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Transparente Zusammenarbeit von Patientenselbsthilfe und pharmazeutischer Industrie - Keine Spielwiese für Marketing

Geschrieben am 09-09-2009

Berlin (ots) - Das Bundeskartellamt hat den Patientenkodex des AKG
e.V. als Wettbewerbsregel anerkannt. Damit hat die mitgliederstärkste
Einrichtung der freiwilligen Selbstkontrolle der pharmazeutischen
Industrie eine klare Richtschnur, um das Verhältnis von
Pharmaindustrie und Patientenselbsthilfe auf eine transparente und
wirkungsvolle Basis zu stellen. "Wir brauchen die Kooperation mit
Patientengruppen, um das Wissen der Betroffenen in unsere Arbeit
einfließen zu lassen. Was wir nicht haben wollen, ist eine neue
Spielwiese für das Marketing. Deshalb ist es den Mitgliedern des AKG
auch verboten, Patientenselbsthilfeorganisationen selber zu gründen"
erklärte AKG Geschäftsführer Kai Christian Bleicken.

Die unmittelbaren Erfahrungen der Betroffenen sind für die Arbeit
der Industrie durch nichts zu ersetzen. Wer Kranken sachgerecht und
nachhaltig helfen will, muss ihre Bedürfnisse kennen. Die Mitglieder
des Vereins "Arzneimittel und Kooperation im Gesundheitswesen - AKG
e. V." haben sich deshalb entschlossen, verstärkt das Gespräch und
die Zusammenarbeit mit den Organisationen der Patientenselbsthilfe zu
suchen, die dabei auch materiell und ideell unterstützt und gefördert
werden sollen. "Diese Zusammenarbeit muss aber immer fair,
transparent und ohne Einflussnahme der Industrie auf die
Entscheidungen der Patientenselbsthilfeorganisationen ablaufen.
Durch die Anerkennung als Wettbewerbsregel bekommt der Patientenkodex
nun eine größere Bedeutung und Verbindlichkeit" sagte Bleicken.

Der AKG wurde im November 2007 gegründet und ist die
mitgliederstärkste Organisation der freiwilligen Selbstkontrolle im
Bereich der pharmazeutischen Industrie. Für den AKG hat die
Einhaltung kodifizierter Wettbewerbs- und Verhaltensregeln nach dem
praxisorientierten Grundsatz 'Prävention vor Sanktion' oberste
Priorität. Als Einrichtung der Selbstkontrolle der pharmazeutischen
Industrie unterstützt der AKG seine Mitglieder dabei, für ein
transparentes und faires Unternehmensverhalten in der Zusammenarbeit
der Pharmaindustrie mit den medizinischen Fachkreisen zu sorgen. Das
Verfahren der internen Selbstkontrolle schließt insbesondere die
Beratung und die Mediation, aber auch die Sanktion von
vereinsinternen Verstößen gegen den AKG-Verhaltenskodex ein.

Originaltext: Arzneimittel und Kooperation im Gesundheitswesen e.V. (AKG)
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/69503
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_69503.rss2

Pressekontakt:
Kai Christian Bleicken

Arzneimittel und Kooperation im Gesundheitswesen AKG e.V.
Friedrichstraße 147
10117 Berlin
Telefon 030/300 19 09 - 30
Fax 030/300 19 09 - 33
Internet www.ak-gesundheitswesen.de


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