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Xamit Studie: "Datenschutzpraxis deutscher Parteien" / Vor der Bundestagswahl klaffen Anspruch und Wirklichkeit auseinander

Geschrieben am 02-09-2009

Düsseldorf (ots) - Keine der im Deutschen Bundestag vertretenen
Parteien handelt beim Thema Datenschutz uneingeschränkt
gesetzeskonform. Dies ist das Ergebnis einer neuen Xamit-Studie, die
im Juli und August 2009 die Datenschutzpraxis von Parteien sowie
parteinaher Institutionen und Stiftungen untersucht hat. Demnach
verstoßen CDU, CSU und FDP, dicht gefolgt von SPD und der LINKEN
sowie den diesen nahestehenden Organisationen besonders häufig gegen
geltendes Recht. Vergleichsweise wenig Datenschutzverletzungen finden
sich dagegen bei den GRÜNEN. Die jüngste Xamit-Studie untersuchte
insgesamt vier datenschutzrelevante Kriterien: das Erstellen von
Webstatistiken ohne Datenschutzerklärung, die Erhebung von
Personendaten via Online-Kontaktformular ohne Datenschutzerklärung,
das Vorhandensein eines datenschutzrechtlich vorgeschriebenen
Verfahrensverzeichnisses sowie den Umgang mit Online-Spenden im
aktuellen Bundestagswahlkampf. In Summe werden etwa ein Drittel der
denkbaren Verstöße begangen. Das heißt, bestehende gesetzliche
Vorschriften werden von den Parteien und deren verwandten
Organisationen vielfach ignoriert.

Datenschutz- und IT-Sicherheitsexperte Dr. Niels Lepperhoff,
Geschäftsführer der Xamit Bewertungsgesellschaft mbH in Düsseldorf
und Co-Autor der Untersuchung, hält dies in zweierlei Hinsicht für
besonders pikant: "Nach dem äußerst erfolgreichen Wahlkampf Barack
Obamas in den USA wird nun auch seitens der hiesigen Parteien
verstärkt auf Online-Kommunikation gesetzt. Hierdurch generieren die
Parteien mehr personenbezogene Daten als jemals zuvor. Trotzdem ist
nicht zu erkennen, dass sie die damit einhergehende größere
Verantwortung wirklich ernst nehmen."

Beim Thema Online-Spenden beispielsweise treten im aktuellen
Wahlkampf teils erhebliche Datenschutz-Defizite auf: So überträgt die
LINKE bei Plakatspenden sensible Zahlungsdaten unverschlüsselt. Ihre
Spender laufen Gefahr, dass Kriminelle die Daten abfangen und
missbrauchen. Die SPD leitet die Zahlungsdaten heimlich an einen
Dienstleister weiter. Der Spender erfährt davon nichts. Lediglich die
Bundesparteien CDU und die GRÜNEN verhalten sich beim Umgang mit
Online-Spenden vorbildlich.

In Sachen Webstatistik ergab die Untersuchung, dass auf sämtlichen
CSU- und CSU-nahen Internetseiten das Statistik-Tool "Google
Analytics" zum Einsatz kommt, obwohl dieses vom "Unabhängigen
Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein" (ULD) bereits zu
Jahresbeginn als hierzulande illegal eingestuft wurde. Nahezu
vorbildlich dagegen schneidet die bayerische Unionspartei - ebenso
wie die GRÜNEN - in Sachen Kontaktformular-Nutzung ab. Hier sind es
88 Prozent der Internetseiten der SPD sowie der sozialdemokratischen
Vereinigungen und Stiftungen, die Personendaten mittels
Kontaktformular erheben, ihre Besucher mangels entsprechender
Datenschutzerklärung jedoch vollkommen im Unklaren darüber lassen,
was mit diesen Daten geschieht.

Die mit Abstand häufigsten Verletzungen von
Datenschutzbestimmungen förderte die Xamit-Studie in punkto
Verfahrensverzeichnis zu Tage. Mit dem Verfahrensverzeichnis sieht
der Gesetzgeber ein zentrales Arbeitswerkzeug vor, das
Datenschutzrechte sicherstellen und deren Einhaltung kontrollieren
soll. Es ist in seiner öffentlichen Version auf Verlangen jedem
Anfragenden ohne Bedingungen auszuhändigen. Es stellt für jeden
Bürger somit ein elementares Kontrollinstrument dar. Soweit das
Gesetz.

In der Realität kamen 75 Prozent der kontaktierten politischen
Parteien und Institutionen der Aufforderung nach Zusendung des
Verfahrensverzeichnisses nicht nach. Entweder reagierten die
Organisationen gar nicht erst, oder die entsprechende Anfrage und
auch das Gesetz wurden schlichtweg nicht verstanden. Dies führte zu
mitunter kreativen Erklärungsversuchen, mit denen Parteien oder ihnen
nahestehende Stiftungen eine Zusendung des Verfahrensverzeichnisses
ablehnten.

Die aktuelle Xamit-Studie zeigt deutlich die Kluft auf zwischen
dem theoretischen Anspruch der Parteien - diese sprechen sich im
Rahmen ihrer Wahlprogramme explizit für ein höheres Datenschutzniveau
in Deutschland aus - und ihrer Praxis, die häufig gegen Gesetze
verstößt, die von ihnen selbst geschaffen wurden.

Die vollständige Xamit-Studie zum Thema "Datenschutz bei Parteien"
steht ab sofort unter
http://www.xamit-leistungen.de/studienundtests/index.php zum
kostenlosen Download bereit.

Originaltext: Xamit Bewertungsgesellschaft mbH
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/69157
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_69157.rss2

Pressekontakt:
Xamit Bewertungsgesellschaft mbH
Telefon: 0211 58 300 330
Telefax: 0211 58 300 331
E-Mail: presse@xamit.de
Internet: www.xamit.de


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