Wohnzimmer durch Waschmaschine geflutet / Auch wenn die Versicherung den Schaden übernimmt, sollte man Waschmaschine und andere elektrische Geräte aus Sicherheitsgründen nur benutzen, wenn man zu Haus
Geschrieben am 08-10-2009 |
Köln (ots) - Waschmaschine, Trockner, Geschirrspüler - auf solche Alltagshelfer will keiner verzichten. Oft stehen solche Geräte in der Küche oder im Badezimmer, besonders in Wohnungen ohne Kellerraum. Schließlich ist das auch praktisch - wer möchte schon die nasse, schwere Wäsche durch das ganze Haus tragen. Geräte, die im Wohnraum stehen, richten jedoch erheblichen Schaden an, wenn sie nicht richtig funktionieren. Wer sicher gehen will, dass die Versicherung Schäden an Fußböden oder Einrichtung ersetzt, sollte ein paar Sicherheitsregeln beachten und sich auch seinen Versicherungsvertrag genau anschauen.
Wer zum Einkaufen fährt und die Maschine laufen lässt, handelt grob fahrlässig
Gerichte entscheiden regelmäßig: Wer ein Gerät laufen lässt und dabei die Funktionsfähigkeit nicht regelmäßig überprüft - zum Beispiel weil er gar nicht zu Hause ist - handelt grob fahrlässig. Wenn das Wasser in die Nachbar-Wohnung läuft oder das durchgeschmorte Bügeleisen einen Brand im Haus verursacht, übernimmt die Haftpflichtversicherung den Schaden der Nachbarn - auch dann, wenn er grob fahrlässig verursacht wurde. Anders jedoch beim eigenen Hausrat- oder Wohngebäude-Schaden: Bei grob fahrlässig verursachten Schäden kann die Versicherung je nach Schwere des Verschuldens die Entschädigung kürzen - so regelt es das neue Versicherungsvertrags-gesetz (VVG).
Einige wenige Versicherer verzichten in der Hausrat- und Wohngebäudeversicherung ganz auf den sogenannten Einwand der groben Fahrlässigkeit - zum Vorteil der Versicherungsnehmer. Der Tarif BOXplus von AXA ersetzt auch grob fahrlässig verursachte Schäden bis zur Höhe der Versicherungssumme. René Conrad, Experte für Versicherungen rund ums Haus bei AXA: "Solche Schäden sind ohnehin schon sehr ärgerlich für den Betroffenen. Da soll sich der Kunde wenigstens darauf verlassen können, dass seine Versicherung den Schaden auch komplett bezahlt." Ein Freifahrtschein ist das natürlich trotzdem nicht: Sorgfältiger Umgang ist selbstverständlich, auch wenn die Versicherung großzügig ist. Haushaltsgeräte sollten also nur dann betrieben werden, wenn man in der Nähe ist und im Fall des Falles rechtzeitig reagieren kann. Schon allein im eigenen Interesse: Denn auch wenn die Versicherung den Schaden übernimmt - so manches geliebte Möbelstück lässt sich mit Geld einfach nicht ersetzen.
Einige Tipps für Sicherheit in Haus & Wohnung:
Wasserschäden vermeiden
- Korrosionen vermeiden - Aquastopp an Geräten wie Waschmaschine oder Geschirrspüler anbringen - Wasserhahn an der Waschmaschine nach Benutzung wieder abdrehen - Geräte regelmäßig prüfen und wenn nötig von einem Profi warten lassen; verschleißanfällige Teile, wie z.B. Schläuche, besonders im Auge behalten - Schäden umgehend beheben
Vor Einbruch schützen
- Beim Verlassen von Haus und Wohnung Fenster und Türen immer sorgfältig abschließen, ggf. durch besondere bauliche Maßnahmen schützen - Für möglichst helle Außenbeleuchtung und Bewegungsmelder sorgen - Leitern und Werkzeug nicht draußen aufbewahren und Außensteckdosen nur bei Bedarf einschalten - Während längerer Abwesenheiten Post lagern oder Nachbarn bitten, den Briefkasten regelmäßig zu leeren - Anrufbeantworter im Urlaub ausschalten - ein voller Speicher ist ein Hinweis für Diebe
Feuer verhindern
- Regelmäßige Kontrolle feuergefährdeter Anlagen und Einrichtungen durch Fachleute - Bei Umgang mit offenem Feuer (Kamin, Kerzen...) besondere Vorsicht walten lassen - Rauchmelder installieren
Sturmschäden vermeiden
- Dach regelmäßig überprüfen, da es besonders sturmanfällig ist - Sichere, fachgerechte Montage mit dem Haus verbundener Teile wie Antennen, Solarzellen - Schäden umgehend beheben
Generell gilt: Schäden sollen so gering wie möglich gehalten werden. Der Versicherungsnehmer sollte den Schaden außerdem möglichst schnell seiner Versicherung melden. Sie steht mit Rat zur Seite und kann ggf. auch bei der Vermittlung von Handwerkern und Experten behilflich sein.
Originaltext: AXA Konzern AG Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/53273 Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_53273.rss2 ISIN: DE0008410002
Pressekontakt: AXA Konzern AG Konzernkommunikation Sabine Friedrich Colonia-Allee 10-20 D-51067 Köln Tel.: (0221) 148 - 31374 Fax: (0221) 148 - 30044 E-Mail: sabine.friedrich@axa.de
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