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Südwest Presse: Kommentar zum BND-Ausschuss

Geschrieben am 23-07-2009

Ulm (ots) - Unannehmlichkeiten sind noch keine Gefährdung des
Staatswohls. Und deshalb kann sich die Exekutive auch nicht mit
pauschalen Erklärungen aus der Affäre ziehen, wie sie es im
BND-Untersuchungsausschuss versucht hat. So lässt sich die
juristische Ohrfeige zusammenfassen, die das Bundesverfassungsgericht
der Bundesregierung verpasst hat.
Wieder einmal haben die Karlsruher Richter klargemacht, was im Staate
zählt: die Verfassung und der Respekt vor ihr, nicht am politischen
Tagesgeschäft ausgerichtete Taktiererei oder die vermeintliche
Pflicht zur Rücksicht auf befreundete Staaten.
Dass die Richter am Beispiel des BND-Ausschusses die parlamentarische
Kontrolle gestärkt haben, kann nicht hoch genug eingeschätzt werden.
Vor dem Hintergrund der Mehrheiten großer Koalitionen würde dieses
Druckmittel der Abgeordneten rasch entwertet, könnte sich die
Regierung allzu bequem auf die Geheimhaltung berufen.
Mit der Rolle deutscher BND-Agenten im Irak-Krieg und den
hochbrisanten Fällen Kurnaz und El-Masri standen Fragen auf der
Tagesordnung, deren Beantwortung zentral ist für die Bewertung, ob
sich die Außenpolitik der Regierung noch am Grundgesetz orientiert.
Transparenz statt Geheimniskrämerei und eine starke Rolle des
Parlaments - ein gutes Zeichen in Zeiten, in denen sich Deutschland
offenbar verstärkt als kriegführende Nation zu etablieren gedenkt.

Originaltext: Südwest Presse
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/59110
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_59110.rss2

Pressekontakt:
Südwest Presse
Lothar Tolks
Telefon: 0731/156218


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