Babypause: Die Rückkehr in den Job langfristig planen / TÜV Rheinland rät: Elternzeit für Weiterbildung nutzen / Anspruch auf Wiederanstellung gesetzlich geregelt
Geschrieben am 24-07-2009 |
Köln (ots) - Über die Hälfte der frisch gebackenen Mütter würde nach der Elternzeit gerne wieder arbeiten, belegt ein Bericht des Familienministeriums. "Doch ist der Wiedereinstieg mit einigen Hürden verbunden", betont Dr. Ulrike Roth, Arbeitsmedizinerin von TÜV Rheinland. So hat sich die Technik weiterentwickelt, es gibt neue Kollegen und - im schlimmsten Fall - ist die ehemalige Position sogar schon neu besetzt. Damit die Rückkehr in den Job möglichst problemlos abläuft, ist es wichtig, sich schon möglichst früh mit dem Thema zu beschäftigen, rät die Expertin. "Denn der beste Wiedereinstieg beginnt bereits mit einem gut organisierten Ausstieg."
Schon während der Schwangerschaft sollte sich die Arbeitnehmerin im Unternehmen informieren, welche Möglichkeiten bestehen, während der Auszeit den Kontakt aufrecht zu halten. "Drei Jahre Elternzeit heißt keineswegs drei Jahre Auszeit", betont Dr. Roth. Viele Arbeitgeber bieten Teilzeitarbeit an, außerdem lassen sich manche Aufgaben durchaus von zu Hause erledigen - Stichwort: Home-Office. Generell ist es wichtig, Teil des Unternehmensnetzwerks zu bleiben und auch in der Abwesenheit präsent zu sein - zum Beispiel mit einem gelegentlichen Anruf oder einer E-Mail an Kollegen. Zudem ist es ratsam, die freie Zeit zu nutzen, um Fortbildungen zu absolvieren. Speziell größere Unternehmen bieten Veranstaltungen für Beschäftigte in Elternzeit an. Auch ermöglicht die Agentur für Arbeit, sich während der Babypause weiterzubilden, etwa um seine Computer- oder Fremdsprachenkenntnisse aufzufrischen. "Vokabeln lernen kann man auch, wenn das Baby schläft", stellt die Arbeitsmedizinerin fest.
Mit den alten Kontakten und dem neuen Wissen lässt sich der Wiedereinstieg in den Job gut beschreiten. Trotzdem ist es für die Frauen oft schwierig, die angestammte Stelle wiederzubekommen. Gesetzlich geregelt ist zwar der Anspruch auf eine vergleichbare Anstellung, was "vergleichbar" im Einzelfall bedeutet, ist allerdings Auslegungssache. Deshalb rät die Expertin: "Wer nach der Babypause an seinen alten Arbeitsplatz zurück möchte, sollte das möglichst vorher schriftlich festhalten." Nähere Informationen zum Berufseinstieg nach der Babypause finden sich auch auf dem Portal der Bundesregierung unter www.frauenmachenkarriere.de. "Wer gut plant und auch den ein oder anderen Kompromiss eingeht, für den sind Familie und Beruf absolut vereinbar", so Dr. Roth.
Originaltext: TÜV Rheinland Group Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/31385 Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_31385.rss2
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