Westfalen-Blatt: Das WESTFALEN-BLATT (Bielefeld) zum Bielefelder Mordprozess Önder B.
Geschrieben am 17-08-2009 |
Bielefeld (ots) - Lebenslange Haft kann bis zum Lebensende dauern. Doch solche Fälle sind rar. Denn nach dem Willen des Bundesverfassungsgerichts müssen auch Mörder die Chance haben, wieder freizukommen. Deshalb dürfen sie nach 15 Jahren beantragen, auf Bewährung entlassen zu werden. Diese 15-Jahre-Grenze kann ein Gericht kippen, wenn es im Urteil die »besonders schwere Schuld« des Verurteilten festschreibt. Dann legt die Strafvollstreckungskammer nach 15 Jahren fest, wieviele Jahre der Häftling noch eingesperrt bleibt. Dass die 10. Große Strafkammer des Bielefelder Landgerichts im Fall Önder B. diese Schuld nicht festgestellt hat, ist schwer nachzuvollziehen. Warum soll jemand, der seiner Frau aus nichtigem Grund die Augen aussticht und sie dann 15 Minuten lang bestialisch tötet, keine besonders schwere Schuld auf sich geladen haben? Schon 2008 hatte die Kammer im Fall eines Erntehelfers, der ein Kleinkind missbraucht und in Mordabsicht mit dem Kopf auf eine Betonstufe geschleudert hatte, keine besonders schwere Schuld gesehen. Wieviel schlimmer muss ein Verbrechen eigentlich noch sein?
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