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Wohnzimmer durch Waschmaschine geflutet / Auch wenn die Versicherung den Schaden übernimmt, sollte man Waschmaschine und andere elektrische Geräte aus Sicherheitsgründen nur benutzen, wenn man zu Haus

Geschrieben am 08-10-2009

Köln (ots) - Waschmaschine, Trockner, Geschirrspüler - auf solche
Alltagshelfer will keiner verzichten. Oft stehen solche Geräte in der
Küche oder im Badezimmer, besonders in Wohnungen ohne Kellerraum.
Schließlich ist das auch praktisch - wer möchte schon die nasse,
schwere Wäsche durch das ganze Haus tragen. Geräte, die im Wohnraum
stehen, richten jedoch erheblichen Schaden an, wenn sie nicht richtig
funktionieren. Wer sicher gehen will, dass die Versicherung Schäden
an Fußböden oder Einrichtung ersetzt, sollte ein paar
Sicherheitsregeln beachten und sich auch seinen Versicherungsvertrag
genau anschauen.

Wer zum Einkaufen fährt und die Maschine laufen lässt, handelt
grob fahrlässig

Gerichte entscheiden regelmäßig: Wer ein Gerät laufen lässt und
dabei die Funktionsfähigkeit nicht regelmäßig überprüft - zum
Beispiel weil er gar nicht zu Hause ist - handelt grob fahrlässig.
Wenn das Wasser in die Nachbar-Wohnung läuft oder das durchgeschmorte
Bügeleisen einen Brand im Haus verursacht, übernimmt die
Haftpflichtversicherung den Schaden der Nachbarn - auch dann, wenn er
grob fahrlässig verursacht wurde. Anders jedoch beim eigenen Hausrat-
oder Wohngebäude-Schaden: Bei grob fahrlässig verursachten Schäden
kann die Versicherung je nach Schwere des Verschuldens die
Entschädigung kürzen - so regelt es das neue
Versicherungsvertrags-gesetz (VVG).

Einige wenige Versicherer verzichten in der Hausrat- und
Wohngebäudeversicherung ganz auf den sogenannten Einwand der groben
Fahrlässigkeit - zum Vorteil der Versicherungsnehmer. Der Tarif
BOXplus von AXA ersetzt auch grob fahrlässig verursachte Schäden bis
zur Höhe der Versicherungssumme. René Conrad, Experte für
Versicherungen rund ums Haus bei AXA: "Solche Schäden sind ohnehin
schon sehr ärgerlich für den Betroffenen. Da soll sich der Kunde
wenigstens darauf verlassen können, dass seine Versicherung den
Schaden auch komplett bezahlt." Ein Freifahrtschein ist das natürlich
trotzdem nicht: Sorgfältiger Umgang ist selbstverständlich, auch wenn
die Versicherung großzügig ist. Haushaltsgeräte sollten also nur dann
betrieben werden, wenn man in der Nähe ist und im Fall des Falles
rechtzeitig reagieren kann. Schon allein im eigenen Interesse: Denn
auch wenn die Versicherung den Schaden übernimmt - so manches
geliebte Möbelstück lässt sich mit Geld einfach nicht ersetzen.

Einige Tipps für Sicherheit in Haus & Wohnung:

Wasserschäden vermeiden

- Korrosionen vermeiden
- Aquastopp an Geräten wie Waschmaschine oder Geschirrspüler
anbringen
- Wasserhahn an der Waschmaschine nach Benutzung wieder abdrehen
- Geräte regelmäßig prüfen und wenn nötig von einem Profi warten
lassen; verschleißanfällige Teile, wie z.B. Schläuche, besonders
im Auge behalten
- Schäden umgehend beheben

Vor Einbruch schützen

- Beim Verlassen von Haus und Wohnung Fenster und Türen immer
sorgfältig abschließen, ggf. durch besondere bauliche Maßnahmen
schützen
- Für möglichst helle Außenbeleuchtung und Bewegungsmelder sorgen
- Leitern und Werkzeug nicht draußen aufbewahren und
Außensteckdosen nur bei Bedarf einschalten
- Während längerer Abwesenheiten Post lagern oder Nachbarn bitten,
den Briefkasten regelmäßig zu leeren
- Anrufbeantworter im Urlaub ausschalten - ein voller Speicher ist
ein Hinweis für Diebe

Feuer verhindern

- Regelmäßige Kontrolle feuergefährdeter Anlagen und Einrichtungen
durch Fachleute
- Bei Umgang mit offenem Feuer (Kamin, Kerzen...) besondere
Vorsicht walten lassen
- Rauchmelder installieren

Sturmschäden vermeiden

- Dach regelmäßig überprüfen, da es besonders sturmanfällig ist
- Sichere, fachgerechte Montage mit dem Haus verbundener Teile wie
Antennen, Solarzellen
- Schäden umgehend beheben

Generell gilt: Schäden sollen so gering wie möglich gehalten
werden. Der Versicherungsnehmer sollte den Schaden außerdem möglichst
schnell seiner Versicherung melden. Sie steht mit Rat zur Seite und
kann ggf. auch bei der Vermittlung von Handwerkern und Experten
behilflich sein.

Originaltext: AXA Konzern AG
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/53273
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_53273.rss2
ISIN: DE0008410002

Pressekontakt:
AXA Konzern AG
Konzernkommunikation
Sabine Friedrich
Colonia-Allee 10-20
D-51067 Köln
Tel.: (0221) 148 - 31374
Fax: (0221) 148 - 30044
E-Mail: sabine.friedrich@axa.de


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