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Unfallopfer verzichten oft unwissentlich auf zahlreiche Ansprüche schadenfix.de - die neue Internetplattform für Unfallgeschädigte

Geschrieben am 06-08-2009

Berlin (ots) - Durch Verkehrsunfälle gibt es jährlich rund 3,5
Millionen Haftungsfälle. Davon werden ca. 90 % in dem direkten
Kontakt zwischen dem Versicherer des Schädigers, also dem Gegner, und
dem Unfallopfer reguliert. Durch die Nicht-Einschaltung eines
Verkehrsrechtsanwalts verzichten zahlreiche Geschädigte unwissentlich
auf weiter gehende Forderungen, auf die sie einen Anspruch haben.
Geradezu regelmäßig werden von den Versicherungen unberechtigt
Stundenverrechnungssätze für die Reparaturkosten gekürzt auf die
Tarife von nicht typengebundenen Werkstätten. Bei älteren Fahrzeugen
wird häufig die Mehrwertsteuer unberechtigt abgezogen,
Restwertangebote werden trotz Weiternutzung zu Lasten des
Geschädigten berücksichtigt. Viele Geschädigte kennen ihre Ansprüche
gar nicht, so z. B. den auf Haushaltsführungsschaden, Ersatz von
Schutzkleidung etc. Da die Höhe des Schadens nicht eindeutig
feststeht, ist es nur die "zweitbeste Idee", denjenigen nach der Höhe
des Schadens zu fragen, der für die Kosten aufkommen muss, also den
gegnerischen Versicherer.

Um Unfallopfern schnell und unkompliziert Hilfe anzubieten gibt es
jetzt neu "schadenfix.de", den neuen Unfallservice der
Verkehrsrechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins (DAV). Diese
nutzerfreundliche Internetplattform ermöglicht unfallgeschädigten
Autofahrern die Schadensmeldung per Internet. Der Geschädigte
profitiert dafür von einer raschen, einfachen und kompetenten
Schadensabwicklung. Vor allem werden sämtliche, ihnen zustehende
Schadensersatzansprüche mit Erfolg geltend gemacht.

"Beauftragen Geschädigte nach einem Autounfall einen
qualifizierten Verkehrsanwalt mit der Schadensregulierung, kommt beim
Schadensersatz in der Regel mehr für sie heraus. Viele Autofahrer
scheuen aus Unwissenheit, nach einem Unfall auf den Beistand eines
Verkehrsanwalts zu setzen", so Rechtsanwalt Jörg Elsner, Vorsitzender
der DAV-Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht. Vielen Autofahrern sei
auch unbekannt, dass die Anwaltskosten vollständig vom Unfallgegner
bezahlt werden müssen, wenn dieser allein für den Schaden haftet.

Nach Erfahrung der Verkehrsrechtsanwälte kommt es häufig vor, dass
zwar die gegnerische Versicherung direkt ein Angebot an das
Unfallopfer unterbreitet und sich als dessen "Partner" geriert,
jedoch die eigenen finanziellen Interessen im Auge hat. Die
Schadensquote soll gering gehalten werden. Daher kommt es bei der
Regulierung immer wieder vor, dass Ansprüche nicht oder nur teilweise
reguliert werden. "Die gegnerische Versicherung hat kein Interesse
daran, den Geschädigten über seine vollständigen Ansprüche
aufzuklären, da sie das Geld kosten würde", so Elsner weiter.

Durch schadenfix.de würde den Geschädigten, aber auch Werkstätten,
Mietwagenunternehmen und KFZ-Sachverständigen, der Weg zu einem
Verkehrsanwalt wesentlich erleichtert. Zudem beschleunigt die neue
Internetplattform der Verkehrsanwälte zur Schadensregulierung die
Zusammenarbeit unter allen Beteiligten. "So kommt der Geschädigte
auch schneller an sein Geld", erläutert Elsner. In der Regel erreiche
man damit eine schnelle und vollständige Regulierung sowie eine
unmittelbare Zahlung an den Geschädigten.

Der Service auf schadenfix.de ist ganz einfach: Der Geschädigte
füllt die Online-Schadensmeldung aus und mailt sie dem Anwalt, den er
sich in seiner Nähe vorher ausgesucht hat. Nach Eingang der Meldung
kontaktiert der Anwalt den Geschädigten und reguliert in seinem
Auftrag und Interesse den Schaden.

Unter schadenfix.de erreicht man rund 3.000
Verkehrsrechtsanwältinnen und -anwälte.

Originaltext: DeutscherAnwaltVerein
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/76446
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_76446.rss2

Pressekontakt:
Nachdruck und Wiedergabe (auch im Internet) mit Urheberbezeichnung,
z. B. "Verkehrsrechtsanwälte im Deutschen Anwaltverein" honorarfrei
gestattet.

Ein Bilderarchiv finden Sie unter www.anwaltverein.de/presseservice .

Für Rückfragen steht Ihnen gerne zur Verfügung:
Pressesprecher Swen Walentowski,
Tel.: 030/72 61 52-1 29, Fax: 030/72 61 52-1 93.


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