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Babypause: Die Rückkehr in den Job langfristig planen / TÜV Rheinland rät: Elternzeit für Weiterbildung nutzen / Anspruch auf Wiederanstellung gesetzlich geregelt

Geschrieben am 24-07-2009

Köln (ots) - Über die Hälfte der frisch gebackenen Mütter würde
nach der Elternzeit gerne wieder arbeiten, belegt ein Bericht des
Familienministeriums. "Doch ist der Wiedereinstieg mit einigen Hürden
verbunden", betont Dr. Ulrike Roth, Arbeitsmedizinerin von TÜV
Rheinland. So hat sich die Technik weiterentwickelt, es gibt neue
Kollegen und - im schlimmsten Fall - ist die ehemalige Position sogar
schon neu besetzt. Damit die Rückkehr in den Job möglichst problemlos
abläuft, ist es wichtig, sich schon möglichst früh mit dem Thema zu
beschäftigen, rät die Expertin. "Denn der beste Wiedereinstieg
beginnt bereits mit einem gut organisierten Ausstieg."

Schon während der Schwangerschaft sollte sich die Arbeitnehmerin
im Unternehmen informieren, welche Möglichkeiten bestehen, während
der Auszeit den Kontakt aufrecht zu halten. "Drei Jahre Elternzeit
heißt keineswegs drei Jahre Auszeit", betont Dr. Roth. Viele
Arbeitgeber bieten Teilzeitarbeit an, außerdem lassen sich manche
Aufgaben durchaus von zu Hause erledigen - Stichwort: Home-Office.
Generell ist es wichtig, Teil des Unternehmensnetzwerks zu bleiben
und auch in der Abwesenheit präsent zu sein - zum Beispiel mit einem
gelegentlichen Anruf oder einer E-Mail an Kollegen. Zudem ist es
ratsam, die freie Zeit zu nutzen, um Fortbildungen zu absolvieren.
Speziell größere Unternehmen bieten Veranstaltungen für Beschäftigte
in Elternzeit an. Auch ermöglicht die Agentur für Arbeit, sich
während der Babypause weiterzubilden, etwa um seine Computer- oder
Fremdsprachenkenntnisse aufzufrischen. "Vokabeln lernen kann man
auch, wenn das Baby schläft", stellt die Arbeitsmedizinerin fest.

Mit den alten Kontakten und dem neuen Wissen lässt sich der
Wiedereinstieg in den Job gut beschreiten. Trotzdem ist es für die
Frauen oft schwierig, die angestammte Stelle wiederzubekommen.
Gesetzlich geregelt ist zwar der Anspruch auf eine vergleichbare
Anstellung, was "vergleichbar" im Einzelfall bedeutet, ist allerdings
Auslegungssache. Deshalb rät die Expertin: "Wer nach der Babypause an
seinen alten Arbeitsplatz zurück möchte, sollte das möglichst vorher
schriftlich festhalten." Nähere Informationen zum Berufseinstieg nach
der Babypause finden sich auch auf dem Portal der Bundesregierung
unter www.frauenmachenkarriere.de. "Wer gut plant und auch den ein
oder anderen Kompromiss eingeht, für den sind Familie und Beruf
absolut vereinbar", so Dr. Roth.

Originaltext: TÜV Rheinland Group
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/31385
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Jörg Meyer zu Altenschildesche, Presse, Tel.: 0221/806-2255
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