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Verwaltungsgericht Köln stellt sich gegen das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster

Geschrieben am 26-07-2006

Frankfurt/Main (ots) - Tipico hat sich erneut gegen eine
Schließung in NRW gewährt. Das Verwaltungsgericht Köln hat laut
Beschluss vom 14.07.2006 (1L 927/06) erneut eine Klage der Stadt Köln
gegen die Schließung eines privaten Wettunternehmens abgewiesen.
Somit ist das Verwaltungsgericht Köln nicht auf den Zug des Urteils
(4B 961/06) des Oberverwaltungsgerichts Münster aufgesprungen. Die
Richter stellten fest, dass die Ordnungsverfügung der Stadt Köln
rechtswidrig ist. Das Gericht sah es nicht als erwiesen an, dass eine
Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung bestand und damit
eine Ordnungsverfügung von den Behörden eingeleitet werden konnte.
Das wäre der Fall gewesen, wenn Tipico Co. Ltd. durch den
Antragsteller als Beihilfe zur unerlaubten Veranstaltung von
Glücksspielen agiert, oder Werbung für unerlaubtes Glücksspiel
gemacht hätte. Dieser Tatbestand sei nicht gegeben entschieden die
Richter, und somit sei die Ordnungsverfügung rechtswidrig.

Tipico Deutschland ist ein Dienstleistungsunternehmen des
internationalen Wettunternehmens Tipico Co. Ltd, 137, Spinola Road,
St. Julians STJ10, Malta,

Originaltext: Tipico Deutschland Marketing und Vertriebs GmbH
Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=61815
Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_61815.rss2



Pressekontakt:
Stefan Meurer
Geschäftsführer
Tel. 069/ 25 62 278-0
Fax: 069/ 25 62 278 20
E-Mail: vertrieb@tipico.com


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