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Managervergütungsgesetz gilt auch für große GmbHs / Aufsichtsrat haftet für angemessenes Chefgehalt. Wirtschaftskanzlei Kümmerlein, Simon & Partner ( www.ksup.de ): "Mittelstand muss jetzt handeln."

Geschrieben am 25-08-2009

Essen (ots) - Das neue Gesetz zur Vorstandsvergütung gilt nicht
nur für börsennotierte Aktiengesellschaften. Betroffen sind auch alle
GmbHs und KGs mit mehr als 2000 Mitarbeitern. Das fand die
Wirtschaftskanzlei Kümmerlein, Simon & Partner aus Essen heraus. Das
Justizministerium hat den Sachverhalt bestätigt (Handelsblatt heute,
Seite 2).

"Manager-Gehälter müssen jetzt auch in mittelständischen Firmen
mit den Arbeitnehmer-Vertretern im Aufsichtsrat diskutiert werden",
sagt Joachim Gores, Partner der Kanzlei. "Ungewöhnlich hohe
Chefgehälter muss der Aufsichtsrat gut begründen, sonst haftet er
persönlich."

"Der Aufsichtsrat ist bereits in der Pflicht, wenn der Vertrag
eines Vorstandes verlängert wird", erklärt Rechtsexperte Gores: "Der
Gesetzgeber hat die Auswirkung des Gesetzes bisher falsch
eingeschätzt."

Das "Gesetz zur Angemessenheit der Vorstandsvergütung" hat der
Bundestag am 18. Juni verabschiedet.

Fragen an Dr. Joachim Gores:

Wer ist vom neuen Vorstandsvergütungsgesetz betroffen?

Gores: "Betroffen sind praktisch alle großen Unternehmen, von
Bosch über Trumpf bis zu den deutschen Töchtern vieler US-Unternehmen
wie Microsoft oder Shell."

Welche Auswirkungen hat das Gesetz?

Gores: "Was bisher autark verhandelt wurde, muss jetzt den neuen
Vorgaben entsprechen. In Unternehmen ab 2000 Mitarbeitern muss der
gesamte Aufsichtsrat über das Gehalt des Vorstands entscheiden. Das
darf "die übliche Höhe der Vergütung" ohne besondere Gründe nicht
übersteigen."

Falls doch?

Gores: "Aufsichtsratsmitglieder sind zum Schadensersatz
verpflichtet, wenn sie ein unangemessen hohes Geschäftsührergehalt
festsetzen."

Welche Verträge sind betroffen?

Gores: "Das neue Gesetz gilt nicht nur für Neueinstellungen,
sondern bereits für jede Vertragsverlängerung."

Über die Kanzlei: Kümmerlein, Simon & Partner berät als größte
Wirtschaftskanzlei des Ruhrgebietes von Essen aus mit über 30
Anwälten Industriekonzerne und Familienunternehmen.

Originaltext: Kümmerlein, Simon & Partner
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/65017
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_65017.rss2

Pressekontakt:


Triller Communication Consultants
Pressearbeit für Wirtschaftskanzleien
www.triller.com

Lena Dietz
Tel.: 040 244 24 28 44
Mail: l.dietz (at) triller.com


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