Dr. Gunther von Hagens' Plädoyer für Gestaltplastinate wider die anatomische Zerstückelung
Geschrieben am 08-09-2009 |
Heidelberg (ots) - Die Stadt Augsburg hat mir Pornografie vorgeworfen, mit der ich angeblich auf die Sensationsgier nekrophil veranlagter Menschen abziele. Diesen abwegigen Vorwürfen folgte das Verwaltungsgericht nicht. Es machte unmissverständlich deutlich, was aus seiner Sicht einer öffentlich erlaubten Präsentation entgegensteht. Es nimmt Anstoß sowohl an der Körperhaltung als auch an den Gesichtsausdrücken des "Schwebenden Akts", weil sie die mit dem Geschlechtsakt einhergehenden Gefühle vermitteln würden. Es stellt aber nicht die Wissenschaftlichkeit und Ausstellungsberechtigung des Plastinats grundsätzlich in Zweifel. Daraus zog ich den Schluss, dass nach Beseitigung dieser Hindernisse das Plastinat seine Berechtigung in der Ausstellung hat.
Deshalb wurde der "Schwebende Akt" gemäß den Auflagen des Gerichts auf seine Kernaussage reduziert und damit die Voraussetzung geschaffen, den Sexualakt dennoch zeigen zu können. Der Sexualakt sollte lediglich an zwei plastinierten Becken von Mann und Frau zu sehen sein. Hierfür habe ich - äußerst widerwillig - den "Schwebenden Akt" zersägt und daraus zwei Plastinate gefertigt, um so den Bürgern dennoch die Anatomie des Sexuellen, die zur anerkannten Anatomie des Menschen gehört, nicht gänzlich vorenthalten zu müssen. Die Auflagen des Gerichts zwangen mich zu solchen drastischen Maßnahmen, wenn dem Ausstellungsbesucher trotzdem ein gewisser Einblick in die Anatomie des Sexuellen gewährt werden soll. So gesehen habe nicht ich, sondern das Gericht die Zerstückelung des "Schwebenden Aktes" in die zwei neuen Plastinate zu verantworten:
(1) Plastinat "Akt ohne Akteure"
Hierbei handelt es sich um das männliche und weibliche Becken beim Geschlechtsakt, der ohne Gesichter, Extremitäten und Rückenmuskeln keine "Emotionen" - wie vom Gericht gefordert - mehr zeigt.
(2) Plastinat "Paar ohne Unterleib" "
Dabei handelt es sich um das Restpräparat, bestehend aus den Oberkörpern von Mann und Frau des Geschlechtsaktes sowie deren abgeschnittenen Extremitäten. Dieses Präparat wird nunmehr in ein Plastinat verwandelt, das wie aus einem Stein herausgemeißelt wirkt.
Mit großer Verwunderung nehme ich inzwischen zur Kenntnis, dass die Stadt Augsburg weiter auf dem ausgesprochenen Verbot beharrt, obgleich die Auflagen des Gerichts erfüllt wurden. Ich bin entschlossen, wenn es künftig notwendig sein sollte, weiter für das Recht der Bürger zu kämpfen, sich auch mit der Anatomie des Sexuellen über Körperwelten vertraut machen zu können. Der Einzelne hat das Recht, selbst zu entscheiden, was er anschauen möchte oder nicht, wenn das Dargestellte nicht Menschen verachtend ist, sondern ganz im Gegenteil auf sozialverträgliche Weise etwas Allzumenschliches in einer seiner schönsten Ausdrucksformen zeigt. Jedoch lässt sich für Augsburg die Durchsetzung dieses Rechts wegen des nahenden Ausstellungsendes nicht mehr realisieren.
Urteil des Verwaltungsgerichts
Das Verwaltungsgericht Augsburg erklärt in einem Beschluss vom 4. September 2009 (Aktenzeichen: AU 7 S09.1266), dass dem von der Stadt Augsburg verbotenen "Schwebenden Akt" zwar der wissenschaftliche Zweck nicht abgesprochen werden kann. Das Gericht kritisiert aber, dass mit dem "Schwebenden Akt" auch die emotionale Seite des Geschlechtsaktes dargestellt werde. Die Darstellung von Emotionen würde den "erlaubten" Rahmen einer sachlich-wissenschaftlichen Präsentation der beim Geschlechtsakt ablaufenden anatomischen Vorgänge überschreiten.
Hierzu führt das Gericht auf Seite 14 aa aus):
"Das streitgegenständliche Exponat stellt nicht lediglich die anatomischen oder biologischen Vorgänge beim Geschlechtsakt dar, vielmehr tritt in den Vordergrund der Versuch des Plastinators, auch die "emotionale Seite" des Geschlechtsaktes darzustellen. ... , was jedoch den erlaubten Rahmen einer sachlich-wissenschaftlichen Darstellung der beim Geschlechtsakt ablaufenden anatomischen Vorgänge überschreitet. Beim durchgeführten Ortstermin ließ sich dies zum Beispiel an der Körperhaltung der Präparate, an der Haltung ihrer Köpfe, ihrer Arme und daran erkennen, dass das weibliche Plastinat mit Ohrringen geschmückt war. Dies und insbesondere der geformte, eindeutig Gefühle zeigende Gesichtausdruck der Plastinate stellen allesamt Ausdrucksformen dar, die zu einer Erfassung der anatomischen Vorgänge bei Geschlechtsverkehr in keiner Weise beitragen, sondern an die freie, künstlerische Ausdrucksweise anknüpfen."
Weiter heißt es auf Seite 15 cc:
"Ein didaktisches Anliegen, das für das bessere Verständnis des Geschlechtsverkehrs und dessen wissenschaftliche Aufklärung die Abspreizung der Rückenmuskulatur ... erfordern, ist ... nicht erkennbar."
Trotz besagter Zugeständnisse teile ich die Kritik der Richter allerdings nicht. Ich bin sogar gegenteiliger Meinung. Die emotionale Seite des Geschlechtsaktes, die Haltung des Körpers, der Köpfe und Arme sowie die gefühlvolle Mimik der Plastinate eingeschlossen, gehören aus folgenden Gründen zur Anatomie des Geschlechtsaktes:
1. Pose und Mimik - Sensationsdrang oder Sachzwang?
Die ästhetische Instruktion von Ganzkörperexponaten ist unvermeidlich. Wenn das mit Silikonkautschuk durchtränkte Plastinat dem Silikonbad entnommen wird, ähnelt es einer Leiche, wie sie Studenten im fortgeschrittenen Anatomiekurs antreffen. Leitungsbahnen wie Nerven, Arterien und Venen mit den abgelösten Muskeln liegen ungeordnet durcheinander. Sie müssen erst anatomisch korrekt und dann entsprechend der gewählten Thematik positioniert werden. Beim Skelett, dem "traditionellen" Ganzkörperplastinat, ist dies einfach. Man stellt es aufrecht hin. Doch werden außer Knochen auch noch Muskeln, Nerven, Gefäße und Organe gezeigt, dann steigen die Anforderungen, wenn das Plastinat dem Betrachter einen optimalen Einblick in die Innenseite des Körpers ermöglichen soll. So muss etwa der Arm zur Darstellung der Achselhöhle abgespreizt oder oberflächliche Muskeln abgehoben werden, um tiefer liegende Strukturen darzustellen. Dieses Vorgehen ist mit der seit langer Zeit üblichen Herstellung sogenannter Sprengschädel vergleichbar, bei denen die oberflächlichen Schädelknochen auf Abstand gehalten werden, damit man die tiefer liegenden besser sehen kann. Dementsprechend wurden die abgespreizten Rückenmuskeln (großer Trapezmuskel) des weiblichen Plastinats nicht, wie das Gericht irrtümlicherweise annimmt, abgespreizt, um an Flügel zu erinnern, sondern um mit der oberflächlichen Muskelschicht zugleich auch die darunter liegenden Muskeln demonstrieren zu können.
Auch die Gesichtsmuskulatur muss der gewählten Thematik entsprechen, denn ein Plastinat ist erst stimmig, wenn Pose und Mimik miteinander harmonieren und damit den üblichen Sehgewohnheiten des Betrachters entsprechen. Andernfalls kann ein Ganzkörperplastinat nicht überzeugen, sondern wirkt eher irritierend. Einem Hürdenläufer beispielsweise darf man durchaus die Anspannung ansehen bei seinem Versuch zu gewinnen. Ein Hürdenläufer mit schläfrigem Gesicht ist dagegen nicht glaubwürdig; das Auseinanderfallen von Bewegungsablauf und Gesichtsausdruck würde das Plastinat widersprüchlich, ja unrealistisch machen und die Wahrnehmung stören.
Dem entsprechend sollte auch ein Sexplastinat ein der Situation gemäßes Gesicht haben. Es ist mithin Aufgabe des Plastinators die für eine optimale anatomische Aussage beste Pose und Mimik zu gestalten. Dabei bewegt sich die Anatomie stets im Grenzbereich zwischen symbolischen Schauobjekten und anatomischen Lehrpräparaten. Jedoch ist es unmöglich, ein Ganzkörperplastinat ohne Pose und Mimik darzustellen. Diese Alternative besteht nicht. Die Gestaltung eines Ganzkörperplastinats ist immer auch die Gesaltung einer Pose, zu der auch die Mimik passen sollte.
2. Ganzkörperplastinate statt Teilpräparate
Die Zerstückelung eines Körpers in Teilpräparate, wie für die Erstellung universitärer Sammlungen weltweit üblich, ist ein weit schwer wiegenderer Eingriff in den Leichnam als dessen Transformation in ein Ganzkörperplastinat. Denn hierfür sind eine Säge und eine robuste psychische Konstitution erforderlich. Jedenfalls ist unter anderem aus diesem Grund der Zutritt von Laien und Angehörigen zu universitären Präpariersälen verboten. Während zu Beginn eines Präparierkurses hin und wieder noch eine Ausnahme gemacht wird, ist spätestens nach dem Zersägen der Leiche (in üblicherweise vier große Leichenstücke, nämlich 2 x Beckenhälften mit Bein, 1 x Kopf mit Hals und 1. Rippe, 2 x Arm mit Schulterblatt und Schlüsselbein) der Präpariersaal für jeden Nichtmediziner tabu.
Doch sowohl Mediziner, als auch Laien sind an der Anatomie des ganzen Körpers interessiert, den man bis zu meiner Erfindung der Plastination im Jahre 1977 nicht trocken konservieren konnte. Seither bemühe ich mich aus den oben angesprochenen Gründen, Teilpräparate nur dann zu zeigen, wenn sich eine solche Präsentation didaktisch in besonderer Weise anbietet, zum Beispiel als Vergleiche von gesunden mit kranken Organen wie etwa normaler Lunge mit Raucherlunge oder normaler Leber und Schrumpfleber.
Zusammengefasst formuliert, sollte die Zerstückelung des Körpers insbesondere für die Laienanatomie weitgehend vermieden werden.
3. Der sexual aufgeklärte Bürger als kulturpolitischer Pflegefall Jeder soll die Anatomie des Sexuellen in der Ausstellung sehen dürfen, wenn er es möchte, und die Moraltherapeuten unserer Zeit sollten aufhören, die Bürger durch fürsorgliche Entmündigung zu kulturpolitischen Pflegefällen machen zu wollen.
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Bilder des Plastinats "Schwebender Akt", der Zersägung und der neu entstandenen Plastinate "Sexualakt Reduziert" und "Anatomie Herausgemeißelt" finden Sie in der KÖRPERWELTEN-Bilddatenbank unter http://www.bodyworlds.com/de/presse/presse_bilddatenbank.html in der Kategorie "Schwebender Akt".
Originaltext: Institut für Plastination Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/61788 Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_61788.rss2
Pressekontakt: Pressestelle Institut für Plastination Rathausstr. 11 69126 Heidelberg hd.presseoffice@plastination.com
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