Managervergütungsgesetz gilt auch für große GmbHs / Aufsichtsrat haftet für angemessenes Chefgehalt. Wirtschaftskanzlei Kümmerlein, Simon & Partner ( www.ksup.de ): "Mittelstand muss jetzt handeln."
Geschrieben am 25-08-2009 |
Essen (ots) - Das neue Gesetz zur Vorstandsvergütung gilt nicht nur für börsennotierte Aktiengesellschaften. Betroffen sind auch alle GmbHs und KGs mit mehr als 2000 Mitarbeitern. Das fand die Wirtschaftskanzlei Kümmerlein, Simon & Partner aus Essen heraus. Das Justizministerium hat den Sachverhalt bestätigt (Handelsblatt heute, Seite 2).
"Manager-Gehälter müssen jetzt auch in mittelständischen Firmen mit den Arbeitnehmer-Vertretern im Aufsichtsrat diskutiert werden", sagt Joachim Gores, Partner der Kanzlei. "Ungewöhnlich hohe Chefgehälter muss der Aufsichtsrat gut begründen, sonst haftet er persönlich."
"Der Aufsichtsrat ist bereits in der Pflicht, wenn der Vertrag eines Vorstandes verlängert wird", erklärt Rechtsexperte Gores: "Der Gesetzgeber hat die Auswirkung des Gesetzes bisher falsch eingeschätzt."
Das "Gesetz zur Angemessenheit der Vorstandsvergütung" hat der Bundestag am 18. Juni verabschiedet.
Fragen an Dr. Joachim Gores:
Wer ist vom neuen Vorstandsvergütungsgesetz betroffen?
Gores: "Betroffen sind praktisch alle großen Unternehmen, von Bosch über Trumpf bis zu den deutschen Töchtern vieler US-Unternehmen wie Microsoft oder Shell."
Welche Auswirkungen hat das Gesetz?
Gores: "Was bisher autark verhandelt wurde, muss jetzt den neuen Vorgaben entsprechen. In Unternehmen ab 2000 Mitarbeitern muss der gesamte Aufsichtsrat über das Gehalt des Vorstands entscheiden. Das darf "die übliche Höhe der Vergütung" ohne besondere Gründe nicht übersteigen."
Falls doch?
Gores: "Aufsichtsratsmitglieder sind zum Schadensersatz verpflichtet, wenn sie ein unangemessen hohes Geschäftsührergehalt festsetzen."
Welche Verträge sind betroffen?
Gores: "Das neue Gesetz gilt nicht nur für Neueinstellungen, sondern bereits für jede Vertragsverlängerung."
Über die Kanzlei: Kümmerlein, Simon & Partner berät als größte Wirtschaftskanzlei des Ruhrgebietes von Essen aus mit über 30 Anwälten Industriekonzerne und Familienunternehmen.
Originaltext: Kümmerlein, Simon & Partner Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/65017 Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_65017.rss2
Pressekontakt:
Triller Communication Consultants Pressearbeit für Wirtschaftskanzleien www.triller.com
Lena Dietz Tel.: 040 244 24 28 44 Mail: l.dietz (at) triller.com
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