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Klatsch im Büro kann den Job kosten

Geschrieben am 24-07-2006

Hamburg (ots) - Hamburg (ots) - Klatsch im Büro kann Mitarbeiter
unter Umständen den Job kosten. Das gilt insbesondere dann, wenn es
um Betriebsgeheimnisse geht. Dazu ist nicht einmal ein
Verschwiegenheitsklausel im Arbeitsvertrag erforderlich, wie die
Frauenzeitschrift FÜR SIE (EVT: 25. Juli 2006) berichtet. "Auch ohne
Klausel sind Mitarbeiter zur Verschwiegenheit verpflichtet", sagt die
Rechtsanwältin und Arbeitsrechtsexpertin Sonja Riedemann. Und diese
Verpflichtung bleibe auch nach einem Jobwechsel bestehen.

Unter Betriebsgeheimnisse fallen alle Informationen, die nur ein
kleiner Personenkreis kennt und an deren Geheimhaltung der
Arbeitgeber ein berechtigtes Interesse hat. Dazu zählen
beispielsweise Auftragslage, Personalentscheidungen, technisches
Know-how oder Bilanzen. Die Verbreitung von Gerüchten, etwa zu einer
drohenden Pleite, kann sogar Grund für eine Abmahnung oder Kündigung
sein.

Beim Privatgespräch mit Partner oder Freunden empfiehlt sich
ebenfalls Zurückhaltung. "Auch wenn man nur eine amüsante Geschichte
über den Job erzählen will, ist es besser, Namen und Details
wegzulassen", rät Rechtanwältin Riedemann. Bei Bewerbungen sei es
ratsam, Details wie gewonnene Kunden oder Auftragsvolumina nicht zu
erwähnen. Durch Diskretion zeige man auch, dass man loyal sei und
Interna für sich behalten könne, so die Expertin.

Diese Meldung ist unter Quellenangabe FÜR SIE zur Veröffentlichung
frei.

Rückfragen bitte an:
Kerstin Bode
Redaktion FÜR SIE
Ressortleiterin Report
Tel.: 040/2717-3517
Fax: 040/2717-2090

Originaltext: FÜR SIE
Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=6558
Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_6558.rss2

Rüdiger Stettinski
Leiter Presse und Öffentlichkeitsarbeit
Tel.: 040/2717-2412
Fax: 040/2717-2063
E-Mail: presse@jalag.de


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