Ausländische Subunternehmer: Wissen über deutschen Arbeitsschutz oft mangelhaft
Geschrieben am 23-10-2009 |
Berlin (ots) -
- Querverweis: Bildmaterial ist abrufbar unter http://www.presseportal.de/galerie.htx?type=obs -
Ob es um die Erste Hilfe, Verkehrswege, arbeitsmedizinische Vorsorge oder um Beleuchtung auf Baustellen geht: Die rechtlichen Vorgaben zur Arbeitssicherheit und zum Gesundheitsschutz müssen alle Unternehmen kennen und einhalten, unabhängig vom Herkunftsland. Darauf weist die Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU) hin. Auf das staatliche und berufsgenossenschaftliche Regelwerk zu achten, ist oft lebenswichtig. Denn der Bau ist ein gefährliches Arbeitsfeld, mit den höchsten Unfallrisiken aller Branchen. Hier geschehen ein Viertel aller tödlichen Arbeitsunfälle.
Auf deutschen Baustellen geht es zunehmend international zu. Doch ausländische Firmen und Subunternehmen, besonders wenn sie erst kurz in Deutschland tätig sind, kennen sich mit den deutschen Vorschriften zur Unfallverhütung nicht genügend aus, so die BG BAU. Die deutschen Unfallverhütungsvorschriften gelten allerdings für die ausländischen Subunternehmen genauso wie für die deutschen. Das ist im Sozialgesetzbuch eindeutig geregelt.
Die Fachleute der BG BAU beraten die ausländischen Unternehmen, damit die staatlichen und berufsgenossenschaftlichen Vorschriften eingehalten werden, um Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten und arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren zu vermeiden. Besteht Gefahr für Leben oder Gesundheit der Arbeitnehmer, sind die Aufsichtspersonen berechtigt Anordnungen zu treffen und können in extremen Fällen eine Baustelle stilllegen oder veranlassen, dass hohe Bußgelder erhoben werden.
Für Bauarbeiten werden insbesondere in der Unfallverhütungsvorschrift "Bauarbeiten" die Pflichten der Unternehmen in ihren Einzelheiten beschrieben. Ebenso wichtig: Jeder Unternehmer muss seine Mitarbeiter umfassend betriebsärztlich betreuen lassen. Das ist lange nicht jedem Subunternehmen besonders aus Süd- oder Osteuropa klar. Nach den Erfahrungen der BG BAU ist zudem die Verständigung auf den Baustellen teilweise schwierig. Zwar muss stets ein Ansprechpartner auf der Baustelle deutsch sprechen und den Beschäftigten die Regeln des Arbeitsschutzes vermitteln. Doch ist das Verständnis für das hohe Niveau des Arbeitsschutzes anfangs nicht immer gegeben.
Die BG BAU berät die Unternehmen zu allen Fragen der Arbeitssicherheit, auch beim Einsatz ausländischer Subunternehmen. Fragen unter info@bgbau.de
Originaltext: Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/60172 Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_60172.rss2
Pressekontakt: Bernd Kulow 030/85781 554 bernd.kulow@bgbau.de
Thomas Lucks 069/4705 824 thomas.lucks@bgbau.de
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