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Schutz der biologischen Vielfalt: Deutsche Umwelthilfe stellt Eckpunkte für ein Biodiversitätsgesetz vor

Geschrieben am 21-09-2009

Berlin (ots) - Die DUH fordert einen Biodiversitätscheck für neue
Gesetze und alle staatlichen Vorhaben - Biodiversität als
Querschnittsaufgabe der Ministerien - Bundesregierung verpasst
Umsetzung ihrer Nationalen Biodiversitätsstrategie und verfehlt
selbst gestecktes Ziel, den Artenschwund bis 2010 zu stoppen -
DUH-Geschäftsführer Baake mahnt künftige Bundesregierung, ihre
Verantwortung als Verhandlungsführerin der UN-Konvention über
Biologische Vielfalt auch in Deutschland wahrzunehmen

Zu einer konsequenten Umsetzung der Nationalen
Biodiversitätsstrategie hat die Deutsche Umwelthilfe e.V. (DUH) die
Bundesregierung aufgefordert. Für die praktische Ausgestaltung hat
die DUH heute 15 Eckpunkte für ein Biodiversitätsgesetz vorgestellt.
Mit dem Vorschlag sollen die Ziele der von der Bundesregierung im
November 2007 beschlossenen Strategie zum Schutz der biologischen
Vielfalt umgesetzt werden. Alle 15 Eckpunkte fallen in die Hoheit des
Bundes. "Nachdem die Bundesregierung sich für ihre
Biodiversitätsstrategie als Gastgeber der 9. UN-Konferenz zur
Konvention über die Biologische Vielfalt (CBD) im Mai 2008 in Bonn
hat feiern lassen, ist das Papier in der Schublade verschwunden und
wird von vielen Ressorts der Bundesregierung ignoriert. Das Ziel, den
Artenschwund in Deutschland bis 2010 zu stoppen, wird mit Sicherheit
verfehlt," sagte Rainer Baake, Bundesgeschäftsführer der Deutschen
Umwelthilfe e.V. "Wir wollen die wichtigsten Schritte aufzeigen, um
den dramatischen Verlust von Naturräumen und der dort lebenden Tiere
und Pflanzen aufzuhalten."

Die DUH schlägt einen "Biodiversitätscheck" für alle Vorhaben des
Bundes vor. "Biodiversität muss zur Querschnittsaufgabe aller
Ministerien der Bundesregierung werden, die den Bundesumweltminister
seit dem Kabinettbeschluss vor fast zwei Jahren mit der Umsetzung der
Strategie allein gelassen und teilweise gegen diese gearbeitet
haben", sagte Baake. Gesetze und andere staatliche Vorhaben sollen
auf ihre Verträglichkeit mit den Zielen der Nationalen
Biodiversitätsstrategie und ihre Auswirkungen auf die biologische
Vielfalt geprüft werden. Damit werde verhindert, dass zum Beispiel
der von der Bundesregierung als besonders schutzwürdig eingestufte
Fischotter in seinem Lebensraum durch Wasser- und Straßenbaumaßnahmen
in der Verantwortung des Verkehrsministeriums ständig bedroht wird.
Zwar schreibt das Umweltministerium im "Bericht der Bundesregierung
zur Lage der Natur" vom Februar 2009: "Zur Erhaltung und Verbesserung
der Lebensbedingungen von Wildkatzen und Fischottern sind
insbesondere die Aufrechterhaltung und der Ausbau des Biotopverbundes
erforderlich." Die Praxis sehe jedoch gerade an den Flussläufen ganz
anders aus. Das Verkehrsministerium plant weiterhin u. a., die
Auwälder entlang von Elbe oder Donau für den Ausbau des natürlichen
Flusslaufs zu opfern.

In den Eckpunkten für ein Biodiversitätsgesetz fordert die DUH,
dass der Bund auf der Grundlage seiner neuen Verfassungskompetenz
einen bundesweiten verbindlichen Biotopverbund plant, der natürliche
Lebensräume auch außerhalb von Schutzgebieten wie Nationalparks oder
Biosphärenreservaten vernetzt. Seit dem Elbehochwasser von 2002
erstellte, aber wieder in den Schubladen verschwundene Pläne für
Rückverlegungen von Deichen entlang von Bundeswasserstraßen müssten
endlich umgesetzt werden. "Auwälder und Feuchtwiesen sind für den
Artenschutz unverzichtbar, bilden einen natürlichen Schutz vor
Hochwasser und sind eines der wirksamsten natürlichen Mittel für den
Klimaschutz", sagte Ulrich Stöcker, Leiter des Bereichs Naturschutz
bei der DUH.

"Mit den 15 Eckpunkten für ein Biodiversitätsgesetz könne ein
verbindlicher rechtlicher Rahmen zur Erhaltung und Wiederherstellung
der biologischen Vielfalt in Deutschland geschaffen werden", sagte
Stöcker. Die DUH schlägt ein sogenanntes Artikelgesetz vor, mit dem
mehrere Fachgesetze vom Bundeswaldgesetz bis zur
Bundesverkehrswegeplanung geändert und ergänzt werden, und z.B. die
Anforderungen an Nationalparke oder die Unterstützung der natürlichen
Rückkehr von einst ausgerotteten Arten wie dem Wolf geregelt werden.
Die vorgeschlagenen gesetzlichen Regelungen fallen alle in die
Kompetenz des Bundes und bedürfen nicht der Zustimmung des
Bundesrats.

Die DUH fordert die in die Bundesregierung strebenden Parteien
auf, Deutschlands Verpflichtungen sowohl in den laufenden
UN-Verhandlungen zur biologischen Vielfalt als auch im eigenen Land
ernst zu nehmen. Deutschland führt seit der
UN-Biodiversitätskonferenz 2008 in Bonn den Vorsitz der
internationalen Verhandlungen zur Biodiversität. "Wer nicht vor der
eigenen Haustür konsequent handelt, läuft Gefahr, sich gerade im Jahr
der Biodiversität 2010 auf internationalem Parkett unglaubwürdig zu
machen", sagte Baake.

Die DUH-Eckpunkte für eine Biodiversitätsgesetz finden Sie auf

http://www.duh.de/uploads/media/DUH_Eckpunkte_Biodiversitaetsgesetz.p
df

Originaltext: Deutsche Umwelthilfe e.V.
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/22521
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_22521.rss2

Pressekontakt:
Rainer Baake, Bundesgeschäftsführer, Deutsche Umwelthilfe e.V.,
Hackescher Markt 4, 10178 Berlin, Tel.: 030 2400867-15,
0151 55016943, baake@duh.de

Ulrich Stöcker, Leiter Naturschutz, Deutsche Umwelthilfe e.V.,
Hackescher Markt 4, 10178 Berlin, Tel.: 030 2400867-81,
0160 8950556, stoecker@duh.de

Ulrike Fokken, Sprecherin Politik & Presse, Deutsche Umwelthilfe
e.V., Hackescher Markt 4, 10178 Berlin, Tel.: 030 2400867-86,
0151 55017009, fokken@duh.de


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