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Swiss Life Vorsorge-Know-how: Hinterbliebenenschutz oft nicht ausreichend

Geschrieben am 22-10-2009

München (ots) - Der Verlust des Partners ist ein schwerer
Schicksalsschlag, der nicht wieder gut zu machen ist. Sind die
Hinterbliebenen jedoch finanziell abgesichert, müssen sie sich
zumindest keine Sorgen um laufende Kosten wie Miete, Lebenshaltung
und Darlehen machen. Allerdings verlassen sich viele ausschließlich
auf die Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung und wissen
nicht, dass diese, sofern man auf sie Anspruch hat, bei weitem nicht
die entstandene finanzielle Lücke schließen. Unter
www.swisslife.de/vorsorge veranschaulicht Swiss Life im Thema des
Monats "Hinterbliebenenschutz", wie leicht Angehörige in eine
wirtschaftliche Notlage geraten können und nimmt die verschiedenen
Vorsorgeformen wie gesetzliche Rentenversicherung, betriebliche
Altersvorsorge oder private Lebens- und Rentenversicherung unter die
Lupe.

In vielen Fällen erhalten Angehörige eine Hinterbliebenenrente,
sofern der Verstorbene Mitglied in der gesetzlichen
Rentenversicherung war. Doch nur unter bestimmten Voraussetzungen:
Zum Beispiel müssen mindestens fünf Jahre Beiträge in die Rentenkasse
eingezahlt worden sein. Wie lange die Leistungen gezahlt werden und
wie hoch sie sind, hängt außerdem u. a. vom Alter des Verwitweten ab.
Beispielsweise hat ein Hinterbliebener, der jünger als 45 Jahre ist
und keine Kinder erzieht, Anspruch auf 25% der Rente des Ehepartners
- allerdings nur zwei Jahre lang.

"Viele unterliegen bezüglich der Hinterbliebenenansprüche einem
folgenschweren Irrtum und meinen, sie hätten Anspruch auf einen Teil
des Einkommens des Partners. Zugrunde gelegt wird aber nicht das
Einkommen, sondern der Rentenanspruch des Verstorbenen. Die
Hinterbliebenenzahlungen sind also wesentlich geringer, als oft
erwartet wird", warnt Wolfgang Hiemer, Leiter der Abteilung
Produktkonzeption bei Swiss Life. Der Experte rät, auch den nicht
berufstätigen Partner abzusichern.

Der Leistungsumfang der gesetzlichen Rentenversicherungen macht
eine zusätzliche Vorsorge unumgänglich. Swiss Life bietet unter
www.swisslife.de/vorsorge einen Überblick über die verschiedenen
Vorsorgemöglichkeiten und zeigt die Brisanz des Themas auf.

Originaltext: Swiss Life Vorsorge-Know-how
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/66918
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_66918.rss2

Pressekontakt:
Karin Stadler, Swiss Life, Tel. 089/38109-1343,
pressestelle@swisslife.de
Julia Boos, Fortis PR, Tel. 089/452278-14, swisslife@fortispr.de


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