Der Tagesspiegel: Stuttgarter Europaminister Reinhart: Länder bei EU-Begleitgesetz weitgehend einig / Maßgebliche Mitwirkung des Bundesrats gefordert
Geschrieben am 29-07-2009 |
Berlin (ots) - Die Bundesländer sind sich weitgehend einig, wie die vom Verfassungsgericht geforderte stärkere Beteiligung von Bundestag und Bundesrat in EU-Angelegenheiten umgesetzt werden soll. Das sagte der Vorsitzende der Europaministerkonferenz und baden-württembergische Bundesratsminister Wolfgang Reinhart (CDU) dem Berliner "Tagesspiegel" (Donnerstagausgabe). Demnach soll im Begleitgesetz zum Lissabon-Vertrag das innerstaatliche Gesetzgebungsverfahren auf die europäische Politik angewendet werden. Wenn es um Länderzuständigkeiten geht, soll der Bundesrat die entscheidende Kammer sein. Beim "Notbremsemechanismus" auf EU-Ebene soll es sogar eine "ausschließliche Zuständigkeit" des Bundesrats geben, wenn es um reine Länderdinge geht. "Hier ist nicht einzusehen, dass der Bundestag über europarechtliche Vorhaben zu befinden hat, die innerstaatlich allein Angelegenheiten der Länder wären", sagte Reinhart. Das betrifft etwa den Strafvollzug und die Sozialpolitik der Länder. Der "Notbremsemechanismus" bedeutet, dass jeder EU-Staat ein Vorhaben der Brüsseler Kommission zur Sozialpolitik und zum Strafrecht stoppen und eine einvernehmliche Lösung im Europäischen Rat verlangen kann. Dieses Vetorecht sollte bislang allein der Bundesregierung zukommen. Beim Übergang zu Mehrheitsentscheidungen im EU-Rat und bei der "Flexibilitätsklausel", mit der die Kommission über ihre ausdrücklichen Kompetenzen hinaus aktiv werden kann, fordern die Länder einen Zustimmungsvorbehalt immer dann, wenn die EU-Regelung nach deutschem Recht eine Zustimmung des Bundesrats verlangt. "Geht es um Gesetzgebungskompetenzen der Länder, muss die Entscheidung des Bundesrats hier maßgeblich sein", sagte Reinhart. Dies beträfe auch jene Teile des Umweltrechts, bei dem die Länder durch die Föderalismusreform ein Recht zur Abweichung von Bundesgesetzen bekommen haben.
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