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Westfalen-Blatt: Das WESTFALEN-BLATT (Bielefeld) zum BGH-Urteil zur gewerblichen Nutzung von Mietwohnungen

Geschrieben am 14-07-2009

Bielefeld (ots) - Hier die Wohnung, dort der Beruf. Leben und
Arbeit getrennt. Ist das eigentlich noch modern?
»Es ist rechtens«, sagt der Bundesgerichtshof und stellt sich damit
gegen den aktuellen Trend. Zeitlich fließen die beiden Bereiche immer
mehr zusammen. Die 36- oder 38-Stunden-Woche, abzuleisten an fünf
Arbeitstagen, muss schon bald unter Artenschutz gestellt werden.
Welchen Sinn macht es da, am Absolutheitsanspruch der räumlichen
Trennung festzuhalten? Natürlich möchte niemand in unmittelbarer
Nachbarschaft laut ratternder Maschinen oder stinkender
Abfallcontainer wohnen. Doch wie unterscheidet sich die Belastung
durch den Ebay-Seller, der privat übers Internet handelt, von dem,
der damit seinen Lebensunterhalt verdient? Warum nervt der
Klavierschüler einer Musiklehrerin mehr als die Klavier spielende
Tochter des Mieters? Ist die Angestellte einer Hotline, deren
einziges Arbeitsgerät ein Telefon ist, wirklich störender als der
ständig laute Fernsehapparat ihres Mannes?
Eine allgemein gültige Trennlinie ist schwierig zu finden. Doch
reicht das, um zwischen Wohnen und Beruf eine juristische Stahlwand
zu errichten?

Originaltext: Westfalen-Blatt
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/66306
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_66306.rss2

Pressekontakt:
Westfalen-Blatt
Nachrichtenleiter
Andreas Kolesch
Telefon: 0521 - 585261


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