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Ausländische Subunternehmer: Wissen über deutschen Arbeitsschutz oft mangelhaft

Geschrieben am 23-10-2009

Berlin (ots) -

- Querverweis: Bildmaterial ist abrufbar unter
http://www.presseportal.de/galerie.htx?type=obs -

Ob es um die Erste Hilfe, Verkehrswege, arbeitsmedizinische
Vorsorge oder um Beleuchtung auf Baustellen geht: Die rechtlichen
Vorgaben zur Arbeitssicherheit und zum Gesundheitsschutz müssen alle
Unternehmen kennen und einhalten, unabhängig vom Herkunftsland.
Darauf weist die Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU) hin.
Auf das staatliche und berufsgenossenschaftliche Regelwerk zu achten,
ist oft lebenswichtig. Denn der Bau ist ein gefährliches Arbeitsfeld,
mit den höchsten Unfallrisiken aller Branchen. Hier geschehen ein
Viertel aller tödlichen Arbeitsunfälle.

Auf deutschen Baustellen geht es zunehmend international zu. Doch
ausländische Firmen und Subunternehmen, besonders wenn sie erst kurz
in Deutschland tätig sind, kennen sich mit den deutschen Vorschriften
zur Unfallverhütung nicht genügend aus, so die BG BAU. Die deutschen
Unfallverhütungsvorschriften gelten allerdings für die ausländischen
Subunternehmen genauso wie für die deutschen. Das ist im
Sozialgesetzbuch eindeutig geregelt.

Die Fachleute der BG BAU beraten die ausländischen Unternehmen,
damit die staatlichen und berufsgenossenschaftlichen Vorschriften
eingehalten werden, um Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten und
arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren zu vermeiden. Besteht Gefahr für
Leben oder Gesundheit der Arbeitnehmer, sind die Aufsichtspersonen
berechtigt Anordnungen zu treffen und können in extremen Fällen eine
Baustelle stilllegen oder veranlassen, dass hohe Bußgelder erhoben
werden.

Für Bauarbeiten werden insbesondere in der
Unfallverhütungsvorschrift "Bauarbeiten" die Pflichten der
Unternehmen in ihren Einzelheiten beschrieben. Ebenso wichtig: Jeder
Unternehmer muss seine Mitarbeiter umfassend betriebsärztlich
betreuen lassen. Das ist lange nicht jedem Subunternehmen besonders
aus Süd- oder Osteuropa klar. Nach den Erfahrungen der BG BAU ist
zudem die Verständigung auf den Baustellen teilweise schwierig. Zwar
muss stets ein Ansprechpartner auf der Baustelle deutsch sprechen und
den Beschäftigten die Regeln des Arbeitsschutzes vermitteln. Doch ist
das Verständnis für das hohe Niveau des Arbeitsschutzes anfangs nicht
immer gegeben.

Die BG BAU berät die Unternehmen zu allen Fragen der
Arbeitssicherheit, auch beim Einsatz ausländischer Subunternehmen.
Fragen unter info@bgbau.de

Originaltext: Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/60172
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_60172.rss2

Pressekontakt:
Bernd Kulow
030/85781 554
bernd.kulow@bgbau.de

Thomas Lucks
069/4705 824
thomas.lucks@bgbau.de


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