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ots.Audio: Die fünf wichtigsten Fragen zur Grundsicherung

Geschrieben am 27-10-2009

Berlin (ots) -

- Querverweis: Audiomaterial ist unter
http://www.presseportal.de/audio und
http://www.presseportal.de/link/multimedia.mecom.eu abrufbar -

Das Leben in Deutschland ist teuer - zu teuer für viele ältere
Leute oder für Menschen, die aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr
arbeiten können. Damit niemand in Armut leben muss, gibt es die so
genannte Grundsicherung. Doch wer hat überhaupt Anspruch darauf? Dazu
im Interview Ulrich Theil, stellvertretender Pressesprecher der
Deutschen Rentenversicherung Bund.

Herr Theil, wer hat Anspruch auf Grundsicherung?

O-Ton 49 sec.
"Anspruch auf Grundsicherung im Alter und bei voller Erwerbsminderung
haben bedürftige Menschen, die entweder 65 Jahre alt oder dauerhaft
voll erwerbsgemindert und mindestens 18 Jahre alt sind.
Unsere Rentnerinnen und Rentner werden mit dem Rentenbescheid auch
über die Grundsicherung informiert. Bei monatlichen Zahlbeträgen von
zurzeit unter 700 Euro liegt dem Rentenbescheid vorsorglich ein
Antragsformular bei. Da die Deutsche Rentenversicherung aber nicht
die übrigen Einkommens- und Vermögensverhältnisse kennt, kann sie im
Rentenbescheid auch keine Aussage zu einem konkreten Anspruch machen.
Diesen kann letztlich nur der dafür zuständige Sozialhilfeträger
feststellen.

An wen kann ich mich dann wenden, um Informationen über die
Grundsicherung zu erhalten?

O-Ton 40 sec.
"Erster Ansprechpartner für Fragen zur Grundsicherung ist
selbstverständlich das zuständige Sozialamt. Da im
Grundsicherungsrecht viele Fragen der Beurteilung des örtlichen
Trägers unterliegen, zum Beispiel: Welche Aufwendungen für Wohnungen
sind angemessen? ist es auf jeden Fall sinnvoll, sich dort zu
erkundigen.
Neben den Sozialämtern informieren und beraten die Träger der
gesetzlichen Rentenversicherung und die Sozialverbände. Eine
verbindliche Entscheidung darüber, ob dem Antragsteller
Grundsicherungsleistungen zustehen, kann aber nur das zuständige
Sozialamt treffen."

Wie hoch ist die Grundsicherung?

O-Ton 40 sec.
"Grundsätzlich besteht ein Anspruch auf Grundsicherung nur dann, wenn
der Lebensunterhalt nicht durch eigenes Einkommen oder Vermögen
bestritten werden kann. Wie viel Grundsicherung man bekommt, hängt
deshalb vom gesamten Einkommen und Vermögen und dem des Ehepartners
ab. Das gilt auch für Partner in einer eheähnlichen Gemeinschaft und
für eingetragene Lebenspartner im Sinne des
Lebenspartnerschaftsgesetzes. Als Faustregel gilt: Wenn das gesamte
Einkommen unter rund 700 Euro liegt, sollte man prüfen lassen, ob ein
Anspruch auf Grundsicherung besteht."

Wo kann man Grundsicherung beantragen?

O-Ton 26 sec.
"Der Antrag wird beim zuständigen Leistungsträger, also beim
Sozialamt, Bereich Grundsicherung, gestellt. Wird er beim zuständigen
Rentenversicherungsträger eingereicht, leitet dieser ihn an das
zuständige Sozialamt des Wohnortes weiter.
Der Antrag ist sehr wichtig für den Beginn der Grundsicherung, denn
diese beginnt erst mit dem ersten Tag des Monats, in dem der Antrag
gestellt wird."

Wo gibt es mehr Informationen?

O-Ton 35 sec.
"Neben den Trägern der Sozialhilfe informieren Sie auch die
Mitarbeiter der Deutschen Rentenversicherung kostenlos in den
wohnortnahen Auskunfts- und Beratungsstellen oder am bundesweiten
kostenlosen Servicetelefon der Deutschen Rentenversicherung unter
0800 1000 4800.
Wann und wer die Grundsicherung in Anspruch nehmen kann und wie sich
deren Höhe errechnet, kann zusätzlich in der Broschüre der Deutschen
Rentenversicherung: "Die Grundsicherung - Hilfe für Rentner"
nachgelesen werden."

Danke schön Ulrich Theil von der Deutschen Rentenversicherung
Bund. Weitere Informationen sowie die Broschüre zur Grundsicherung
findet man auf der Internetseite www.deutsche-rentenversicherung.de.

ACHTUNG REDAKTIONEN:

Das Tonmaterial ist honorarfrei zur Verwendung. Sendemitschnitt bitte
an ots.audio@newsaktuell.de.

Originaltext: Deutsche Rentenversicherung Bund
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/50838
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_50838.rss2

Pressekontakt:
Kontakt: Gabriele Chlopczik
Deutsche Rentenversicherung Bund
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Kommunikation
Ruhrstr. 2, 10709 Berlin / Postanschrift: 10704 Berlin
fon: +49 30 865-36750
fax: +49 30 865-27379
D2 : +49 172 3821705
m@il: gabriele.chlopczik@drv-bund.de


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