Deckenfluter und Beistellleuchten: Standfähigkeit prüfen / GS-Zeichen von TÜV Rheinland garantiert Sicherheit / Ausreichend Abstand zur Wand verhindert Brände / Richtige Schutzklasse wählen
Geschrieben am 28-08-2009 |
Köln (ots) - Gemütlichkeit in den eigenen vier Wänden erfordert nur wenig Aufwand. Wer mit Licht gezielt Akzente setzt, schafft ein angenehmes Raumgefühl: "Kleine Beistellleuchten oder Deckenfluter eignen sich dazu besonders gut", sagt Ulrich Batschulat von TÜV Rheinland LGA. Diese müssen jedoch wenigstens das CE- Kennzeichen aufweisen, womit der Hersteller angibt, dass die Produkte den geltenden europäischen Richtlinien entsprechen. "Besser noch, sie tragen das GS-Zeichen", betont der Experte, der Prüfungen für das Siegel durchführt. "Es garantiert unabhängig geprüfte Sicherheit, elektrisch und mechanisch."
Ganz ungefährlich sind Deckenfluter oder Beistellleuchten jedoch nicht. Wackelige Leuchten können brandgefährlich sein. Darum sollten Käufer die Leuchte schon im Geschäft auf ihre Standfestigkeit testen. Steht die Leuchte etwa auf einer Teppichkante, darf sie nicht umfallen. "Deckenfluter entwickeln durch Leuchtmittel und Lampenschale eine starke Hitzeabstrahlung", warnt Batschulat. Darum den Fluter nicht zu nahe an die Wand oder neben brennbare Stoffe wie Gardinen stellen. Auch Lampen niemals mit Tüchern oder anderen Gegenständen abdecken, sonst könnte es brenzlig werden. Um auf Nummer Sicher zu gehen, ist es ratsam, sich nach dem Zeichen für die Abstandsangabe zu richten, das in der Nähe des Leuchtmittels zu finden ist. Es gibt den Mindestabstand an, den das Leuchtmittel zu Flächen und Gegenständen haben muss, damit kein Brand entsteht.
Neben der Brandgefahr stellen elektrische Schläge ein Risiko von Leuchten dar. Drei Schutzklassen bieten auf unterschiedliche Weise Sicherheit vor elektrischen Schlägen und werden mit entsprechenden Symbolen gekennzeichnet. Die Kaufentscheidung sollte sich nach der Art der Verwendung richten. "Könnten Kinder tragbare Leuchten als Spielzeug verwenden, wählen Eltern am besten Schutzklasse III", rät der Experte. Dann enthält die Leuchte im Inneren keine gefährliche Spannung, denn ein externer Transformator senkt sie auf zum Beispiel 12 Volt. Elektrische Ströme bleiben für den Körper folgenlos. Das Typenschild dieser Leuchten weist eine Raute mit drei senkrechten Strichen auf. "Bei Schutzklasse II sind alle Strom führenden Teile doppelt oder verstärkt isoliert", erklärt der Fachmann. Ihr Kennzeichen: zwei ineinander liegende Quadrate. Leuchten in der "Schutzklasse I" weisen als Schutzmaßnahme eine Schutzerdung mit den herkömmlichen Schutzkontaktsteckern auf.
TÜV Rheinland ist ein international führender Dienstleistungskonzern. An 490 Standorten in 61 Ländern auf allen Kontinenten arbeiten 13.300 Menschen und erwirtschaften einen Umsatz von rund 1,1 Milliarden Euro im Jahr. Anspruch und Leitidee des Konzerns ist die nachhaltige Entwicklung von Sicherheit und Qualität. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von TÜV Rheinland sind in ihrer Arbeit von der Überzeugung getragen, dass gesellschaftliche und industrielle Entwicklung ohne technischen Fortschritt nicht möglich ist. Gerade deshalb ist der sichere und verantwortungsvolle Einsatz technischer Innovationen, Produkte und Anlagen entscheidend. TÜV Rheinland ist seit 2006 Mitglied im Global Compact der Vereinten Nationen. TÜV Rheinland hat eine über 130 Jahre lange Tradition und seinen Stammsitz in Köln.
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