VPRT-Stellungnahmen zum Drei-Stufen-Test des ZDF: Private Sender fordern Nachbesserung der Telemedienkonzepte / Angebote in der vorgelegten Form nicht genehmigungsfähig
Geschrieben am 27-08-2009 |
Berlin (ots) - Der Verband Privater Rundfunk und Telemedien e.V. (VPRT) hat in dieser Woche in zwei umfassenden Stellungnahmen an den ZDF-Fernsehrat im Rahmen des Drei-Stufen-Testverfahrens zu den Telemedienangeboten des ZDF dargelegt, dass die Angebotsbeschreibungen den Anforderungen des Drei-Stufen-Tests nicht genügen und daher in der vorgelegten Form nicht genehmigungsfähig sind.
VPRT-Präsident Jürgen Doetz: "Das ZDF hat das Verfahren langfristiger und planbarer mit einer klaren Zeitvorgabe für die einzelnen Verfahrensschritte bis Mitte 2010 ausgestaltet - das ist positiv. Beim Konzept selbst wird aber offenbar dem Motto 'Mut zur Lücke' gefolgt. Dies darf vom Fernsehrat nicht belohnt werden". Das Konzept bleibe bei der Beschreibung der Angebote zu allgemein und lückenhaft, ließe zahlreiche Themenportale aus den Bereichen Musik, Film, Dokumentation gänzlich unerwähnt und verkehre das gesetzliche Verweildauerkonzept ins Gegenteil, um es mit den ZDF-Interessen kompatibel zu machen. So würden statt Vorhaltefristen von 7 Tagen durchschnittliche Verweildauern im Internet zwischen 3 Monaten und 5 Jahren angegeben, die Verwertung von Sendungsausschnitten solle sogar gegen ein gesetzliches Verbot gestattet werden. Doetz: "Auf dieser Basis ist die Angebotsbeschreibung keine Entscheidungsgrundlage für die Gremien und ermöglicht auch den Wettbewerbern keine qualifizierte Bewertung. Als vollständig entwicklungsoffenes Konzept könnten unzählige Umsetzungsvarianten mit jeweils völlig unterschiedlichen marktlichen Auswirkungen realisiert werden."
Erstaunt zeigte sich der VPRT zudem über die spärlichen Ausführungen zum publizistischen Wettbewerb und den marktlichen Auswirkungen. Doetz: "Die ohnehin nur sehr lückenhafte Bestimmung der Wettbewerber folgt keiner erkennbaren Systematik und lässt daher reihenweise VPRT-Mitglieder unberücksichtigt. Die marktlichen Auswirkungen der Onlineangebote werden vom ZDF mit Verweis auf die Werbefreiheit und die vermeintlich geringe Nutzung durch das Konzept pauschal negiert. Leider ist das ZDF damit weit hinter dem zurückgeblieben, was für einen ernsthaften Test erforderlich wäre." Insofern sei zu begrüßen, dass der ZDF-eigene Zeitplan noch Raum zur Überarbeitung lasse.
Der VPRT appelliert an den Fernsehrat, den Intendanten zur Nachbesserung aufzufordern und das weitere Verfahren transparent auszugestalten, indem die marktlichen Gutachten nach Erstellung vollständig veröffentlicht und Dritte im weiteren Verfahren - wie z.B. durch eine für das Frühjahr 2010 angesetzte Expertenanhörung - nochmals beteiligt würden.
Hinsichtlich dieser offenkundigen Mängel in allen derzeitigen Verfahren zur sog. Bestandsüberführung schlägt der VPRT vor, dass der Gesetzgeber, die Verantwortlichen in den Gremien und den Anstalten sowie die betroffenen Marktteilnehmer gemeinsam ein umsetzbares und effizientes Verfahren verabreden, in dem die im Sinnes des Auftrages und Marktes kritischen gebührenfinanzierten Onlineangebote fortlaufend identifiziert werden und dann einen transparenten und auf die jeweiligen konkreten Angebote bezogenen Drei-Stufen-Test durchlaufen.
Originaltext: Verband Privater Rundfunk und Telemedien e.V. (VPRT) Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/6895 Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_6895.rss2
Pressekontakt: Pressesprecher Hartmut Schultz, Hartmut Schultz Kommunikation GmbH, Tel.: 030/39880-101, Email: schultz@schultz-kommunikation.de
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