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Ab 1. August Barprämie für die Nachrüstung mit einem TWINTEC-Rußpartikelfilter

Geschrieben am 31-07-2009

Königswinter (ots) - Der Anreiz für die Halter von Diesel-Pkw, ihr
Fahrzeug mit einem umweltfreundlichen Rußpartikelfilter nachzurüsten,
ist jetzt noch größer: Die Förderung wird auf eine Barprämie
umgestellt. Wer sein Fahrzeug ab morgen, 1. August, nachrüstet,
bekommt die 330 Euro staatliche Förderung direkt aufs Konto
überwiesen. Die Auszahlung übernimmt - wie schon bei der
Abwrackprämie - das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
(Bafa).

Bislang wurde die Förderung ausschließlich als Gutschrift auf die
Kfz-Steuer gewährt und damit verzögert, zum Teil erst nach Jahren
wirksam. Auch künftig kann man sich für diese Verrechnungsvariante
entscheiden. Aber in der Vergangenheit und aktuell auch bei der
Abwrackprämie hat sich gezeigt, dass Autofahrer eher zu Investitionen
neigen, wenn sie statt einer Verrechnung über die Steuer eine
unmittelbare Geldzuwendung erhalten.

Mit der Nachrüstung sollten sich Autofahrer indes nicht zuviel
Zeit lassen. Denn der Topf für die Barprämie ist auf 200.000
Fahrzeuge begrenzt. Danach muss man mit der bisherigen
Verrechnungsregelung Vorlieb nehmen. So oder so endet die Förderung
am 31. Dezember diesen Jahres. Wer bis Jahresende nicht nachgerüstet
hat, muss die Nachrüstung, die für einen Pkw durchschnittlich etwa
650 Euro kostet, allein bezahlen.

Ferner ist ohne Rußpartikelfilter auch in Zukunft eine Strafsteuer
von 1,20 Euro pro 100 Kubikzentimeter und Jahr fällig. Bei einem
2-Liter-Diesel bedeutet das einen jährlichen Zuschlag von 24 Euro.

Zudem erhöht sich der Druck auf die Autofahrer durch die
sukzessive Verschärfung der Einfahrbedingungen in die Umweltzonen. In
Berlin und Hannover beispielsweise dürfen ab dem 1. Januar 2010
bereits nur noch Autos einfahren, die die grüne Feinstaubplakette
haben. Diese erhalten Autofahrer, die ihr Fahrzeug der
Emissionsklasse Euro 3 (gelbe Plakette) mit einem Rußpartikelfilter
von TWINTEC nachrüsten. Ein Partikelfilter garantiert also auf lange
Sicht uneingeschränkte Mobilität - und erhöht zudem den
Wiederverkaufswert des Fahrzeugs erheblich: Gerade in den Städten mit
Umweltzonen und in deren Umland hat sich in den vergangenen Wochen
und Monaten gezeigt, dass Diesel-Pkw ohne Partikelfilter kaum noch
nachgefragt werden.

Die Abwicklung der Nachrüst-Förderung über die Barprämie erfolgt in
drei Schritten:

1. Der Autofahrer lässt sein Fahrzeug in der Werkstatt nachrüsten,
die ihm den Einbau bescheinigt.

2. Mit der Bescheinigung lässt der Halter die Nachrüstung bei der
Zulassungsstelle in den Fahrzeugpapieren eintragen.

3. Zur Auszahlung der Barprämie muss ab dem 1. September nun ein
entsprechender Antrag beim Bundesamt für Wirtschaft und
Ausfuhrkontrolle (BAFA) in Eschborn gestellt werden ( www.bafa.de ).
Die Auszahlung erfolgt rückwirkend für Einbauten ab 1. August 2009.

Auf der TWINTEC-Website ( www.twintec.de ) stehen umfassende
Informationen zum Thema bereit.

Originaltext: TWINTEC AG
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/72720
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_72720.rss2

Pressekontakt:
Claudia Piontke
cpwords
T +49 (0)69 . 71 03 39 11


TWINTEC AG
Michael Raschke
Unternehmenskommunikation
Eduard-Rhein-Straße 21-23
D-53639 Königswinter

T +49 (0)2244 . 91 80 57
F +49 (0)2244 . 91 83 819

www.twintec.de


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