Jörg Forthmann
Tel.: +49 (0) 40 22703-7787
E-Mail: joerg.forthmann@faktenkontor.de


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