Stellungnahme des Wissenschaftsrates der Deutschen Gesellschaft für Sportmedizin und Prävention (DGSP) zur Vergabe von Forschungsgeldern durch das Bundesinstitut für Sportwissenschaft
Geschrieben am 08-10-2009 |
Heidelberg (ots) - Gemäß einer Pressemeldung vom 9. Sept. 2009 hat die Deutsche Sporthochschule (DSHS) in Köln Klage vor dem Verwaltungsgericht gegen das Bundesinstitut für Sportwissenschaft (BISp) wegen angeblicher Verfahrensfehler bei der Vergabe von Forschungsgeldern für zwei Ausschreibungen, unter anderem zu sportmedizinischen Themen, eingereicht. Institute der DSHS nahmen an beiden Ausschreibungsverfahren teil, waren jedoch im durchgeführten Begutachtungs- und Abstimmungsverfahren unterlegen. Nebst den projektbezogenen Klagen wurde auch eine allgemeine Feststellungsklage zur generellen Überprüfung des Ausschreibungs- und Vergabeverfahrens durch das BISp eingereicht.
Das BISp ist eine Ressortforschungseinrichtung des Bundes, welcher Haushaltmittel zweckgebunden für sportmedizinische und sportwissenschaftliche Projekte im Leistungssport vom Bundesministerium des Inneren (BMI) zugewiesen werden. 2007 wurde als Ergebnis einer Evaluation durch den Wissenschaftsrat des Bundes eine von vielen Seiten begrüßte Restrukturierung und -organisation des BISp begonnen, die Anfang 2010 in einem Bericht des BMI ausgewiesen wird. Nach derzeitigem Kenntnisstand des Wissenschaftsrates (WR) der Deutschen Gesellschaft für Sportmedizin und Prävention (DGSP) sind im Bereich Medizin Begutachtungen und Abstimmungsgespräche mindestens seit 2002 objektiv, transparent und nachvollziehbar durchgeführt worden.
Der Wissenschaftsrat der DGSP bedauert, dass sich die DSHS nebst der allgemeinen Feststellungsklage auch für zwei projektbezogene Klagen entschieden hat. Voraussichtlich wird dadurch die Mittelfreigabe für diese zwei Projekte innerhalb der vorgegebenen Fristen verhindert, was zum Verlust von Forschungsgeldern führt, welche dem Fach Sportmedizin zugesprochen waren. Dieses Vorgehen der DSHS ist unter wissenschaftlichen Einrichtungen, welche im Wettbewerb um Drittmittel stehen, unseres Wissens bislang einmalig und absolut unüblich.
Der WR der DGSP steht dafür ein, dass eine effiziente und kompetitive Vergabe von Forschungsgeldern mittels eines genau reglementierten Begutachtungs- und Vergabeverfahren unabdingbar ist. Dies ist nach Auffassung des WR der DGSP zur Qualitätssicherung der sportmedizinischen und sportwissenschaftlichen Forschung zwingend notwendig. Der WR der DGSP hofft dass der anstehende Bericht des BMI zeigen wird, dass das BISp diese Anforderungen, die für die Vergabe von Forschungsgeldern essentiell sind, erfüllt.
Wissenschaftsrat der Deutschen Gesellschaft für Sportmedizin und Prävention (DGSP)
Originaltext: Wissenschaftsrat der Deutschen Gesellschaft für Sportmedizin und Prävention (DGSP) Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/77304 Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_77304.rss2
Pressekontakt: Prof. Dr. med. Peter Bärtsch Vorsitzender des Wissenschaftsrates der DGSP 06221/56-8101 sportmedizin@med.uni-heidelberg.de
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