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Keine Kündigung ohne vorher kurzzuarbeiten? / Rechtsexpertin erörtert arbeitsrechtliche Zweifelsfrage im Personalmagazin

Geschrieben am 24-07-2009

Freiburg (ots) - Die Wirtschaftskrise macht in vielen Unternehmen
Personalabbau notwendig. Doch Personalverantwortliche sind sich
unsicher: Kann bei Auftragseinbrüchen sofort betriebsbedingt
gekündigt werden? Oder muss vorher als milderes Mittel Kurzarbeit
eingeführt werden? Antwort auf diese rechtlich knifflige Frage gibt
die Rechtsanwältin Dr. Barbara Reinhard im aktuellen Personalmagazin
aus der Haufe Mediengruppe.

Das Bundesarbeitsgericht hat diese Frage bislang ausdrücklich
offen gelassen. In ihrem Beitrag "Krisenauslegung bei Kündigungen"
erläutert Dr. Barbara Reinhard, wie solche Fälle in der Praxis
rechtssicher behandelt werden. Außerdem erörtert die Frankfurter
Rechtsanwältin, wann trotz vereinbarter Kurzarbeit betriebsbedingte
Kündigungen ausgesprochen werden können.

Interessierte finden den Beitrag in der aktuellen August-Ausgabe
des Personalmagazins und auch kostenlos unter

http://www.personalmagazin.de

Originaltext: Personalmagazin
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/52301
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_52301.rss2

Pressekontakt:
Ansprechpartner:
Randolf Jessl
Chefredaktion Personalmagazin

Pressekontakt:
Haufe Mediengruppe
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Angelika Joubert
Tel.: 0761/3683-464
Fax: 0761/3683-900
E-Mail: pressestelle@haufe.de
Pressecenter der Haufe Mediengruppe unter http://www.haufe.de/presse


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