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www.pharmazeutische-bedenken.de / Neue Informations- und Diskussionsplattform für medizinische Fachkreise

Geschrieben am 26-10-2009

Hamburg (ots) - Seit dem Inkrafttreten des modifizierten
Rahmenvertrages zwischen dem Spitzenverband der Krankenkassen und dem
Deutschen Apothekerverband im April 2008 haben sich die
Rahmenbedingungen zur Abgabe verschreibungspflichtiger Arzneimittel
in der Apotheke verändert. Apotheker sind verpflichtet, Arzneimittel
mit Rabattvertrag nach § 130a Absatz 8 SGB V im Aut-idem-Bereich
abzugeben. Dies gilt sowohl bei namentlicher Verordnung des
Arzneimittels als auch bei Wirkstoffverordnungen. Grundsätzlich ist
eine Abgabe des Rabattarzneimittels zwingend, wenn ein
Rabattarzneimittel mit

- gleichem Wirkstoff,
- gleicher Wirkstärke, Packungsgröße oder austauschbarer
Darreichungsform
- gleichem Indikationsbereich

vorhanden ist und keine einer Ersetzung des verordneten
Arzneimittels entgegenstehenden betäubungsmittelrechtlichen
Vorschriften vorliegen. Nur in vier Ausnahmesituationen ist von
dieser Verpflichtung zur Abgabe abzusehen:

1) in Fällen der Akutversorgung
2) im Notdienst
3) "pharmazeutische Bedenken"
4) Aut-idem-Kreuz

Pharmazeutische Bedenken verunsichern viele Apotheker

Der Apotheker hat die Möglichkeit, von der Abgabe
rabattbegünstigter Arzneimittel abzusehen, wenn aus fachlicher Sicht
"pharmazeutische Bedenken" entgegenstehen. Diese können vorliegen,
wenn durch den Präparateaustausch trotz zusätzlicher Beratung des
Patienten der Therapieerfolg oder die Arzneimittelsicherheit im
konkreten Einzelfall gefährdet sind. Der Apotheker muss also in
bestimmten Situationen die Substitution mit einem rabattbegünstigten
Arzneimittel vor dem Hintergrund "pharmazeutischer Bedenken" abwägen.
Dieser Sonderregelung stehen viele Apotheker verunsichert gegenüber,
weil die gesetzliche Regelung vage ist und von Fall zu Fall
entschieden werden muss.

Internetforum fördert Informationsbündelung und den
interdisziplinären Austausch

Um den notwendigen Fachaustausch zu ermöglichen und alle
relevanten Informationen rund um die Themen Rabattverträge und den
Sonderfall "pharmazeutische Bedenken" zu bündeln, gibt es seit dem
1.10.2009 das Internetforum www.pharmazeutische-bedenken.de für
medizinische Fachkreise. Neben allen nötigen Hintergrundinformationen
und einer Sammlung veröffentlichter Quellen und Stellungnahmen werden
auch Projekte und Veranstaltungen zu diesem Themenkomplex
vorgestellt. Interaktiv besteht für Apotheker und andere Fachkreise
die Möglichkeit, sich im "Forum pharmaciae" untereinander
auszutauschen.

Originaltext: Desitin Arzneimittel GmbH
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/54077
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_54077.rss2

Pressekontakt:
Rothenburg & Partner
Verena Busch
Friesenweg 5f
22763 Hamburg
Tel. 040-8891080
E-Mail: redaktion@rothenburg-pr.de


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