Katja Kipping: SPD darf sich um Höhe eines gesetzlichen Mindestlohnes nicht herumdrücken
Geschrieben am 22-07-2006 |
Berlin (ots) - Nach einer Spiegel-Vorabmeldung will die SPD-Bundestagsfraktion nach der Sommerpause einen Vorschlag für ein Mindestlohnmodell vorlegen. Dazu erklärt die stellvertretende Parteivorsitzende Katja Kipping:
Das hätte die SPD-Bundestagsfraktion einfacher haben können. Sie hätte nur dem Antrag der Bundestagsfraktion DIE LINKE. für die Einführung eines gesetzlichen Mindestlohnes zustimmen brauchen.
DIE LINKE. hatte bereits zu Anfang des Jahres einen Antrag zur Einführung eines sozial gerechten Mindestlohnes in den Bundestag eingebracht, der auf einem System dualer Mindestlöhne basiert. Dieses zeichnet sich durch die Kopplung eines gesetzlich festgelegten Mindestlohns mit tariflich vereinbarten und per Gesetz fixierten, Branchen bezogenen Mindestlöhnen aus. Das heißt konkret: Dort wo sich die Tarifparteien auf einen Existenz sichernden Mindestlohn geeignet haben, bleibt dieser bestehen, Armutslöhne - ob tariflich vereinbart oder nicht - müssen auf den gesetzlich fixierten Mindestlohn angehoben werden. Denn was nützt den Beschäftigten, beispielsweise im Wach- und Sicherheitsdienst, ein Tarifvertrag, der Stundenlöhne von 3 bis 4 Euro festschreibt, von denen niemand leben kann.
Eine entscheidende Frage ist die Höhe eines gesetzlichen Mindestlohnes. Um diese darf sich die SPD nicht herumdrücken. Sonst könnte man meinen, dass es sich bei der Debatte um viel Wind um nichts handelt, die höchstens dazu dienen soll, die Parteilinken ruhig zu stellen.
Ein Mindestlohn muss die Existenz sichern und zum Leben ausreichen. Deshalb fordert die Linkspartei.PDS 8 Euro. Diese Zahl ist nicht aus der Luft gegriffen, sondern orientiert sich an der Pfändungsfreigrenze, die derzeit bei monatlich 990 Euro liegt. Die Linkspartei.PDS, die WASG und die Linksfraktion im Deutschen Bundestag führen seit Mai dieses Jahres eine gemeinsame Kampagne zur Einführung eines gesetzlichen Mindestlohnes von mindestens acht Euro.
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