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DStGB zur Ausdehnung des europäischen Vergaberechts - Bürokratie und Kosten steigen, Subsidiaritätsprinzip und kommunale Selbstverwaltung werden verletzt

Geschrieben am 25-07-2006

Berlin (ots) - Als einen gänzlich untauglichen Versuch mit nur
noch mehr Bürokratie und noch mehr Kosten bezeichnet der Deutsche
Städte- und Gemeindebund die jetzt vorgelegte Mitteilung der
Europäischen Kommission, wonach auch kleinere Beschaffungen von
Kommunen einem europaweiten Wettbewerb unterworfen werden. "Es ist
nicht nachvollziehbar, warum etwa die Stadt Paderborn einen
Kleinauftrag im Lieferbereich über 50 000 Euro, also die Beschaffung
von Büromaterial oder Schulmöbel, europaweit bis nach Portugal oder
Griechenland ausschreiben soll", erklärte Dr. Gerd Landsberg,
Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städte- und Gemeindebundes, heute
in Berlin.

Der europäische Rechtsgeber hat mit der Schaffung von
EU-Schwellenwerten, wonach in Deutschland im Baubereich die Kommunen
Aufträge ab fünf Millionen Euro und im Liefer- und
Dienstleistungsbereich ab 200 000 Euro europaweit ausschreiben
müssen, eine klare Trennung zwischen EU-relevanten und nicht
EU-relevanten Beschaffungen vorgenommen. Diese Aufteilung führt dazu,
dass bisher im Kommunalbereich ca. 98 % aller Aufträge unterhalb der
EU-Schwellenwerte liegen und demnach nach den Vergaberegeln rein
national ausgeschrieben werden. Die Differenzierung entspricht dem
Subsidiaritätsprinzip und macht deutlich, dass es für volumenmäßig
geringere Aufträge keine Kompetenz Europas gibt.

Im Übrigen verkennt die Europäische Kommission mit ihrem Vorschlag
völlig, dass z. B. der Baumarkt sehr stark regional begrenzt ist.
"Ein spanischer Bauunternehmer wird kaum ein Interesse daran haben,
seine Bagger und Lkw´s über die Pyrenäen bis nach Deutschland zu
transportieren, um hier bei einer Kommune einen
Ein-Millionen-Euro-Bauauftrag auszuführen," erklärte Landsberg. Der
Deutsche Städte- und Gemeindebund sieht in dem Vorhaben der
EU-Kommission daher einen weiteren Beleg für die Praxisferne der
europäischen Institutionen.

Als weiteres Beispiel nennt der DStGB in diesem Zusammenhang die
Unterstellung der interkommunalen Zusammenarbeit unter das
EU-Vergaberecht. "Hierdurch wird eine sehr effiziente und gemeinsam
durch die Kommunen zugunsten ihrer Bürger auf hohem qualitativem
Niveau vorgenommene Kooperation, etwa im Bereich der Wasserversorgung
oder auch der Abwasserentsorgung, ausgehöhlt und ein faktischer Zwang
zur Privatisierung begründet", erklärte Landsberg. Dies höhlt die
kommunale Selbstverwaltung und das kommunale Organisationsrecht aus.

Auch die durch die Europäische Kommission zwingend vorgegebene
europaweite Ausschreibung von Schulbüchern durch die Kommunen, bei
der wegen der Preisbindung in Deutschland der Grundsatz gilt "Außer
Spesen nichts gewesen!" gehört nach Auffassung des Deutschen Städte-
und Gemeindebundes abgeschafft.

Originaltext: Deutscher Städte- u. Gemeindebund
Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=53970
Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_53970.rss2

Kontakt:

Franz-Reinhard Habbel
Sprecher des DStGB
Tel.: 030/77307-225
E-Mail: Franz-Reinhard.Habbel@dstgb.de


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