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Westfalen-Blatt: Das WESTFALEN-BLATT (Bielefeld) zur Thema Verkehrsüberwachung per Video

Geschrieben am 10-09-2009

Bielefeld (ots) - Der Überwachungsstaat lässt grüßen: Von
Autobahnbrücken filmen Polizei und Ordnungsbehörden vorsorglich erst
einmal alle Autofahrer auf Video, die des Weges kommen. Die
Auswertung nach tatsächlichen Verkehrsverstößen erfolgt später.
Dieser willkürlichen Praxis der »Brücken-Blitzer« hat das
Bundesverfassungsgericht einen Riegel vorgeschoben: Es stellt klar,
dass verdachtsunabhängige Verkehrskontrollen mit Videotechnik
verfassungswidrig sind.
Ein Freibrief für Raser und Drängler auf deutschen Autobahnen ist die
Entscheidung nicht. Die Amtsgerichte müssen im Einzelfall urteilen,
ob aus dem vom Bundesverfassungsgericht verordneten Beweiserhebungs-
auch ein Beweisverwertungsverbot folgt. Die Karlsruher Richter haben
aber deutlich gemacht, dass Grundrechte nicht einfach per
Ministererlass außer Kraft gesetzt werden können - allein der
parlamentarische Gesetzgeber darf die Regeln einer solchen
Videoüberwachung festlegen.
Der Staat verlangt von seinen Bürgern, dass diese sich an die
Rechtsordnung halten. Gleiches dürfen die Bürger aber auch von ihren
Behörden erwarten, bevor sie zur Kasse gebeten werden.

Originaltext: Westfalen-Blatt
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/66306
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_66306.rss2

Pressekontakt:
Westfalen-Blatt
Nachrichtenleiter
Andreas Kolesch
Telefon: 0521 - 585261


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