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Gutachter fällen vernichtendes Urteil über das Bauforderungssicherungsgesetz:

Geschrieben am 08-10-2009

Berlin (ots) - Weder durchführbar noch praxistauglich - Eklatanter
Verstoß gegen Insolvenzrecht und Verfassungsrecht - Gesetzgeber muss
unverzüglich handeln

"Die neue Bundesregierung sollte die vernichtende Kritik der
Gutachter am Bauforderungssicherungsgesetz (BauFoSiG) ernst nehmen.
Sie muss unverzüglich die Korrektur des Gesetzes in Angriff nehmen."
Diese Forderung erhob heute in Berlin der Hauptgeschäftsführer des
Hauptverbandes der Deutschen Bauindustrie RA Michael Knipper
anlässlich der Übergabe eines Gutachtens der Professoren Ulrich
Battis und Christoph G. Paulus (Humboldt-Universität zu Berlin) zur
"Praxistauglichkeit und Rechtmäßigkeit des
Bauforderungssicherungsgesetzes (BauFoSiG) aus wirtschafts-,
insolvenz- und verfassungsrechtlicher Sicht". Das Gutachten belege,
dass das BauFoSiG weder durchführbar noch praxistauglich sei und
sowohl gegen geltendes Insolvenzrecht als auch gegen
Verfassungsgrundsätze eklatant verstoße.

Die Bauindustrie teile die Auffassung der Gutachter, dass das
Gesetz Bauunternehmer in ein "Pflichtenkarussell" schicke, aus dem
sie nicht mehr "ungeschoren" herauskämen, erläuterte Knipper. Handele
der Bauunternehmer dem BauFoSiG zuwider werde er bestraft; befolge er
dessen Gebot, werde die Zahlung an den bevorzugten Gläubiger im
Rahmen der Insolvenzanfechtung wieder rückgängig gemacht. Knipper:
"Deutlicher kann wohl nicht belegt werden, dass der vom Gesetzgeber
angestrebte Schutz der Nachunternehmer ins Leere läuft. Die
Unternehmen sind so ungeschützt wie zuvor."

Gegen die Zielsetzung des Gesetzes, insbesondere Nachunternehmer
besser gegen den Ausfall von Forderungen zu schützen, habe die
Bauindustrie nichts einzuwenden. Ganz im Gegenteil. Die Bauindustrie
sei bereit, an neuen Vorschlägen zur Sicherung von Nachunternehmen
gegen Forderungsausfälle mitzuarbeiten. Mit dem BauFoSiG sei dieses
Ziel jedoch nicht zu erreichen; das Gesetz habe lediglich zur Folge,
dass die Unternehmen mit unerfüllbaren Pflichten konfrontiert und
unkalkulierbaren zivil- wie strafrechtlichen Risiken ausgesetzt
würden.

Die Praxisuntauglichkeit des BauFoSiG ist nach Auffassung der
Gutachter auch verfassungsrechtlich relevant. Im Ergebnis verstoße
das Gesetz gleich gegen mehrere Grundrechte wie die Berufsfreiheit
(Art. 12 Abs. 1 GG), den Bestimmtheitsgrundsatz (Art. 20 Abs. 3 GG),
den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, den Gleichheitsgrundsatz (Art.
3 Abs. 1 GG), das strafrechtliche Bestimmtheitsgebot (Art. 103 Abs. 2
GG) und die Unschuldsvermutung (Art. 20 Abs. 3 GG, Art. 11 AEMR und
Art. 6 EMRK). Knipper appelliert deshalb an die neue
Regierungskoalition, diesen für die Bauunternehmen unerträglichen
Zustand unverzüglich zu beenden und bei einer Neuregelung schon
während des Gesetzgebungsverfahrens stärker auf die
betriebswirtschaftlichen Auswirkungen des Gesetzes zu achten.

Das Rechtsgutachten steht allen Interessierten unter der
Internet¬adresse www.bauindustrie.de zur Verfügung.

Originaltext: Hauptverband der Deutschen Bauindustrie
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/24058
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_24058.rss2

Pressekontakt:
Ansprechpartner: Dr. Heiko Stiepelmann
Funktion: Stellv. Hauptgeschäftsführer und
Leiter der Hauptabteilung Volkswirtschaft,
Information und Kommunikation
Tel: 030 - 21286 140, Fax: 030 - 21286 189
E-Mail: Heiko.Stiepelmann@bauindustrie.de


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