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ots.Audio: Krank als Arbeitnehmer: Was Sie dürfen und was nicht

Geschrieben am 26-10-2009

Baierbrunn (ots) -

- Querverweis: Audiomaterial ist unter
http://www.presseportal.de/audio und
http://www.presseportal.de/link/multimedia.mecom.eu abrufbar -

Wer krank ist, muss das bei seinem Arbeitgeber melden. Das weiß
fast jeder und fast jeder hält sich auch daran, schließlich will man
keinen Ärger mit dem Chef. Doch viele wissen nicht so genau, was sie
als kranke Arbeitnehmer tun dürfen und was sie besser lassen sollten.
Darf man zum Beispiel einkaufen gehen, wenn man krank geschrieben
ist? Die Antwort auf diese Frage weiß Hans Haltmeier, Chefredakteur
der "Apotheken Umschau":

O-Ton, 16 sec.
"Wer krank ist und nicht arbeiten kann, der darf natürlich trotzdem
einkaufen gehen, wenn er niemand hat, der das für ihn erledigt. Er
muss sich ja versorgen können. Wenn ihn dann der Chef im Supermarkt
sieht macht das vielleicht einen schlechten Eindruck, aber einwenden
kann der Chef dagegen nichts."

Wer Fieber hat, sollte natürlich das Bett hüten. Aber was ist zum
Beispiel mit einem Gipsbein? Da sollte es doch eigentlich erlaubt
sein, sich damit in die Kneipe zu setzen, oder? Man kann ja das Bein
hoch lagern!
O-Ton, 18 sec.
"Grundsätzlich ist alles erlaubt, was die Genesung nicht verzögert
oder gefährdet. Man kann also theoretisch auch mit dem Gipsbein sich
in die Kneipe setzen. Damit sollte man aber vorsichtig sein. Denn das
eine ist die rechtliche Lage, das andere ist die Situation, in die
man sich dadurch vielleicht begibt. Das kann einfach Ärger geben."

Ärger sollte es eigentlich nicht geben, wenn man zu Verwandten
fährt, um sich dort pflegen zu lassen:

O-Ton, 18 sec.
"Je nach Krankheit kann das sogar sehr sinnvoll sein, weil man da ja
schneller gesund wird. Allerdings sollte man jetzt nicht unbedingt
ins Ausland fahren, denn dadurch kann man den Versicherungsschutz
gefährden. Und auf alle Fälle mit dem Arzt vorher darüber reden, sich
vielleicht sogar ein Attest geben lassen."

Um sein Gehalt muss man sich als Angestellter zum Glück keine
Sorgen machen. Der Arbeitgeber zahlt den Lohn sechs Wochen lang
weiter, schreibt die "Apotheken Umschau". Danach springt die
Krankenkasse ein und zahlt 70 Prozent des Gehalts als Krankengeld.

ACHTUNG REDAKTIONEN:

Das Tonmaterial ist honorarfrei zur Verwendung. Sendemitschnitt bitte
an ots.audio@newsaktuell.de.

Originaltext: Wort und Bild - Apotheken Umschau
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/52678
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_52678.rss2

Pressekontakt:
Ruth Pirhalla
Tel. 089 / 744 33 123
Fax 089 / 744 33 459
E-Mail: pirhalla@wortundbildverlag.de
www.apotheken-umschau.de
www.wortundbildverlag.de


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