ots.Audio: Die fünf wichtigsten Fragen zur Grundsicherung
Geschrieben am 27-10-2009 |
Berlin (ots) -
- Querverweis: Audiomaterial ist unter http://www.presseportal.de/audio und http://www.presseportal.de/link/multimedia.mecom.eu abrufbar -
Das Leben in Deutschland ist teuer - zu teuer für viele ältere Leute oder für Menschen, die aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr arbeiten können. Damit niemand in Armut leben muss, gibt es die so genannte Grundsicherung. Doch wer hat überhaupt Anspruch darauf? Dazu im Interview Ulrich Theil, stellvertretender Pressesprecher der Deutschen Rentenversicherung Bund.
Herr Theil, wer hat Anspruch auf Grundsicherung?
O-Ton 49 sec. "Anspruch auf Grundsicherung im Alter und bei voller Erwerbsminderung haben bedürftige Menschen, die entweder 65 Jahre alt oder dauerhaft voll erwerbsgemindert und mindestens 18 Jahre alt sind. Unsere Rentnerinnen und Rentner werden mit dem Rentenbescheid auch über die Grundsicherung informiert. Bei monatlichen Zahlbeträgen von zurzeit unter 700 Euro liegt dem Rentenbescheid vorsorglich ein Antragsformular bei. Da die Deutsche Rentenversicherung aber nicht die übrigen Einkommens- und Vermögensverhältnisse kennt, kann sie im Rentenbescheid auch keine Aussage zu einem konkreten Anspruch machen. Diesen kann letztlich nur der dafür zuständige Sozialhilfeträger feststellen.
An wen kann ich mich dann wenden, um Informationen über die Grundsicherung zu erhalten?
O-Ton 40 sec. "Erster Ansprechpartner für Fragen zur Grundsicherung ist selbstverständlich das zuständige Sozialamt. Da im Grundsicherungsrecht viele Fragen der Beurteilung des örtlichen Trägers unterliegen, zum Beispiel: Welche Aufwendungen für Wohnungen sind angemessen? ist es auf jeden Fall sinnvoll, sich dort zu erkundigen. Neben den Sozialämtern informieren und beraten die Träger der gesetzlichen Rentenversicherung und die Sozialverbände. Eine verbindliche Entscheidung darüber, ob dem Antragsteller Grundsicherungsleistungen zustehen, kann aber nur das zuständige Sozialamt treffen."
Wie hoch ist die Grundsicherung?
O-Ton 40 sec. "Grundsätzlich besteht ein Anspruch auf Grundsicherung nur dann, wenn der Lebensunterhalt nicht durch eigenes Einkommen oder Vermögen bestritten werden kann. Wie viel Grundsicherung man bekommt, hängt deshalb vom gesamten Einkommen und Vermögen und dem des Ehepartners ab. Das gilt auch für Partner in einer eheähnlichen Gemeinschaft und für eingetragene Lebenspartner im Sinne des Lebenspartnerschaftsgesetzes. Als Faustregel gilt: Wenn das gesamte Einkommen unter rund 700 Euro liegt, sollte man prüfen lassen, ob ein Anspruch auf Grundsicherung besteht."
Wo kann man Grundsicherung beantragen?
O-Ton 26 sec. "Der Antrag wird beim zuständigen Leistungsträger, also beim Sozialamt, Bereich Grundsicherung, gestellt. Wird er beim zuständigen Rentenversicherungsträger eingereicht, leitet dieser ihn an das zuständige Sozialamt des Wohnortes weiter. Der Antrag ist sehr wichtig für den Beginn der Grundsicherung, denn diese beginnt erst mit dem ersten Tag des Monats, in dem der Antrag gestellt wird."
Wo gibt es mehr Informationen?
O-Ton 35 sec. "Neben den Trägern der Sozialhilfe informieren Sie auch die Mitarbeiter der Deutschen Rentenversicherung kostenlos in den wohnortnahen Auskunfts- und Beratungsstellen oder am bundesweiten kostenlosen Servicetelefon der Deutschen Rentenversicherung unter 0800 1000 4800. Wann und wer die Grundsicherung in Anspruch nehmen kann und wie sich deren Höhe errechnet, kann zusätzlich in der Broschüre der Deutschen Rentenversicherung: "Die Grundsicherung - Hilfe für Rentner" nachgelesen werden."
Danke schön Ulrich Theil von der Deutschen Rentenversicherung Bund. Weitere Informationen sowie die Broschüre zur Grundsicherung findet man auf der Internetseite www.deutsche-rentenversicherung.de.
ACHTUNG REDAKTIONEN: Das Tonmaterial ist honorarfrei zur Verwendung. Sendemitschnitt bitte an ots.audio@newsaktuell.de.
Originaltext: Deutsche Rentenversicherung Bund Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/50838 Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_50838.rss2
Pressekontakt: Kontakt: Gabriele Chlopczik Deutsche Rentenversicherung Bund Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Kommunikation Ruhrstr. 2, 10709 Berlin / Postanschrift: 10704 Berlin fon: +49 30 865-36750 fax: +49 30 865-27379 D2 : +49 172 3821705 m@il: gabriele.chlopczik@drv-bund.de
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