LVZ: Affäre um Dienstwagennutzung und Mittelmissbrauch / Sächsisches Innenministerium prüft Disziplinarverfahren gegen Landeswahlleiterin
Geschrieben am 01-09-2009 |
Leipzig (ots) - Gegen die Präsidentin des sächsischen Statistischen Landesamtes und Landeswahlleiterin, Prof. Dr. Irene Schneider-Böttcher, wird die Einleitung eines Disziplinarverfahrens geprüft. Dabei geht es, nach einem Bericht der ?Leipziger Volkszeitung? (Dienstag-Ausgabe), um den Verdacht der missbräuchlichen Nutzung von Dienstwagen und eventuell unzulässiger Finanzierung eigener Fort- und Weiterbildungsleistungen aus Haushaltsmitteln des Statistischen Landesamtes. Der Zeitung liegen entsprechende Unterlagen vor.
Das Innenministerium bestätigte gegenüber der Zeitung, dass Irene Schneider-Böttcher, die seit 2004 amtiert, bereits um entsprechende dienstliche Erklärungen gebeten wurde. ?Sobald diese Stellungnahme vorliegt, wird geprüft, ob gegebenenfalls ein Disziplinarverfahren einzuleiten ist?, erklärte Ministeriumssprecher Lothar Hofner gegenüber der Zeitung. Behördenintern wurde der Zeitung erklärt, man habe das Verfahren nicht im unmittelbaren Vorfeld der Landtagswahl starten wollen, weil man dadurch negative Auswirkungen auf die Wahlbereitschaft der Bürger angesichts jüngster Geschichten über Dienstwagen-Affären und Politikerprivilegien befürchtet habe.
?Dem Innenministerium liegen Anhaltspunkte vor, die möglicherweise darauf schließen lassen, dass Dienstkraftfahrzeuge zu Privatfahrten genutzt worden sein könnten?, so das Ministerium. Dabei geht es unter anderem um vermutete Privatfahrten zwischen dem Wohnort der Präsidentin, Dresden, und dem Amtssitz in Kamenz oder auch um Fahrten zum Friseur. Die Amtsleiterin hat keinen Anspruch auf die Nutzung eines an die Person gebundenen Dienstkraftwagens oder gar auf einen Privatfahrer. Derzeit werden, nach Informationen der Zeitung, sämtliche Fahrtenbücher kontrolliert.
?Das Innenministerium prüft derzeit, ob bei der Nutzung von Dienstkraftfahrzeugen durch Frau Prof. Dr. Irene Schneider-Böttcher Verstöße gegen die Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen über die Benutzung von Dienstkraftfahrzeugen in der Sächsischen Landesverwaltung (VwV-DKfz) vorliegen?, teilte Ministeriumssprecher Hofner mit. Darin ist unter anderem die Nutzung von Dienstkraftfahrzeugen für Privatfahrten geregelt. ?Zur Aufklärung des Sachverhaltes hat das Innenministerium das Statistische Landesamt um Stellungnahme gebeten. Sobald diese Stellungnahme vorliegt, wird geprüft, ob gegebenenfalls ein Disziplinarverfahren einzuleiten ist.?
?Dem Innenministerium ist bekannt?, so erklärte Ministeriumssprecher Hofner in einer schriftlichen Stellungnahme gegenüber der Zeitung, ?dass Frau Prof. Dr. Irene Schneider-Böttcher in mehreren Fällen vom Wohnort zum Dienstort gefahren wurde?. Inwiefern es sich dabei möglicherweise um unzulässige Privatfahren handelte, könne erst nach Eingang der Stellungnahme der Präsidentin bewertet werden.
Zum Vorwurf unzulässiger eigener Weiterbildung aus Mitteln des Amts-Haushaltes gegen Irene Schneider-Böttcher erklärte das Ministerium: ?Dem Innenministerium liegen Erkenntnisse vor, dass auch Fort- und Weiterbildungsleistungen von Frau Prof. Dr. Irene Schneider-Böttcher aus dem entsprechenden Haushaltstitel des Statistischen Landesamtes finanziert wurden. Der konkrete Umfang ist derzeit nicht bekannt?, werde aber momentan ermittelt.
Gegenüber der Zeitung bestätigte Irene Schneider-Böttcher, dass sie in der Vergangenheit ?gelegentlich? einen Dienstwagen in ihrer Garage geparkt habe, wenn sie zwischen Dresden und Kamenz gependelt sei. An Friseurbesuche mit Dienstfahrzeug könne sie sich nicht erinnern. Sie sei jedenfalls ?vorwiegend? ein Privatauto gefahren. In Sachen eigener Weiterbildung mit Hilfe von Haushaltsmitteln aus ihrem Amt meinte die Präsidentin: ?Auch ein Präsident muss sich in Sachen Management und Führung weiterbilden.? Sie habe für diese Qualifizierung, inklusive Abschluss, über mehrere Jahre hinweg ihren Urlaub verwendet, um in die Lage zu kommen, ?das Haus so aufzustellen, dass wir unsere Arbeit leisten können?. Allerdings stimme es, dass sie für ihre dienstliche Arbeit keine Master-Arbeit und keine Prüfung hätte ablegen müssen. ?Aber es war für mich einfach eine Herausforderung, sich auch einmal wieder einer Prüfungssituation auszusetzen.?
Insgesamt seien die Vorwürfe gegen sie ?Quatsch? und offenbar Ergebnis ?eines Mobbing-Versuchs?. Sie kündigte an, sich beim sächsischen Innenminister zu erkundigen und eventuell einen Anwalt wegen der Vorwürfe einzuschalten. Die studierte Ökotrophologin stammt aus Bayern und wechselte 1995 nach Sachsen, damals als Präsidentin der Landesanstalt für Landwirtschaft mit Sitz in Pillnitz. Sie gilt behördenintern als eher schillernde Figur.
Originaltext: Leipziger Volkszeitung Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/6351 Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_6351.rss2
Pressekontakt: Leipziger Volkszeitung Büro Berlin Telefon: 030/72626-2000
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