euro adhoc: Schering AG / Fusion/Übernahme/Beteiligung / KPMG beziffert Wert der Schering Aktie mit EUR 87,63, Bayer bietet Abfindung von EUR 89,00 je Schering Aktie an
Geschrieben am 26-07-2006 |
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26.07.2006
Im Rahmen der Übernahme der Schering AG durch den Bayer Konzern soll einer im September 2006 geplanten außerordentlichen Hauptversammlung der Schering AG ein Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag zwischen der Dritte BV GmbH als herrschendem Unternehmen und der Schering AG als abhängigem Unternehmen zur Zustimmung vorgelegt werden.
In diesem Zusammenhang haben die Vorstände der Schering AG und der Bayer AG sowie die Geschäftsführung der Dritte BV GmbH die KPMG Deutsche Treuhand-Gesellschaft Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mit der Bewertung der Schering AG beauftragt. KPMG hat dem Vorstand der Schering AG heute mitgeteilt, dass nach Abschluss ihrer inhaltlichen Bewertungsarbeiten der Wert der Schering AG EUR 16,723 Milliarden beträgt. Dies entspricht einem Wert von EUR 87,63 pro Aktie. Dieser Wert liegt über dem volumengewichteten durchschnittlichen Börsenkurs der letzten 3 Monate und stellt nach Auffassung von KPMG eine angemessene Abfindung dar. Der angemessene Ausgleich für die zukünftig ausfallende Dividende beträgt nach Auffassung von KPMG EUR 3,62 pro Aktie. Dabei hat KPMG die im Standard S 1 des Instituts der Wirtschaftsprüfer niedergelegten Grundsätze zur Durchführung von Unternehmensbewertungen ("IDW S 1") zugrunde gelegt. Die Ergebnisse der Schering AG zum 30. Juni 2006 hat KPMG bereits berücksichtigt.
Der Vorstand der Bayer AG hat dem Vorstand der Schering AG angeboten, gleichwohl eine Abfindung in Höhe von EUR 89,00 pro Aktie in dem Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag zu vereinbaren. Als Ausgleich soll der von KPMG ermittelte Wert von EUR 3,62 vorgesehen werden.
Der Vorstand und der Aufsichtsrat der Schering AG werden das Angebot von Bayer und das KPMG Gutachten prüfen und in den nächsten Tagen über den Abschluss des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags beschließen.
Rechtlicher Hinweis
Sobald das vorgeschlagene Barabfindungsangebot durch die Dritte BV GmbH, eine hundertprozentige Tochtergesellschaft der Bayer Aktiengesellschaft, im Zusammenhang mit dem geplanten Beherrschungs- und dem Gewinnabführungsvertrag zwischen der Dritte BV GmbH und der Schering Aktiengesellschaft, den Aktionären der Schering Aktiengesellschaft zur Verfügung steht, wird die Schering Aktiengesellschaft eine begründete Stellungnahme auf Schedule 14D-9 bezüglich des Barabfindungsangebots bei der U.S. Securities and Exchange Commission einreichen. Die Aktionäre der Schering AG und die Inhaber der American Depositary Shares der Schering AG werden gebeten, diese Stellungnahme eingehend zu lesen, sobald sie vorliegt, weil sie wichtige Informationen enthalten wird. Die Aktionäre und Inhaber von American Depositary Shares der Schering AG werden diese begründete Stellungnahme und andere eingereichte Dokumente kostenlos auf der Website der U.S. Securities and Exchange Commission (http://www.sec.gov) und der Website der Schering AG (http://www.schering.de) erhalten können.
Ende der Mitteilung euro adhoc 26.07.2006 17:47:42 --------------------------------------------------------------------------------
ots Originaltext: Schering Aktiengesellschaft Im Internet recherchierbar: http://www.presseportal.de
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